1999-108 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 2. Juni 1999 zur Vorlage 1999-108
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Nachträge zum Budget 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
Solange nicht für die gesamte Verwaltung Leistungsaufträge (mit entsprechender Kreditverschiebungskompetenz) bestehen, muss am bisherigen Nachtragskreditverfahren gemäss § 24 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) festgehalten werden. Bei einem Fehlen der Möglichkeit für Nachtragskredite bestände für die Verwaltung ein Anreiz, bereits bei der Budgetierung in allen Positionen gewisse "Reserven" vorzusehen.
2. Kommissionsberatung
2.1 Nachtragskredite
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
Der Terminplan für die Beratung der Nachtragskreditbegehren ist wie üblich sehr eng, da einerseits die Nachträge in der Regel nicht bereits zu Jahresbeginn bekannt sein können und andererseits die Vorlage gemäss FHG in der ersten Jahreshälfte im Landrat verabschiedet werden muss.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Finanzkommission stimmt im Einzelnen auch allen beantragten Nachtragskrediten zu.
2.2 Voraussichtliche Entwicklung
Gemäss § 24, Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes informiert der Regierungsrat gleichzeitig mit der Vorlage zu den Nachtragskreditbegehren über die voraussicht-liche Entwicklung der Einnahmen, der Minderausgaben und der zwingend vorgeschriebenen Ausgaben, welche gemäss § 25 des Finanzhaushaltsgesetzes nicht über das Nachtragskreditverfahren laufen müssen.
Insgesamt rechnet der Regierungsrat damit, dass sich die zur Zeit bekannten Faktoren, die einen Einfluss auf die Staatsrechnung haben, mehr oder weniger ausgleichen.
2.3 Auswirkungen
Die Nachtragskredite gemäss Anträgen der Finanzkommission wirken sich auf den genehmigten Voranschlag 1999 wie folgt aus:
Tabelle - Auswirkung der Nachtragskredite auf das Budget
a
|
b
|
c
|
||
RG
|
BU
|
Nach-
|
BU*
|
|
1998
|
1999
|
trääge
|
1999
|
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
|
Ertrag
|
2.024
|
2.021
|
0,0
|
2.021
|
Aufwand
|
1.992
|
2.020
|
- 2,0
|
2.022
|
Saldo lfd. Rechnung
|
+ 32
|
+ 0
|
- 2,0
|
- 2
|
Abschreibungen VV
|
115
|
121
|
0,0
|
121
|
Selbstfinanzierung
|
147
|
122
|
- 2,0
|
120
|
Nettoinvestitionen
|
- 162
|
- 162
|
0,0
|
- 162
|
Finanzierungssaldo
|
- 15
|
- 41
|
- 2,0
|
- 43
|
Schulden per 31.12.
|
973
|
1.014
|
1.016
|
|
Selbstfinanzierungsgrad
|
91 %
|
75 %
|
74 %
|
a - Genehmigtes Budget 1999
b - Nachtragskredite gemäss Antrag Finanzkommission
c - Budget 1999 (inkl. Nachtragskredite)
Gesamthaft verursachen die Nachtragskredite somit eine Verschlechterung des Saldos der laufenden Rechnung um Fr. 2,0 Mio.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, den vom Regierungsrat beantragten Nachtragskreditbegehren zuzustimmen,
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 2. Juni 1999