1999-106

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-106 vom 18. Mai 1999


Wahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwaltes


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Staatsanwältin Frau Jolanda Peier hat infolge Ihrer Anstellung als stellvertretende Leiterin des Besonderen Untersuchungsrichteramts mit Schreiben vom 25. März 1999 ihren Rücktritt als Staatsanwältin per 31. August 1999 erklärt. Die Ratskonferenz des Landrats hat mit Beschluss vom 15. April 1999 die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit den Vorbereitungen für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers beauftragt.




2. Eingegangene Bewerbungen


Es sind folgende Bewerbungen eingereicht worden (alphabetische Reihenfolge):


- lic. iur. Simone Belser, geb. 7.12.1970, Allschwil


- lic. iur. Camilo Cabrera, geb. 28. 8.1966, Basel


- lic. iur. Severino Fioroni, geb. 11.11.1966, Riehen


- lic. iur. Caroline Horny, geb. 28. 3.1965, Allschwil


- lic. iur. Mark Schärz, geb. 21.12.1962, Marbach (SG)


- lic. iur. Boris Sokoloff, geb. 4. 2.1961, Arlesheim


- lic. iur. Christoph Zimmerli, geb. 12.11.1970, Arlesheim




3. Ueberprüfung der formellen Wahlvoraussetzungen


Gemäss § 27 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist jede stimmberechtigte Aktivbürgerin und jeder stimmberechtigte Aktivbürger als Staatsanwältin oder als Staatsanwalt wählbar, sofern sie oder er eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Bildung besitzen.


Die Abklärung hat ergeben, dass sämtliche BewerberInnen die Voraussetzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen und deshalb als Staatsanwältin oder als Staatsanwalt wählbar sind.




4. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Wahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts für die verbleibende Amtsperiode vom 1. September 1999 bis zum 31. März 2002 vorzunehmen.




Liestal, 18. Mai 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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