Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob) (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-105 vom 18. Mai 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für die Realisierung der Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob) erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'200'000.-- (inkl. MWST.) zu Lasten Konto 2344.701.60-074 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 1999 werden bewilligt.
2. Dieser Beschluss untersteht, gestützt auf § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 (1) ), der fakultativen Volksabstimmung.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung über den Betrieb der Wärmezentrale ARA Birs 2 mit dem Betreiber des Wärmeverbundes, den Industriellen Werken Basel (IWB), abzuschliessen.
Fussnoten: