Vorlage 1999-105: Bewilligung Verpflichtungskredit für Wärmezentrale ARA Birs 2, Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-105 vom 18. Mai 1999


Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 in Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





8 Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren

Innerhalb der Verwaltung wird das Vorhaben grundsätzlich begrüsst und einer Realisierung steht nichts im Wege. Die im Vorfeld dieser Landratsvorlage mit baselstädtischen Stellen besprochenen Modalitäten wurden im Rahmen der Vernehmlassung vom Baudepartement Basel-Stadt und durch die IWB bestätigt.


Den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden wurde die Vorlage im Sinne einer Orientierung und mit der Bitte um Anregungen zugestellt. Von den beiden Gemeinden wurden keine Einwände vorgebracht.




9 Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit vorliegender Landratsvorlage abzuschreiben wären.




10 Ausblick auf Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG)


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) beschlossen. Zur Zeit werden alle Detailabklärungen, die für eine Landratsvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" nötig sind, vorgenommen. Die Vorlage soll gegen Ende 1999 im Parlament behandelt werden. Die Volksabstimmung ist für Sommer 2000 vorgesehen.


Unabhängig vom Ausgang der für die Bildung der IBBL AG noch notwendigen Entscheide von Parlament und Volk sind im Abwasser-, Abfall- und Energiebereich weitere Investitionen fällig.


Die aus der Realisierung der Wärmezentrale ARA Birs 2 resultierenden Kapitaldienstkosten werden - zusammen mit den auf Seite des AIB anfallenden Betriebskosten - dem Betreiber des Wärmeverbundes, den Industriellen Werken Basel (IWB), vollumfänglich in Rechnung gestellt. Mit diesen Einnahmen deckt das Amt für Industrielle Betriebe seinen Aufwand und bezahlt der Finanzverwaltung Amortisation und Schuldzinsen dieser Investition. Wenn das Amt für Industrielle Betriebe zu den Industriellen Betrieben Baselland AG wird, ändert sich daran nichts: Die beim Übertritt bestehende Restschuld (des AIB beim Kanton) von allen Anlagen und Investitionen muss von den IBBL AG abgetragen werden bzw. das vom Kanton den IBBL AG gewährte Aktionärsdarlehen muss verzinst werden. Die durch das AIB eingegangenen Verpflichtungen und abgeschlossenen Verträge werden durch die IBBL AG übernommen.




11 Antrag


Dem Landrat wird beantragt, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.


Liestal, 18. Mai 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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