1999-126 (2)

Landrat / Parlament || Bericht vom 10. November 1999 zur Vorlage 1999-126


Mitbericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal - Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5, Vorprojektvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 8. November 1999

- Landratsbeschluss (Entwurf)



1. Einleitung

Mit Beschluss vom 22. Juni 1999 hat der Regierungsrat die Landratsvorlage 1999/126 für die Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 der Kantonalen Psychiatrischen Dienste in Liestal an den Landrat weitergeleitet.


Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft zum Mitbericht an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 23. September 1999 (gemeinsame Sitzung mit der VGK) und vom 4. November 1999 mit dieser Vorlage.


Für Erläuterungen und die Behandlung von Fragen standen an den Sitzungen Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel; Regierungsrat Erich Straumann, Hansruedi Bieri, Direktionssekretär; Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin, Hans-Peter Ulmann, Verwalter KPD und Dr. Theodor Cahn, Chefarzt KPD zur Verfügung.




2. Vorstellung der Vorlage


Im Haus 5 der Kantonalen Psychiatrischen Klinik - einem aus dem Jahre 1934 stammenden Bau - sollen durch grössere bauliche Massnahmen optimale, polyvalent nutzbare Patientenstationen sowie ein Therapie-Zentrum für körperbezogene Behandlungen geschaffen werden.


Gleichzeitig wird dieses Haus vollständig renoviert und der Innenausbau einem zeitgemässen Standard angepasst. Sanierungsmassnahmen an Gebäudehülle, Haustechnik und Brandschutz wären auch unabhänig von der nutzungsbedingten räumlichen Umdisposition zum heutigen Zeitpunkt notwendig.


Die im Haus 5 verdrängten Büros werden in einem neuen Bürogebäude mit Patientenwerkstatt in unmittelbarer Nähe in einem Neubau untergebracht.


Diese Vorlage bildet nun den Abschluss einer Reihe von Bautätigkeiten zu Gunsten der Kantonalen Psychiatrischen Dienste. Künftig bedarf es lediglich des laufenden Unterhaltes der Bauten.




3. Beratung der Vorlage


In der Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen angesprochen und diskutiert.




Neubau statt Umbau


Die Bau- und Planungskommission stellt sich klar hinter das vorgeschlagene Umbauprojekt und befürwortet die Erhaltung des Hauses 5. Sie kann sich der Darstellung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anschliessen (siehe Bericht VGK).




Sanierung Haus 5


Das Vorprojekt sieht eine vollständige Sanierung und einen bedürfnisgerechten Umbau vor.


Es entstehen neu moderne, polyvalent nutzbare Pflegestationen mit Einer- und Zweierzimmern mit Nasszellen, in denen Lavabo, WC und Dusche vorgesehen sind.


Beim 1998 abgeschlossenen Dachstockausbau für die 3. Akutstation wurde eine spätere Sanierung der unteren Geschosse (insbesondere mögliche Leitungsführung) bereits überprüft. Diese Vorgaben wurden im vorliegenden Vorprojekt berücksichtigt. Im Rahmen der Baukreditvorlage erfolgt die detaillierte Projektierung und Festlegung.


Im 1. Untergeschoss ist in einer vorgelagerten Erweiterung ein Mehrzweckraum und Wellnessbereich vorgesehen. In diesem Neubauteil sind die speziellen bauphysikalischen Anforderungen einer Nasszone (Feuchtigkeitsschutz) lösbar.




Werkstatt- und Bürogebäude


Die Kommission ist der Ansicht, dass das Werkstatt- und Bürogebäude nicht nur den Raumbedarf für die nächsten 10 Jahre abdecken soll.


Der Grundriss ist auf Entwicklungspotentiale und mögliche Reserven zu überprüfen. Aufstockungs- und Erweiterungsmöglichkeiten sind im Rahmen der Baukreditvorlage aufzuzeigen.


Auf ein Satteldach wurde verzichtet, um eine spätere Aufstockung zu ermöglichen und ebenfalls einen passenden Uebergang von Haus 5 zu Haus 7 zu erzielen.


Für die Erarbeitung der Baukreditvorlage soll eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für Archäologie erfolgen, da in dem Areal des Werkstatt- und Bürogebäudes möglicherweise archäologische Funde vorkommen könnten (Römischer Gutshof Munzach).




Provisorien


Der Umbau und die Sanierung des Hauses 5 muss bei laufendem Betrieb erfolgen.


Das Werkstatt- und Bürogebäude soll als erstes realisiert werden und das Haus 5 entlasten.


Die Sanierung des Hauses 5 wird dann in zwei vertikalen Etappen realisiert. Für die provisorische Unterbringung der Patienten während der Bauzeit wurden Möglichkeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft geprüft. Die Kosten sind in der Kostenschätzung enthalten. In der Baukreditvorlage werden die Provisorien aufgezeigt.




Planerbeauftragung


Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat 8 Planungsbüros zur Offertstellung eingeladen und eine Präqualifikation aufgrund von Referenzen, Qualitätsangaben zum Projektteam und deren Schlüsselpersonen sowie Honorarangebot durchgeführt.


Das Büro Burckhardt + Partner aus Basel hat bezüglich Referenzen und Honorar eindeutig überzeugt und wurde zur Erarbeitung des Vorprojektes beauftragt. Es ist nicht vorgesehen, die Architekturleistungen für die folgende Bauprojekt- und Ausführungsphase wiederholt auszuschreiben.


Ein Wechsel im jetzigen Stadium wird nicht begrüsst, da das Wissen der bisherigen Erarbeitungsphase unbedingt in die Baukreditvorlage mitgenommen werden muss.


Für alle übrigen Planer wird die Planerleistung für die nächsten Phasen gemäss dem geltenden Beschaffungsgesetz ausgeschrieben.




4. Schlussberatung und Abstimmung


Der Landratsbeschluss soll in Ziffer 1 nach Haus 5 durch Einfügen von inklusive Werkstatt- und Bürogebäude ergänzt werden.


Die Bau- und Planungskommission genehmigt den Landratsbeschluss der Vorprojektvorlage 1999/126 mit obigem Zusatz einstimmig mit 11:0 Stimmen.




5. Antrag


Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.




Oberdorf, 10. November 1999


Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin



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