1999-163_7.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-163 vom 24. August 1999


Neue Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz mit öffentlichem Verkehr


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7. Kosten und Finanzierung
Aufgrund der Betriebsrechnung 1997 werden die durch das Projekt der neuen Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz mit öffentlichem Verkehr entstehenden Mehrkosten wie folgt geschätzt:

Bei der Mehraufwand-Schätzung wurde angenommen, dass der zugeschiedene Ertrag 1997 unverändert bestehen bleibt. Aufgrund des komfortableren Angebots (Niederflur, grösseres Platzangebot dank Einsatz von Gelenkbussen), der besseren Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz (Taktverdichtung) und der Tariferhöhung ab 1. Januar 1998 kann jedoch mit einer Ertragssteigerung gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang ist an die Einsparungen durch die Fahrplanausdünnung im BVB-Liniennetz zu erinnern (vgl. Beschreibung der Variante "Bottmingen"). Der geschätzte Mehraufwand des Projekts zur besseren Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz werden durch diese Einsparungen fast zur Hälfte kompensiert, sodass sich die Betriebsrechnung gemäss "Staatsvertrag" durch dieses Projekts per Saldo noch mit Fr. 252'854.-- (statt Fr. 484'430.--) zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft verändern wird.

Mit diesem Mehraufwand (Saldo) können die Verbindungen vom und zum Kantonsspital Bruderholz wesentlich verbessert werden. Der Mehraufwand ist durch den Generellen Leistungsauftrag 1997-2001 abgedeckt, der Fr. 258'000.-- allein für die Verbindung mit dem Bahnhof Basel SBB vorsieht. Diesem Betrag liegt allerdings eine Direktverbindung im 30 Minuten-Takt mit einem Kleinbus-Shuttle zugrunde. Das nun zu realisierende Projekt weist einen 7,5 Minuten-Takt auf, doch mit Umsteigen am Jakobsberg und in Bottmingen. Basel-Stadt anerkennt die Unterstellung des zusätzlichen Angebots unter den "Staatsvertrag".

Auf den Kredit von jährlich Fr. 590'000.-- für die Verknüpfung der Linien 34 und 37, der mit dem Generellen Leistungsauftrag 1997-2001 dem Landrat beantragt, vom diesem jedoch nicht bewilligt wurde, kann definitiv verzichtet werden. Denn die Mehrkosten, die vor allem durch den Einsatz von Gelenkbussen auf dem BL-Abschnitt der Linie 34 bis Bottmingen entstehen, werden mehr als kompensiert durch die Minderbelastung, die aus der Linienaufteilung in Bottmingen resultiert.

Die Finanzierung der Leistungen der BVB und der BLT erfolgen nach Massgabe der "Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG". Nach dieser Vereinbarung werden die kantonsfremden Leistungen der beiden Verkehrsunternehmen miteinander verrechnet und die Mehrleistungen als ungedeckte Betriebskosten abgegolten. Die Auftragskosten für die neue Linie 37 (infolge der Beauftragung der BLT durch die BVB) fliessen in der Abgeltungsrechnung gemäss "Staatsvertrag" als örtlich zuscheidbare Aufwendungen ein.

Durch die Taktverdichtung der Linie 37 Bottmingen-Jakobsberg entstehen den Gemeinden Binningen und Bottmingen Mehrleistungen des öffentlichen Verkehrs. Die beiden Gemeinden haben sich nach dem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs am daraus entstehenden Mehraufwand zu beteiligen. Für Binningen wird die zusätzlich verrechnete Abgeltung auf Fr. 8000.-- und für Bottmingen auf Fr. 39'000.-- pro Jahr geschätzt. Die Haltestelle "Bruderholzspital Eingang" ist von übergeordnetem Interesse und wird den beiden Gemeinden nicht angerechnet.



Fortsetzung


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