1999-162_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-162 vom 17. August 1999
Verpflichtungskredit für die Durchführung eines befristeten Sportklassenversuchs
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
A. Zusammenfassung
Der Sport mit seinen vielfältigen Reizen und Möglichkeiten zur aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung ist heute ein zentraler Bestandteil unserer Alltagskultur. Sportaktivitäten und sportliche Bewegungen bieten Lösungen oder Ergebnisse für eine lebensqualitative Nachhaltigkeit.
Die grosse Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft ist unbestritten. Man denke an seine Beiträge zur allgemeinen Lebensqualität in verschiedensten Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Freizeit, soziale Integration, Tourismus oder Volkswirtschaft. Entsprechend hat der Staat einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports, der in den Verfassungen des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft sowie im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport und im kantonalen Gesetz über die Sportförderung formuliert ist.
Während die Unterstützung des Breitensportes gesellschaftlich unbestritten ist, besteht zum Leistungssport und zum Sport als Beruf ein gespaltenes Verhältnis.
Nachdem der Baselbieter Landrat am 14. Mai 1998 die Motion „Sportförderung durch unsere Schulen" von Landrat Karl Rudin und zehn Mitunterzeichnenden an die Regierung überwiesen hatte, erteilte der Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion Peter Schmid gleichentags dem Sportamt den Auftrag zur Erarbeitung eines Projektbeschriebs zum Thema Sportklassen.
Auf Grund der Projektergebnisse beantragt die Regierung dem Parlament, im Kanton Basel-Landschaft einen auf vier Jahre befristeten Sportklassenversuch (1) (Schulversuch) durchzuführen. Dieser beinhaltet ab Schuljahr 2000/2001 die Führung einer Sportklasse auf der Sekundarstufe 1. Diese Sportklasse kann einer Sekundarschule des Kantons Basel-Landschaft angegliedert und direkt einer Aufsichtskommission unterstellt werden. Der Regierungsrat möchte aber auch die Frage prüfen, ob allenfalls eine geeignete Privatschule willens und in der Lage wäre, eine Sportklasse im Sinne des vorliegenden Konzeptes zu führen.
Die Regierung sieht den Sportklassenversuch als Chance, dem Sport - speziell der Sportbegabtenförderung - in der Region ein der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechendes Gewicht zu geben.
In die Sportklasse können die bewegungs- und sportbegabten Schülerinnen und Schüler in einer Klasse zusammengefasst und somit die Zahl der individuellen Lösungen in den einzelnen Schulhäusern reduziert werden. Die Sportklasse soll auf die Schülerinnen und Schüler massgeschneidert sein.
Die Sekundarstufe I eignet sich zur Zeit für einen Sportklassenversuch besser als die Sekundarstufe II, einerseits, weil derzeit die Nachfrage auf der Sekundarstufe I grös-ser ist, andererseits, weil der Einstieg in den Leistungssport in den meisten Sportarten im Altersbereich der Sekundarstufe I erfolgt und dabei in den meisten Sportarten mindestens tägliche Trainingseinheiten erforderlich sind. Darüber hinaus plant der Kanton Basel-Stadt ein Sportklassenkonzept auf der Sekundarstufe II.
In diese Sportklasse aufgenommen werden 12 bis maximal 16 bewegungs- und sportbegabte Schülerinnen und Schülern, unabhängig von Schulart und Klasse.
Die Stundentafel sieht eine vierjährige Schulzeit vor.
Die wöchentliche Anzahl an Unterrichtslektionen liegt bei maximal 25 Lektionen, so dass ein sinnvolles und notwendiges tägliches Training möglich ist und den Schülerinnen und Schülern auch genügend Organisations- und Sozialzeit zur Verfügung steht.
Für die Sportklasse sind zwei Vollpensen nötig, die aufgeteilt werden auf für die Sekundarstufe I qualifizierte Lehrkräfte. Diese machen sich neben der Stoffvermittlung auch die Koordination im Dreieck Schule - Eltern- Sportverband sowie bei Bedarf das Erteilen von Stütz- und Nachhilfeunterricht zur Aufgabe. Diese Hauptlehrkräfte regeln als Koordinationsteam die Absenzen, die sich aus Trainingslager und Wettkampftätigkeit der Jugendlichen ergeben. Die Aufsichtskommission bestimmt eine der Hauptlehrkräfte als Schulleiterin bzw. Schulleiter.
In die Sportklasse können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die in ihrem Verband respektive Verein Strukturen vorfinden, die es ihnen erlauben, tagsüber geführte Trainings durchzuführen. In den Aufnahmekriterien sind die Voraussetzungen festgelegt.
Sportbegabte Kinder und Jugendliche, welche keine Aufnahme in die Sportklasse finden, können weiterhin von Individuallösungen profitieren.
Für den Sportklassenversuch vom 15. Juli 2000 bis 15. Juli 2004 ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 1'239'000.-- erforderlich.
Seit Frühjahr 1999 erarbeitet eine Projektgruppe im Kanton Basel-Stadt ein Sportklassenkonzept auf der Sekundarstufe II. Somit wird es für bewegungs- und sportbegabte Schülerinnen und Schüler in unserer Region künftig auf beiden Sekundarstufen ein Angebot geben. In beiden Kantonen sind jeweils auch Mitglieder der anderen Projektgruppe vertreten.
Fussnote:
1. Der Sportklassenversuch gilt als Schulversuch gemäss Schulgesetz §127, Absatz 5