1999-125 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 28. Oktober 1999 zur Vorlage 1999-125
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen für BLT-Tramfahrzeuge
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage in Anwesenheit von Herrn Hansruedi Bieri, Direktionssekretär der Bau- und Umweltschutzdirektion, an der Sitzung vom 6. September 1999 eingehend diskutiert und verabschiedet.
An der Sitzung wurde zur Beratung weiter Herr Dr. Hans-Christoph Bächtold, Leiter der Abteilung öffentlicher Verkehr, beigezogen.
Es wurden folgende Themen behandelt:
1. Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
2. Funktionen der Leitstellen-Bordrechner und des Fahrgast-Informationssystems
3. Gemeinsame Beschaffung mit den Basler Verkehrs-Betrieben
4. Kosten
5. Informationen an den Haltestellen
1. Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
Es wird die Gelegenheit benutzt, der neu bestellten Kommission die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vorzustellen. Die vier wichtigsten Beitragsarten des Kantons sind die Abgeltung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Orts- und Regionalverkehrs, die Defizitdeckung der grenzüberschreitenden Linien der Basler Verkehrs-Betriebe gemäss Abgeltungsrechnung BVB/BLT nach den Bestimmungen der "Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG" ("Staatsvertrag"), die Beiträge an den Tarifverbund Nordwestschweiz zur Abgeltung der vergünstigten Tarife und die Beiträge an die Investitionen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Trams.
Die Berechnung des Beitragsanteils des Kantons für die Beschaffung der Leitstellen-Bordrechner und des Fahrgast-Informationssystems wird hergeleitet und erläutert. Zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft regelt der obenerwähnte Staatsvertrag auch die Finanzierung von Investitionen für den öffentlichen Verkehr. Die Beschaffung gemäss Vorlage wird gleich eingestuft und finanziert wie neues Rollmaterial, nämlich durch die betriebsführende Unternehmung. Das bedeutet, dass die von den BVB beschafften Leitstellen-Bordrechner und Fahrgast-Informationssysteme von der BVB (bzw. vom Kanton Basel-Stadt) und jene der BLT vom Kanton Basel-Landschaft zu finanzieren sind. Zwischen den Kantonen wird somit das Territorialprinzip angewendet. Da der Kanton Solothurn am Staatsvertrag nicht beteiligt ist, wird der Beitrag des Kantons Solothurn nach den Bestimmungen des eidgenössischen Eisenbahngesetzes berechnet. Dieses weist den Kantonen feste Anteile zu, unabhängig von der Art der Beschaffung und der Lage des Projekts (Solidaritätsprinzip).
2. Funktionen der Leitstellen-Bordrechner und des Fahrgast-Informationssystems
Aufgrund der Leitstellen-Bordrechner weiss die Leitstelle zu jeder Zeit, wo sich die einzelnen Trams befinden. Dies kann im Notfall oder bei Störungen entscheidende Dienste leisten. Die automatische Information über die Fahrplanabweichung der einzelnen Tramkurse gibt der Leitstelle zudem wertvolle Hinweise für die Bereitstellung von Einsatzkursen. Nur wenige dieser Funktionen können von einem Natel übernommen werden.
Es ist nicht vorgesehen, dass über das Fahrgast-Informationssystem Werbebotschaften an die Fahrgäste gerichtet werden. Mit dem Fahrgast-Informationssystem werden die Haltestellen automatisch visuell angezeigt und angesagt. Die Haltestellen-Ansage wird bei der BLT in Hochdeutsch erfolgen. Dem Wagenführer und der Wagenführerin ist es möglich und erlaubt, die Haltestellen - wie heute - selbst anzusagen. Vor allem im Innerstadtbereich erfordert die Tramführung eine hohe Konzentration, weshalb die automatische Haltestellen-Ansage vom Fahrpersonal eher als Entlastung aufgenommen werden dürfte.
