Vorlage 1999-105: Bewilligung Verpflichtungskredit für Wärmezentrale ARA Birs 2, Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-105 vom 18. Mai 1999


Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 in Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6 Kosten und Finanzierung

6.1 Investitionskosten


6.1.1 Gesamter Wärmeverbund


Die gesamten Investitions- und Übernahmekosten für den Wärmeverbund betragen 4,2 Mio. Franken (inkl. MWST.).


Diese setzen sich zusammen aus 3,0 Mio. Franken für Neuinvestitionen und 1,2 Mio. Franken Übernahmekosten für die bestehende Wärmezentrale in der St. Jakobshalle.




6.1.2 Wärmezentrale ARA Birs 2


Die Investitionskosten für die Wärmezentrale ARA Birs 2 sind in den oben erwähnten 3,0 Mio. Franken enthalten und setzen sich aufgrund der Kostenschätzung wie folgt zusammen:




6.2 Projektfinanzierung


6.2.1 Allgemein


Die Finanzierung der Jahreskosten erfolgt vollumfänglich durch die vom Betreiber des Wärmeverbundes (IWB) den Bezügern jährlich in Rechnung gestellten Heizkosten und dem Erlös aus der Stromproduktion des Blockheizkraftwerkes.




6.2.2 Beiträge Dritter für den gesamten Wärmeverbund


Aufgrund im Herbst 1998 erfolgter Abklärungen, ist für den gesamten Wärmeverbund (mit Gesamtkosten von 4,2 Mio. Franken) mit folgenden einmaligen Beiträgen von Dritten, welche dem gesamten Wärmeverbund zu Gute kommen sollen, zu rechnen:

Die Beiträge von Bund und der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurden in Aussicht gestellt, weil durch die Nutzung regenerativer Energiequellen ein erheblicher Teil an konventioneller Primärenergie eingespart werden kann.


Die Beitragshöhe der beiden Kantone werden aufgrund der Mehrkosten festgelegt, welche durch die Realisierung der förderungswürdigen Anlage gegenüber einer konventionellen Anlage entstehen.


Die Beiträge von Bund und Kantone werden durch die IWB für das gesamte Projekt beantragt.




6.3 Betriebs- und Kapitaldienstkosten


6.3.1 Jahreskosten Wärmeverbund


In den Betriebskosten sind die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Personal enthalten.


Die Kapitaldienstkosten basieren auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren (Annuität a = 0,08).


Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten (inkl. MWST):

Abb. 7 Jahreskosten und spezifische Wärmegestehungskosten




6.3.2 Jahreskosten Wärmeerzeugungsanlage ARA Birs 2


Die Betriebskosten für die Wärmeerzeugungsanlage ARA Birs 2 werden im wesentlichen für Wartung und Instandhaltung aufgewendet.


Die Kapitaldienstkosten basieren ebenfalls auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren (Annuität a = 0.08).


Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten (inkl. MWST):

Die in der Wärmeerzeugungsanlage ARA Birs 2 anfallenden Jahreskosten werden dem Wärmeverbund St. Jakob vollumfänglich in Rechnung gestellt.



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