1999-114 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-114 vom 24. August 1999
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 1999/114 von Landrat Daniel Wyss, Arlesheim, vom 20. Mai 1999 betreffend "Umstellung der Landwirtschaftsbetriebe des Kantons auf biologische Bewirtschaftung"
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 20. Mai 1999 reichte Landrat Daniel Wyss, Arlesheim, die Schriftliche Anfrage 1999/114 betreffend "Umstellung der Landwirtschaftsbetriebe des Kantons auf biologische Bewirtschaftung" ein.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Kanton als Besitzer von landwirtschaftlichen Betrieben verpflichtete alle Pächter zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft. Meines Wissens besitzt der Kanton jedoch noch mehr landwirtschaftliche Nutzfläche.
Fragen:
1. Wieviel Hektaren umfassen die kantonalen Betriebe, welche biologisch bewirtschaftet werden und wieviel sind es?
2. Wieviel Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche besitzt der Kanton noch in Form von Einzelparzellen, welche er zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet?
3. Wieviel davon ist Wiesland, Ackerland und Weide?
4. An wieviel Landwirte wird dieses Land verpachtet?
5. Welche ökologischen Bewirtschaftungsauflagen werden auf diesen Flächen gemacht?
6. Müssen diese Bewirtschafter einen Pachtzins zahlen? Wenn ja wieviel?
Frage 1:
Wieviel Hektaren umfassen die kantonalen Betriebe, welche biologisch bewirtschaftet werden und wieviel sind es?
Antwort:
Der Kanton ist Eigentümer der 4 Landwirtschaftsbetriebe Arxhof, Ebenrain, Humbel und Wildenstein. Der Gutsbetrieb Ebenrain ist gemäss § 16 der Verordnung über die Land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung vom 9. Juni 1998 biologisch zu führen, der Pächter des Gutshofs Wildenstein hat seinen Betrieb freiwillig auf biologische Bewirtschaftung umgestellt. Inklusive der Zupachten umfassen diese beiden Betriebe 118 Hektaren Kulturland. Die anderen beiden Höfe Arxhof und Humbel arbeiten auf IP-Basis.
Frage 2:
Wieviel Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche besitzt der Kanton noch in Form von Einzelparzellen, welche er zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet?
Antwort:
Durch Abschluss von Pachtverträgen werden 415 Grundstücke, die eine Fläche von 161,2 Hektaren umfassen, an Selbstbewirtschafter abgegeben. Auf der Basis von Gebrauchsleiheverträgen im Sinne von OR 305 ff bearbeiten 32 Vertragspartner 4 Hektaren Land.
Frage 3:
Wieviel davon ist Wiesland, Ackerland und Weide?
Antwort:
Diese Frage kann nicht präzise beantwortet werden, weil die Kulturarten zum Zwecke der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit in bestimmten Intervallen wechseln. Aufgrund der vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain vorliegenden Statistiken über die Baselbieter Landwirtschaft kann von folgenden Annahmen ausgegangen werden:
- Naturwiesen 45 %
- Kunstwiesen 10 %
- Dauerwiesen 10 %
- Ackerland 35 %
Frage 4:
An wieviel Landwirte wird dieses Land verpachtet?
Antwort:
Das im Eigentum des Kantons stehende Kulturland wird zurzeit von 240 Bewirtschaftern genutzt.
Frage 5:
Welche ökologischen Bewirtschaftungsauflagen werden auf diesen Flächen gemacht?
Antwort:
Die Agrarpolitik 2002 des Bundes zwingt die Landwirtschaftsbetriebe zu verschiedenen ökologischen Massnahmen. So kann heute davon ausgegangen werden, dass alle Flächen mindestens nach den Bedingungen der Integrierten Produktion bewirtschaftet werden. Dazu gehört, dass mindestens 7 % der Fläche als ökologische Ausgleichsfläche ausgeschieden werden muss. Es sind bestimmte Regeln bezüglich Bodenbedeckung, Fruchtfolge und Verwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln einzuhalten. Die Betriebe werden jährlich einmal kontrolliert, wobei zusätzliche Stichproben vorgenommen werden.
Grundeigentümerverbindliche Bewirtschaftungsauflagen der öffentlichen Hand (z. B. Naturschutz, geschützte Naturobjekte, etc.) haben die Bewirtschafter solcher Objekte strikte zu beachten. Sie bilden Bestandteil der Pachtverträge. In anderen Fällen schliesst die kantonale Naturfachstelle mit den Bewirtschaftern Bewirtschaftungsverträge im Rahmen des kantonalen Naturschutzprogramms "ökologischer Ausgleich" ab.
Frage 6:
Müssen diese Bewirtschafter einen Pachtzins zahlen? Wenn ja wieviel?
Antwort:
Ja, alle Pächter bezahlen Pachtzins. Diese Zinsen bewegen sich je nach Ertragsfähigkeit des Bodens zwischen Fr. 2.-- bis Fr. 5.95 pro Are und Jahr und betragen im kantonalen Schnitt Fr. 3.55/Are.
Für die zurzeit 32 mittels Gebrauchsleihevertrag abgegebenen Grundstücke wird kein Zins erhoben, weil diese wegen verschiedenster Gründe ansonst gar nicht bewirtschaftet oder aber sogar gegen Entgelt zu Lasten des Kantons unterhalten werden müssten.
Liestal, den 24.08.1999
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin