1999-157
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-157 vom 11. August 1999
Verlängerung der Amtsdauer der ao. Mitglieder der Überweisungsbehörde für die Zeit vom 1. September 1999 bis 30. Juni 2000 und des ao. Vizepräsidiums bis zur definitiven Abschaffung der Überweisungsbehörde
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Die enorme bisherige Arbeitsbelastung und die erneute Zunahme der Fälle im 1. Halbjahr (+ 164 Fälle oder 12,8 %, vgl. den Antrag der Überweisungsbehörde vom 9. August 1999) haben dazu geführt, dass die Pendenzen der Überweisungsbehörde nicht - wie geplant - bis Ende August 1999 haben abgebaut werden können, wenn auch eine gewisse Entspannung der Situation eingetroffen ist. Die neue Strafprozessordnung wird per 1.1.2000 in Kraft gesetzt werden. Die in diesem Zeitpunkt bei der Überweisungsbehörde hängigen Fälle werden nach den Bestimmungen der alten Strafprozessordnung erledigt werden. Nach dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung sollen die Pendenzen, die nach altem Recht entschieden werden, möglichst schnell abgebaut werden. So kann ein unerwünschtes, lang dauerndes Nebeneinander der Anwendung der alten und der neuen Strafprozessordnung verhindert und die Überweisungsbehörde in absehbarer Zeit definitiv abgeschafft werden.
Zur Zeit sieht die personelle Besetzung der Überweisungsbehörde wie folgt aus:
- Regina Schaub als Vizepräsidentin gewählt bis 31.03.2002, als ao. Präsidentin (50 %) gewählt bis 30.06.2000
- Meinrad Zumwald als Mitglied gewählt bis 31.03.2002, als ao. Vizepräsident gewählt bis 31.08.1999
- Dr. Hans Lagger als Mitglied gewählt bis 31.03. 2002
- Susanne Bollier Knöri als Mitglied gewählt bis 31.03.2002
- Doris Blattner-Waltenspühl als ao. Mitglied gewählt bis 31.08.1999
- Adrian Ballmer als ao. Mitglied gewählt bis 31.12.1999
Wir beantragen Ihnen die Amtszeiten folgender Mitglieder der Überweisungsbehörde zu verlängern:
- Doris Blattner-Waltenspühl als ao. Mitglied bis 30.6.2000
- Adrian Ballmer als ao. Mitglied bis 30.6.2000
- Meinrad Zumwald als ao. Vizepräsident bis zur definitven Abschaffung der Überweisungsbehörde
Der Antrag auf Verlängerung des ao. Vizepräsidiums bis zur definitiven Abschaffung der Überweisungsbehörde erfolgt aus der Überlegung, dass auch die Stellvertretung der präsidialen Kompetenzen nach dem 30.6.2000 geregelt sein muss. Wir möchten damit verhindern, dass die Überweisungsbehörde im Falle der Abwesenheit der jetzigen ao. Präsidentin und ab 1.7.2000 ordentlichen Vizepräsidentin die Überweisungsbehörde handlungsunfähig ist und wir ein weiteres Mal an den Landrat mit einer Vorlage gelangen müssen.
Wir bitten Sie, auch von der ausführlichen Begründung des Antrages der Überweisungsbehörde Kenntnis zu nehmen und entsprechend unserem Antrag zu entscheiden.
IM NAMEN DES OBERGERICHTS
Der Präsident: Dr. T. Walter
Die Gerichtsschreiberin: Dr. I. Laeuchli