1999-112
Landrat / Parlament
Postulat von Esther Maag: Für eine nachhaltige Wirtschaftsförderung
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Esther Maag (Frutiger, Graf, Meury, Wyss, Zimmermann A.(5))
Eingereicht: 20. Mai 1999
Nr.: 1999-112
"Eine Gesellschaft ist dann nachhaltig, wenn sie ihre Bedürfnisse befriedigen kann, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen." (Agenda 21)
Diesem Grundsatz wird kaum jemand widersprechen, jetzt geht es um die konkrete Umsetzung davon. Wie die jüngste Prognosstudie ergeben hat, bedeutet nachhaltiges Wirtschaften Schaffung von Arbeitsplätzen. Selbst bei sehr konservativer Rechnung ist es möglich, bis zum Jahr 2020 den Energieverbrauch um 30 Prozent und den Materialverbrauch um 25 Prozent zu reduzieren und am Ende mehr Arbeitsplätze zu haben, als in einem Vergleichsszenario, das die heutige Entwicklung fortschreibt.
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze muss mit den Zielen der Ressourcenschonung und der Reduktion von Schadstoffen verbunden werden. Gefragt ist die Ansiedlung von Arbeitsplätzen einer lebensdienlichen Wirtschaft mit höchster Oekoeffizienz.
Eine Wirtschaftsförderung muss ihre Arbeit auf diese Ziele ausrichten, vernetzt agieren, Umwelt-, Entwicklungs- und Standortaspekte im Handeln einbeziehen. Unsere Region ist geradezu prädestiniert dafür.
Wir fordern Regierung und Verwaltung deshalb auf:
1. Dass die kantonalen Ziele im Bezug auf die Wirtschaftsförderung im obigen Sinne aktualisiert und die zuständigen Stellen, die Verantwortlichkeiten, die Aktivitäten und die erwarteten Ergebnisse auf Kantonsebene präzisiert werden. Aktive Dienstleitungen und Betreuung aus einer Hand, perfekt koordinert mit privaten Organisationen sind gefordert.
2. Dass sie eine systematische Innovations- und Arbeitsplatzpolitik im Energie- und Oekologiebereich fördert. Diesebezüglich werden von der Kantonsregierung dringlichst koordinierte Aktivitäten erwartet. Die Aufträge der Wirtschaftsförderung und anderen mitbeteiligten und mitverantwortlichen Stellen sind neu zu formulieren, die Zusammenarbeit mit Privatorganisationen ist neu zu regeln.
3. Dass ein Standortmarketing für die Region zusammen mit den Nachbarregionen betrieben wird. Es muss ein Rahmen und das Klima geschaffen werden, dass Unternehmungen mit innovativen Produkten und zukunftsweisenden Dienstleistungen in unseren Raum kommen und dass dieser Raum attraktiv bleibt. Dazu müssen die Stärken in unserem geographischen Raum benannt, gefördert und verbreitet werden. Bestehende Industrie und Gewerbe müssen Anreize erhalten, ihre Produkte und Dienstleistungen mit der grösstmöglichen Oekoeffizienz zu produzieren, bzw. zu erbringen.
4. Dass neuentstehende Arbeitsplätze im Kanton ökologisch mustergültig sind. Die Wirtschaftsförderung initiiert, fördert, unterstützt, begleitet und vermittelt in diesem Sinne.
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