1999-113

Landrat / Parlament


Interpellation von Christoph Rudin: Vereinbarung über die Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen im Bereich Technik, Wirtschaft und Gestaltung



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Christoph Rudin; SP-Fraktion

Eingereicht: 20. Mai 1999


Nr.: 1999-113




Im November 1998 haben die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen im Bereich Technik, Wirtschaft und Gestaltung abgeschlossen. Darin wird die Zusammenarbeit auf der Ebene Kooperationsrat und durch die Schulleitungskonferenz institutionalisiert. Der Kooperationsrat der Fachhochschule Nordwestschweiz setzt sich aus den jeweiligen Fachhochschulratspräsidenten/präsidentinnen, der Schulleitung und je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Erziehungsdepartemente zusammen. Er ist das übergeordnete Gremium der Fachhochschulen der Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt und Solothurn, das sich mit dem Zusammengehen der Fachhochschulen Nordwestschweiz beschäftigt.

Ich bitte den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:


1. Welche ersten konkreten Resultate kann der Kooperationsrat vorweisen?
a) Welche Ressourcen können schulübergreifend genutzt werden?
b) Gibt es erste Resultate für die strategische Planung?
c) Welche gemeinsamen Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit wurden angegangen?
d) Nach welchen Kriterien werden die Mittel des Innovationsfonds verwendet?


2. Ist der Kooperationsrat politisch genügend abgestützt und ist er das richtige Gremium, um die nötigen unabhängigen Entscheidungen zu treffen bezüglich
- Standorte der Fachhochschulen,
- Vermeidung von Doppelspurigkeiten und
- Frage der angemessenen Fachhochschulleitung Nordwestschweiz?


3. Die Schulleitungen sind im Kooperationsrat relativ stark vertreten. Eine Schulleitung hat die Aufgabe, die Interessen der Schule zu vertreten. Steht dies in den Augen der Regierung im Widerspruch mit der Aufgabe, übergeordnete Interessen aller Kantone im Fachhochschulbereich wahrzunehmen?


4. Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass baldmöglichst grundlegende Entscheidungen anstehen betreffend Fachrichtungen, Standorte usw. der Fachhochschule Nordwestschweiz, um sicherzustellen, dass der vom Landrat beschlossene Leistungsauftrag weiterhin mit demselben Betriebsbeitrag umgesetzt werden kann?


5. Wie gross ist die Kantonsautonomie im Fachhochschulbereich? Welche zwingenden Vorgaben des Bundes sind möglich und was sind die Konsequenzen, wenn sie nicht eingehalten werden?


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