1999-161: Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-161 vom 17. August 1999


Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen inkl. zwei Abrechnungen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Investitionsbeiträge an das Wohn- und Beschäftigungsheim "Im Rebgarten", Oberwil, für geistig- und mehrfachbehinderte Erwachsene und Investitionsbeiträge an Wohnheim und Beschäftigungsstätte "Räbhof" in Lausen zugunsten der Stiftung Basel-Olsberg für Behinderte mit Sitz in Lausen), zwei Abrechnungen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Einsatz der Informatik bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft und Nachrüstung des Chemiewehrstützpunktes Basel-Landschaft), zwei Abrechnungen der Erziehungs- und Kulturdirektion (Wirtschaftskunde für die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule und Einführung des Informatik-Unterrichts an der Oberstufe der Volksschule), zwei Abrechnungen der Finanz- und Kirchendirektion (Erneuerung der EDV-Anlage des kantonalen Rechenzentrums und Kredit über "Gezielte Beteiligung des Kantons am Altersrückeinkauf neu eintretender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"); Abrechnungsperiode Januar 1998 - Dezember 1998 / Genehmigung


1. Inhalt der Vorlage


Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von Abrechnungen über Bau- und Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Darin enthalten sind achtzehn Abrechnungen. Von den abgerechneten Krediten entfallen


sieben auf den Tiefbau:


- Allgemeines Bauprojekt der T2 von Anschluss Liestal N2 bis Anschluss Liestal Zentrum, inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung für die T2


- Strassennetzplan der Region Ergolztal-West und Rheintal, Planungskredit


- Verkehrsplanung unteres Ergolztal, Planungskredit


- Projekte Ausbau Waldenburgerbahn in Hölstein und Oberdorf, Korrektion Hauptstrasse und Bennwilerstrasse, Trasseeausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Hölstein


- Korrektion der Loogstrasse in Münchenstein


- Korrektion Hauptstrasse Mitteldiegten-Oberdiegten und Ausbau des Diegterbaches im Teilstück Schlossbrücke/Sägebrücke in Diegten


- Gehweg und Ausbau der Grindelstrasse im Abschnitt Petersplatz bis Grotte




zwei aus dem Bereich Abwasser/Abfall:


- Pro Rheno Betriebs AG, Basel / Erweiterung der Rauchgasreinigung


- Ausbau Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Arboldswil




eine auf den Natur- und Landschaftsschutz:


- Reptilien-Inventar beider Basel




Ebenfalls abgerechnet werden je zwei Geschäfte der


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


- Invenstitionsbeiträge an das Wohn- und Beschäftigungsheim "Im Rebgarten" für geistig- und mehrfachbehinderte Erwachsene in Oberwil


- Investitionsbeiträge an Wohnheim und Beschäftigungsstätte "Räbhof" in Lausen zugunsten der Stiftung Basel-Olsberg für Behinderte mit Sitz in Lausen




Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


- Einsatz der Informatik bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft


- Nachrüstung des Chemiewehrstützpunktes Basel-Landschaft




Erziehungs- und Kulturdirektion


- Wirtschaftskunde für die grogymnasiale Abteilung der Sekundarschule


- Einführung des Informatik-Unterrichts an der Oberstufe der Volksschule




Finanz- und Kirchendirektion


- Erneuerung der EDV-Anlage des kantonalen Rechenzentrums


- "Gezielte Beteiligung des Kantons am Altersrückeinkauf neu eintretender


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.




2. Prüfung durch die Kantonale Finanzkontrolle


Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr automatisch von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber gerne bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich.




3. Kostenübersicht


Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten durchgehend Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:


Es wird auch in dieser Vorlage deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung 4 betreffend Waldenburgerbahn ist von der Kredithöhe her mit rund 1/4 der Summe dominant. Abrechnung 18 betreffend Gezielte Beteiligung des Kantons am Altersrückeinkauf neu eintretender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belegt eine Abrechnungssumme von rund 1/4 % insgesamt; die restlichen 16 Abrechnungen streuen in der ganzen Bandbreite.




4. Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen


Nach wie vor werden einige Abrechnungen gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet zur Abrechnung vorgelegt. Die Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die vorgeschriebene Frist einzuhalten. Mit der vorliegenden Sammelabrechnung konnten die meisten Pendenzen abgetragen werden. Die Frist seit der letzten Sammelabrechnung wurde genutzt, um verspätete Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion aufzuarbeiten.


Bezüglich Abrechnungen von anderen Direktionen wurden mit den Direktions-Controllern Kontakte aufgenommen, welche auf eine Präsentation der überfälligen Abrechnungen im mit der nächsten Vorlage abzielen. Eine systematische "Altlastenerkundung" wurde nicht organisiert. Es wird jährlich eine Umfrage bei den Controllern aller Direktionen geben. Nun konnten weitere überfällige Verpflichtungskredite aufgespürt und vorgelegt werden.




5. Bemerkungen zu den Kostenabweichungen


5.1 Mehrkosten


Fünf der abgerechneten 18 Kredite schliessen mit Mehrkosten zwischen + 0.3 % und
+ 8.38 % ab. Die Überschreitungen sind in der Minderheit. Insgesamt spielen sie sich in einem sehr moderaten Rahmen ab. Bei der letztgenannten handelt es sich um die Korrektion der Loogstrasse in Münchenstein; die reale Überschreitung betrug Fr. 147'313.--. Die absolut grösste Abweichung finden wir mit + Fr. 811'325.-- oder + 7,9 % beim Projekt Ausbau Waldenburgerbahn in Hölstein und Oberdorf, Korrektion Hauptstrasse und Bennwilerstrasse. Die Argumente zu den Kostenüberschreitungen können den Detailabrechnungen entnommen werden.




5.2 Minderkosten


11 der abgerechneten 18 Kredite schliessen mit Minderkosten zwischen - 4.33 % und
- 84.4 % ab. Bei letzteren handelt es sich um die Gezielte Beteiligung des Kantons am Altersrückeinkauf für neueintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:


Generell konnte in der jüngeren Vergangenheit als Resultat der Submissionen zu wesentlich tieferen Preisen vergeben werden als ursprünglich eingeschätzt. Erste Anzeichen weisen allerdings schon wieder auf eine Trendumkehr.




6. Beiträge Dritter


Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:


- Herkunft und Höhe der Beiträge;


- eingegangene Zahlungen Dritter;


- noch ausstehende Beiträge Dritter.




7. Antrag


Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.




Liestal, den 17. August 1999


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin



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