1999-161 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 24. September 1999 zur Vorlage 1999-161
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen inkl. ...*);
Abrechnungsperiode Januar 1998 - Dezember 1998 / Genehmigung
*)
Der Titel in seiner vollen Länge kann der Regierungsvorlage entnommen werden!
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Generelle Bemerkungen
1.1. Gesetzliche Grundlage
Gemäss § 28, Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) sind die Abrechnungen über Verpflichtungskredite in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Das seit dem 1.1.1997 geltende revidierte FHG sieht keine zwingende Kontrolle der Abrechnungen durch die Finanzkontrolle mehr vor. Dies bedeutet, dass für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen einzig die zuständigen Dienststellen bzw. Direktionen verantwortlich sind.
1.2. Vorlage 99/161
Die Vorlage 99/161 umfasst 18 Abrechnungen mit einer Nominalkredit-Summe von Fr. 64,1 Mio. Die Realkreditsumme inkl. Teuerung beträgt Fr. 66,7 Mio. Diesem Betrag stehen die abgerechneten Gesamtkosten von Fr. 60,4 Mio gegenüber.
1.3. Prüfungen durch die Finanzkontrolle
Die Abrechnungen wurden wie bereits erwähnt nicht mehr vollumfänglich durch die Finanzkontrolle geprüft. Letztere nimmt lediglich noch stichprobeweise Kontrollen im Rahmen ihres Jahres-Prüfungsprogrammes vor oder bei besonderem Auftrag der zuständigen Direktion. In jenen Fällen, wo bei den vorliegenden Abrechnungen Prüfungen erfolgten, konnte die Finanzkontrolle die formelle und materielle Richtigkeit bestätigen.
2. Kommissionsberatung
2.1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 22. September 1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Zudem wurde eine Delegation der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Herr Regierungsrat Andreas Koellreuter und Herr Benno Tschirky) angehört.
2.2. Abrechnungstermine
Das FHG sieht gemäss Art. 28, Abs. 3 folgendes vor: "Die Abrechnung eines Verpflichtungskredites ist in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens oder der Inbetriebnahme des Werkes dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen."
In den letzten Jahren wurden allerdings immer wieder längst überfällige Abrechnungen vorgelegt. Aus diesem Grund beschloss der Landrat auf Antrag der Finanzkommission anlässlich der Beratung der letzten Sammelvorlage 97/256, dass in Zukunft alle länger als zwei Jahre ausstehenden Abrechnungen (also die Ausnahmen von der Regel gemäss Art. 28, Abs. 3 FHG) in der Sammelvorlage aufzuführen und die Verspätungen zu begründen sind. Diesbezüglich sei auf Ziffer 4 der Regierungsvorlage verwiesen.
2.3. Bemerkungen zu einzelnen Abrechnungen
Abrechnung 4 (Ausbau Waldenburgerbahn in Hölstein und Oberdorf): In der Kommission wurde zur Diskussion gestellt, ob es angesichts der deutlichen Kreditüberschreitung nicht angebracht gewesen wäre, die teilweise hohen Ausbaustandards etwas herunterzuschrauben und damit die Kreditüberschreitung zu reduzieren.
Abrechnung 8 (Pro Rheno Betriebs AG, Erweiterung Rauchgasreinigung): Die Kreditunterschreitung um 42 % ist einerseits natürlich erfreulich. Anderseits stellt sich aber die Frage nach der Seriosität der Kostenschätzung gemäss ursprünglicher Kreditvorlage.
Abrechnung 13 (Informatik bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft): Die Erläuterungen in der Schlussabrechnung waren für die Kommission unzureichend. Deshalb erfolgte die Anhörung einer Delegation der JPMD (vgl. Ziffer 2.1.). Diese ergab, dass die Kostenverschiebungen von Hard-/Software zu Dienstleistungen gerechtfertigt waren und die "Funktionstreue" des Projektes nicht beeinträchtigten. Zur Kostenüberschreitung trugen u.a. die Integration des Laufentales sowie der Umzug der Polizei in die Gutsmatte bei. Zudem wurde festgehalten, dass das ganze Projekt durch die landrätliche Justiz- und Polizeikommission kritisch begleitet worden war.
Aufgrund dieser Zusatzinformationen konnte die Kommission auch dieser Schlussabrechnung zustimmen.
Abrechnungen 15-18: Bei diesen Abrechnungen der EKD und FKD handelt es sich um Vorhaben, die bereits in den Jahren 1991 oder 1992 beendet waren. Offensichtlich handelt es sich dabei um Abrechnungen, die früher "vergessen" worden waren und nun im Rahmen der eingeleiteten "Altlastenerkundung" (vgl. Ziffer 4 der Regierungsvorlage) aufgespürt worden sind.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 24. September 1999