1999-123 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 22. September 1999 zur Vorlage 1999-123


Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat


Änderung des Dekretes zum Schulgesetz für die kantonale Umsetzung des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an den Gymnasien


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Dekret zum Schulgesetz , Fassung der Kommission unverändert (Entwurf)
1. Die Vorlage im Überblick

Die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Anerkennung gymnasialer Maturitäten zusammen mit dem Bundesrat formell und auch inhaltlich neu geregelt (Beschlüsse vom 16.1.1995 resp. 15.2.1995).


Im Vergleich zur bisherigen, vom Bundesrat allein erlassenen Maturitätsanerkennungsverordnung, weist die neu erlassene MAR folgende Charakteristika auf, welche bei der Umsetzung im Kanton Basel-Landschaft zu beachten sind:


- Das ganzheitlich formulierte Bildungsziel hält an einer breiten Allgemeinbildung fest und will dadurch im Hinblick auf das lebenslange Lernen grundlegende Kenntnisse vermitteln.


- Die Maturitätstypen A, B, C, D und E fallen weg und werden durch Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer ersetzt.


- Die Kantone können ihren Schülerinnen und Schülern Bildungsgänge mit sieben Grundlagenfächern, einem Schwerpunkt- und einem Ergänzungsfach anbieten; dabei stehen acht Gruppen von Schwerpunktfächern statt der lediglich fünf eidgenössisch anerkannten Maturitätstypen zur Verfügung.


- Die Kantone können neu das Schwerpunktfach "Philosophie, Pädagogik und Psychologie" einführen. Mit den Schwerpunktfächern "Physik und Anwendungen der Mathematik" und "Biologie und Chemie" erhalten die Schüler neu zwei Optionen im naturwissenschaftlichen Bereich.


- Der bisher nur kantonal anerkannte Typus M (Musik / Instrumentalunterricht / Visuelle Erziehung) kann mit den Schwerpunktfächern "Bildnerisches Gestalten" oder "Musik" neu schweizerisch anerkannt werden.


- Als neue Auflage müssen die Kantone den Schülern/innen die Wahl zwischen zwei Landessprachen als Grundlagenfächer anbieten (nebst Französisch auch Italienisch oder allenfalls Rätoromanisch).


Gemäss regierungsrätlicher Vorlage ist vorgesehen, an den Gymnasien - mit Ausnahme von "Philosophie / Päda-gogik / Psychologie" - alle Schwerpunktfächer des neuen MAR anzubieten; es sind 11 Schwerpunktfächer.


Die aus der MAR-Umsetzung resultierenden Zusatzkosten werden - soweit zum heutigen Zeitpunkt berechenbar - weniger als 1% betragen. Um die Umsetzung möglichst kostenneutral zu gestalten, wird u.a. eine Mindestzahl von 4 Schülern/innen verlangt, damit ein Schwerpunktfach an einem Gymnasium angeboten wird.




2. Die Beratung in der Kommission


Die EKK hat die Vorlage 1999/123 an ihrer Sitzung vom 9.9.1999 in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Schmid sowie den Herren Martin Leuenberger, Alberto Schneebeli (Leiter Stabstelle Bildung) sowie Hans Utz (Rektor Gymnasium Oberwil und gleichzeitig Präsident der Rektorenkonferenz) beraten. Zu Fragen, Diskussionen oder Kommentaren gaben folgende Punkte Anlass:


Italienisch als Grundlagenfach: Konsequenzen


Die neue Auflage des MAR, den Schülern/innen die Wahl zwischen zwei Landessprachen als Grundlagenfächer anzubieten, wurde so gelöst, dass für diesen Fall Französisch als Schwerpunktfach belegt werden muss (Italienisch ist dann Grundlagenfach). Bei der Lektionendotation ist für Französisch (Schwerpunktfach) allerdings die gleiche Anzahl vorgesehen wie für den Normalfall (also Französisch als Grundlagenfach); die dadurch frei gewordenen Stunden sind für Italienisch vorgesehen. Hätte man Italienisch generell als Grundlagenfach anbieten wollen - also in Kombination mit allen anderen Schwerpunktfächern - hätte dies eine Verdoppelung der Typenzahl zur Folge gehabt, was sowohl finanziell als auch organisatorisch mit einem grossen Mehraufwand verbunden wäre.


Englisch


In der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Auswahl an Schwerpunktfächern fehlt Englisch. Angesichts der Bedeu-tung und Wichtigkeit dieser Sprache - sowohl in der Hoch-schulausbildung als auch danach im Beruf - ist die fehlende Möglichkeit, Englisch als Schwerpunktfach zu belegen, nicht einsichtig. In der Begründung wird angeführt, dass gerade wegen der Wichtigkeit dieser Sprache Englisch als Grundlagenfach (also als Pflichtfach) definiert wurde, welches von allen zu belegen ist. Gemäss MAR kann ein Grundlagenfach nicht gleichzeitig Schwerpunktfach sein. Würde Englisch als Schwerpunktfach angeboten, müsste eine andere Sprache (Italienisch, Latein, Griechisch) als Grundlagenfach aufgenommen werden, was ebenfalls problematisch wäre. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Englisch dadurch zusätzlich noch vertieft werden kann, indem in der dritten und vierten Stufe Englisch als Wahlkurs mit drei Stunden belegt wird. Ferner ist es auch möglich, die Matura-Arbeit in Englisch abzulegen. Ein Vergleich mit Französisch als Schwerpunktfach ist deshalb nicht zulässig, weil diese Konstellation dadurch bedingt ist, dass Italienisch als Grundlagenfach angeboten werden muss.


Minimalzahl für die Bildung eines Kurses


Die Dekretsänderung sieht vor, dass ein Schwerpunktfach an einem kantonalen Gymnasium nur dann angeboten wird, wenn mindestens vier Schüler/innen in der ersten Klasse zu einem Kurs zusammengefasst werden können. Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Zahl zwar arbiträr festgelegt ist, es andererseits aber zu nicht nen-nenswerten Einsparungen geführt hätte, falls die Zahl höher angesetzt worden wäre. Umgekehrt wäre es unverhältnismässig, wenn ein Kurs auch dann noch geführt werden müsste, wenn nur ein Schüler/eine Schülerin das Fach belegen will.


Gesamtbeurteilung durch die EKK


Das neue MAR ist durch den Verzicht auf die bisherigen Maturitätstypen und vermehrt fächerbezogenen Wahlmöglichkeiten zweifelsohne offener und grosszügiger ge-worden. Andererseits lässt die Verordnung einen nur rela-tiv geringen Spielraum in Bezug auf die Definition der Grundlagen- resp. Schwerpunktfächer. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.




3. Antrag der Kommission


Mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Landrat, der Vorlage zuzustimmen.




Pfeffingen, den 24. September 1999


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner



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