Die Technik der zu beschaffenden Systeme sind einem raschen Alterungsprozess unterworfen. Das heute bestehende System ist bereits 20 Jahre alt, Ersatzteile können kaum noch aufgetrieben werden, entsprechend schwierig gestaltet sich die Wartung. Für neue Fahrzeuge wird mit einer Lebenserwartung von 30-40 Jahren gerechnet. Das Gros der BLT-Fahrzeuge weist ein Alter von 20-25 Jahren auf. Die Beschaffung einer neuen Tramgeneration steht nach heutiger Abschätzung erst in etwa 10 Jahren zur Diskussion Die neuen Leitstellen-Bordrechner und Fahrgast-Informationssysteme können deshalb noch viele Jahre gute Dienste leisten. Ob die jetzt zu beschaffenden Systeme in die Fahrzeuge der neuen Tramgeneration übernommen werden soll, muss dannzumal entschieden werden.
3. Gemeinsame Beschaffung mit den Basler Verkehrs-Betrieben
Die Federführung bei der Beschaffung der Systeme lag bei den BVB, welche ihre Wahl des Produkts aufgrund einer Ausschreibung getroffen hat; die BLT wurde beim Evaluationsverfahren einbezogen und unterstützt die getroffene Lösung. Die Wahl desselben Produkts durch die BLT wirkte sich nicht nur kostensenkend auf die Beschaffung der BLT aus, sie ist auch bedingt durch die Einführung der Vorortslinien der BLT in das baslerische Tramnetz. Die Wahl des gleichen Produkts stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen der BVB-Leitstelle und den BLT-Trams technisch unproblematisch und effizient gewährleistet ist. Die BLT zieht die gemeinsame Beschaffung mit den BVB einem Alleingang aus diesen Gründen vor.
4. Kosten
Die BLT konnte sich durch Verhandlungen sehr günstig in das notwendige Basispaket einkaufen. Dieses Basispaket, bestehend aus Zentralrechner, Leitstellenplatz bei der BLT, die Grundsoftware und Funkanlage, erwirbt sich die BLT durch Eigenmittel; die Kosten des Basispakets bilden deshalb nicht Gegenstand der Vorlage. Die eigentliche Ausrüstungskosten für die 81 Gelenktriebwagen der BLT gingen aus einem Ausschreibungsverfahren hervor. Die BLT kann dabei von der erheblich grösseren Beschaffung der BVB profitieren (gleiche Einheitskosten). Mit dem Ersatz des bestehenden, über 20 Jahre alten Systems kann der Anschluss an den heutigen Stand der Technik wieder hergestellt werden. In den Kosten sind auch die Ergänzungen des Leitstellen-Bordrechners mit Haltestellenanzeige und -ansage eingerechnet. Durch Mitbeteiligung des Bundes und des Kantons Solothurn wird unser Kanton um 1,2 Mio. Franken entlastet. Erstmals seit der Revision des kantonalen Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs werden die Gemeinden von einer Beteiligung an den Investitionsbeiträgen des Kantons befreit.
5. Informationen an den Haltestellen
Aus der Mitte der Kommission wird angeregt, der Information der Fahrgäste an den Haltestellen ebenso grosse Beachtung zu schenken wie der Information in den Trams. Bei über 600 Haltestellen im Kanton ist die Installation eines integralen Informationssystems an den Haltestellen, z.B. durch Anzeige bzw. Ansage der Wartezeit bis zum Eintreffen des nächsten Trams, jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Kostenfrage zwingt zu einem schrittweisen Ausbau. Erste Erfahrungen werden an der Haltestelle Bahnhof SBB gesammelt, die im Rahmen des Euroville-Projekts entsprechend ausgerüstet wird.
6. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen den Entwurf eines Landratsbeschlusses 1999/125 zu beschliessen.
Oberdorf, den 28. Oktober 1999
NAMENS DER BAU- UND PLANUNGSKOMMISSION
Der Präsident: Karl Rudin