Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob) (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-105 vom 18. Mai 1999


Landratsbeschluss (Entwurf)


Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der für die Realisierung der Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob) erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'200'000.-- (inkl. MWST.) zu Lasten Konto 2344.701.60-074 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 1999 werden bewilligt.


2. Dieser Beschluss untersteht, gestützt auf § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 (1) ), der fakultativen Volksabstimmung.


3. Der Regierungsrat wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung über den Betrieb der Wärmezentrale ARA Birs 2 mit dem Betreiber des Wärmeverbundes, den Industriellen Werken Basel (IWB), abzuschliessen.



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Fussnoten:


1. GS 29.276, SGS 100