Vorlage 1999-156: Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz (Ausblick 2000)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-156 vom 3. August 1999
Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz - eine Standortbestimmung nach weiteren 4 Jahren und Ausblick über das Jahr 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Zusammenfassung
Die Förderungsmassnahmen des Kantons im Energiebereich sind ein wichtiger Teil der Energiepolitik. Sie zielen auf eine Senkung des Primärenergiebedarfs und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien zwecks Annäherung an geschlossene Stoffkreise.
Seit 1988 hat der Landrat drei Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 13 Mio. Franken bewilligt. Zusätzlich wurden dem Kanton 1993 für Kantonsbeiträge nach dem Energiegesetz weitere 5 Mio. Franken aus dem Fonds für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt. Damit wurden bis Ende 1998 1090 vorwiegend private Vorhaben finanziell gefördert.
Da auch die dritte vom Landrat am 15. Januar 1996 bewilligte Kredittranche von 4 Mio. Franken zur Neige geht, ersucht der Regierungsrat den Landrat um Bewilligung eines weiteren Kredites in der Höhe von 4.0 Mio. Franken.
Die jüngere Entwicklung des Energieverbrauchs nach Energieträger im Kanton bestätigt erste positive Veränderungen. Es ist notwendig, dass der Kanton seine Förderungspolitik weiterführt. Die Wirksamkeit von Förderungsmassnahmen hängt nämlich entscheidend von ihrer Kontinuität und Absehbarkeit ab. Mit den Förderungsmassnahmen wurden zudem in den letzten Jahren im Kanton jährlich ungefähr 14 Mio. Franken an Investitionen ausgelöst. Zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen konnten ihre Marktposition durch die praktische Anwendung von innovativen, im Kanton noch wenig eingeführten Techniken, Produkten und Verfahren festigen oder verbessern. Ein Marktvorsprung ist im Hinblick auf die wahrscheinliche Einführung einer zweckgebundenen Energieabgabe für nicht erneuerbare Energien auf eidgenössicher Ebene sehr wichtig.
Der Bund wird, gestützt auf das neue Energiegesetz, Einzelprojekte in den Bereichen Nutzung erneuerbarer Energien, rationelle Energienutzung und Abwärmenutzung nur noch in Ausnahmefällen fördern. An dessen Stelle sollen die Kantone eigene Programme entwickeln, für die sie dann Globalbeiträge des Bundes erhalten. Damit werden die Anstrengungen der Kantone verstärkt. Globalbeiträge erhalten ab dem Jahr 2000 nur Kantone mit eigenen Programmen (und entsprechenden finanziellen Krediten). Nach dem heutigen Informationsstand werden allerdings in naher Zukunft die Globalbeiträge des Bundes die kantonalen Förderungsbeiträge nur sehr bescheiden ergänzen.
Auf eidgenössischer Ebene stehen wir einer substantiellen Förderung der erneuerbaren Energien und der rationellen Energienutzung durch die Einführung einer befristet zweckgebundenen Energieabgabe für nicht erneuerbare Energien sehr nahe. Für den Kanton würde die Einführung bedeuten, dass nach einer Übergangszeit mit eigenen Beiträgen aus dem kantonalen Verpflichtungskredit "hinuntergefahren" werden kann. Um auf kantonaler Ebene eine unerwünschte "go and stop-Politik" zu vermeiden, ist es allerdings sehr wichtig, dass zur Leistung von Förderungsbeiträgen nach § 16 des Energiegesetzes in naher Zukunft noch genügend Mittel zur Verfügung stehen, bis die Förderungsmittel aus der eidgenössischen Energieabgabe auch tatsächlich vollumfänglich in unserer Region eingesetzt werden können. Die vorliegende Kreditvorlage soll sicherstellen, dass der Übergang auf die verstärkte Marktsteuerung mit Mitteln des Bundes möglichst nahtlos und effizient erfolgen kann.
Die Vorlage gibt einen kurzen Überblick über die Merkmale der bisher mit Förderungsbeiträgen unterstützten Anlagen, die erzielten Resultate der Förderung (Erfolgskontrolle), die neuen Schwerpunkte der Förderungsstrategien seit 1995 sowie einen kurzen Ausblick über das Jahr 2000.
Die Sachbearbeitung erfolgt beim Amt für Umweltschutz und Energie durch ein Halbtagesstellenpensum.