1999-164 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 12. Oktober 1999 zur Vorlage 1999-164
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal; Baukreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Mit Beschluss vom 31. August 1999 hat der Regierungsrat die Landratsvorlage 99/164 für den Neubau eines Werkstatt- und Bürogebäudes für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal an den Landrat weitergeleitet.
Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 6. und 23. September 1999 mit dieser Vorlage.
Für Erläuterungen und die Behandlung von Fragen standen an den Sitzungen Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Hansruedi Bieri, Direktionssekretär; Elmar Gächter, stv. Kantonsingenieur; Christian Scholer, Leiter Ausbau und Unterhalt Tiefbauamt; Ernst Martin, Leiter Signalisation sowie Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin und Beat Meyer, Architekt Hochbauamt zur Verfügung.
2. Vorstellung der Vorlagen
Anhand der Pläne für den Neubau und einer Besichtigung des Werkhofes des Kreises 2 des Tiefbauamtes, des Garagenbetriebes bzw. des vorgesehenen Standortes des Neubaues, der als Realersatz für die heutige Signalisation dient, konnte sich die Kommission ein Bild machen über die Zweckmässigkeit und Chance für den Kanton, die Raumbedürfnisse der Abteilung Signalisation kostengünstig und langfristig lösen zu können.
Positiv nimmt die Kommission das Verhandlungsergebnis mit der Verwaltung von Coop auf. Nach harten Verhandlungen erfolgt zwischen Coop und der Kantonalbank Basel-Landschaft ein wertgleicher Grundstückskauf. Dazu übergibt Coop dem Kanton 2 Millionen Franken als Abgeltung für die unnütz gewordenen Investitionen im Mietobjekt und für einen garantierten Auszug bis zum 31. Dezmber 2000.
Die Signalisation ist seit 1973 in Miete in ehemaligen Festungswachtbaracken untergebracht, die schrittweise an die nachfolgende Nutzung angepasst und teilerneuert wurden. Die Gebäude wurden nicht ins Verwaltungsvermögen überführt, weil die Liegenschaft in der Wohn- und Geschäftszone liegt und man davon ausging, dass die Zonenfläche im Sinne dieser Nutzungsziele überbaut wird.
3. Beratung der Vorlage
In der anschliessenden Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen analysiert und diskutiert.
Bedarf und Frage eines Outsourcing der Signalisation
Innerhalb der letzten zwei Jahre hat die Abteilung Signalisation trotz Uebernahme des Laufentals zwei Stellen abgebaut und beschäftigt gegenwärtig insgesamt 12 Personen. Im Bereich des betrieblichen baulichen Unterhalts werden bereits heute mehr als 80 % der Arbeiten an private Firmen vergeben, die Abteilung behält einzig den Kernbereich aus betrieblichen und Kostengründen bei sich.
So werden grosse Markierungsarbeiten und Signalisationen bei Neubaustrecken durch Ausschreibungen vergeben; hingegen würde es sich nicht lohnen, kleine Ergänzungen, Unfallschäden oder Unterhaltsarbeiten auszuschreiben. Aehnliches gilt für Lichtsignalanlagen, die in eigener Regie deutlich kostengünstiger zu unterhalten sind.
Gesamtkonzept Werkhof Liestal
Auf dem Grundstückareal an der Frenkendörferstrasse befindet sich der Neubau für den Werkhof des Strassenverwaltungskreises 2 des Tiefbauamtes, der imJahre 1994 bezogen wurde. Der Neubau für die Signalisation ist in unmittelbarer Nähe des Werkhofes geplant, andererseits aber peripher auf dem Areal des Garagenbetriebes, um sich die weitere bauliche Entwicklung offen zu halten.
Anhand eines im Jahre 1998 entwickelten Masterplanes über das gesamte Gewerbeareal, der kein rechtsgültiger Bebauungsplan darstellt, aber wegweisend für alle weiteren Entwicklungsschritte sein soll, konnte die Verwaltung darlegen, dass der Neubau für die Signalisation sich sowohl in Bezug auf Flächennutzung wie auch die Erschliessung und Umgebungsgestaltung in dieses Konzept integriert, aber auch für die weitere Entwicklung nichts präjudiziert.
Obwohl gegenwärtig keine weiteren Projekte anstehen, konnte die Kommission feststellen, dass für den Werkhofbau in Liestal für die Zukunft konzeptionelle Ueberlegungen vorliegen.
Mit der Standortwahl für den Neubau wird der Garagebetrieb und die Signalisation näher zusammengebracht, später einmal könnte der Wasserbau ebenfalls näher zur Signalisation und damit auf dieses Areal verlegt werden.
Mit dem Standort Liestal liegen diese drei Bereiche, die zentral für den ganzen Kanton Dienstleistungen anbieten, verkehrstechnisch sehr günstig.
Mit der Verlegung der Signalisation werden heute noch vorhandene Duplizitäten aufgehoben. Nach der Realisierung des Neubaus gäbe es nur noch eine Schlosserei, eine mechanische Werkstatt und auch im Büro-, Ent- und Versorgungsbereich entstehen Synergien, die zu rationelleren Arbeitsabläufen und Kosteneinsparungen führen.
Baustruktur
Das Gebäude ist von der Grösse her geplant zum Unterbringen des Raumprogrammes der bestehenden Signalisation.
Der projektierte Baukubus könnte linear mit weiteren Werkstätten-, Einstell- und Lagerhallen erweitert werden. Mit einem solchen Ausbauschritt könnte später einmal der Wasserbau mit der Signalisation baulich zusammengelegt werden.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass mittelfristig in diese Richtung nichts geplant und zwingend ist.
Auf Antrag der Kommission wurde ein Betrag von 40'000 Franken ermittelt, der notwendig ist, um sich eine Option für eine Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss offen zu halten.
Diese minimalen Vorausleistungen beinhalten die Verstärkung der Fundamente und Stützenelemente.
4. Schlussberatung und Abstimmung
In der Schlussdiskussion stellt die Kommission fest, dass durch die Aufgeldzahlung von Coop im Rahmen des Grundstücktausches zwischen Coop und Basellandschaftlicher Kantonalbank der Kanton sehr günstig zu einer neuen, zweckmässig eingerichteten und an zentraler Lage gelegenen Signalisation kommt.
Ferner nahm die Kommission zur Kenntnis, dass sich aktuell keine weiteren Schritte aufdrängen. Sollte aber einmal der Wasserbau näher zur Signalisation verlegt werden, resp. für den Garagenbetrieb eine Erneuerung bevorstehen, ist der Bedarf auf das Neue zu überprüfen.
Die Bau- und Planungskommission stimmte zuerst mit 11:0 Stimmen dem Antrag zu, den Kredit um Fr. 40 000.-- zu Gunsten einer möglichen künftigen Aufstockung des Gebäudes zu erhöhen (Ziffer 1 des Beschlusses).
Dem unterbreiteten und ergänzten Landratsbeschluss zur Vorlage 1999/164 stimmte die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung zu.
5. Antrag
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 12. Oktober 1999
Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: K. Rudin