1999-116
Landrat /
Parlament
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Vorlage 1999-116 vom 31. Mai 1999
Wahl eines Mitglieds der Steuerrekurskommission für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 31. März 2002
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Sehr geehrter Herr Landratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 31. Mai 1999 hat uns Herr Dr. Jonas Schweighauser mitgeteilt, dass er per 30. Juni 1999 von seinem Amt als Mitglied der Steuerrekurskommission zurücktritt. Der Landrat wird deshalb eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiodevornehmen müssen. Wahlfähig für das Nebenamt eines Mitglieds der Steuerrekurskommission ist jede- bzw. jeder Stimmberechtigte (§ 50 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984; § 127 Abs. 2 des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974). Zu beachten ist, dass die Mitglieder der Steuerrekurskommission nicht gleichzeitig Landrat, Regierungsrat, Oberrichter, Verwaltungsrichter, Enteignungsrichter, Gemeinderat oder Gemeindeschreiber im Vollamt sein oder ein Vollamt in Staats- Bezirks- oder Gemeindeverwaltung bekleiden dürfen (§ 127 Abs. 5 des Steuer- und Finanzgesetzes).
Der Landrat wird ersucht, die Wahl eines Mitglieds der Steuerrekurskommission für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 31. März 2002 (Ende der Amtsperiode) vorzunehmen.
Im Namen des Verwaltungsgerichts:
Präsident: Dr. P. Meier
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