Vorlage 1999-156: Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz (Ausblick 2000)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-156 vom 3. August 1999
Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz - eine Standortbestimmung nach weiteren 4 Jahren und Ausblick über das Jahr 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4.8 Kenndaten von mit Förderungsbeiträgen unterstützten Anlagen
Für Heizung und Warmwasser | Für Warmwasser | ||||||
Sonnenkollektoranlagen 1988 bis 1998 | von | mittel | bis | von | mittel | bis | |
Anzahl geförderte Anlagen | Stk. | 160 | 484 | ||||
Gesamte installierte Fläche | m 2 | 2'345 | 2'978 | ||||
Wärmeproduktion aller Anlagen 1) | GWh/Jahr | 0.85 | 1.55 | ||||
Kosten pro installierte Fläche 1) | Fr./m 2 | 835 | 2'508 | 6174 | 1'153 | 3'429 | 6'088 |
Ertrag pro installierte Fläche 1) | kWh/m 2 Jahr | 182 | 348 | 635 | 110 | 396 | 794 |
Wärmegestehungskosten ohne kant. Förderungsbeiträge 2) | Rp./kWh | 0.20 | 0.56 | 1.22 | 0.22 | 0.55 | 1.31 |
Wärmegestehungskosten, kant. Förderungsbeiträge berücksichtigt 2) | Rp./kWh | 0.12 | 0.47 | 1.04 | 0.14 | 0.40 | 1.25 |
Legende: | Extremwerte wurden nicht berücksichtigt 1) Messwerte wurden sofern vorhanden berücksichtigt, sonst Planungswerte 2) Wirtschaftlichkeitskriterien: 5% Kalkulationszins, 15 Jahre Amortisationsdauer, Energiepreisteuerung eingerechnet Heizung und Warmwasser: Sonnenkollektoranlagen, welche Brauchwarmwasser produzieren und in der Übergangszeit die Heizung unterstützen. Warmwasser: Sonnenkollektoranlagen, welche ausschliesslich Brauchwarmwasser produzieren. |
Tabelle 2: Einige Kenndaten von Sonnenkollektor-Anlagen.
4.8.2 Holzfeuerungen
zentrale Anlagen | dezentrale Anlagen | ||||||
Holzfeuerungsanlagen 1988 bis 1998 | von | mittel | bis | von | mittel | bis | |
Anzahl geförderte Anlagen | Stk. | 57 | 12 | ||||
Gesamte installierte Leistung | kW | 9'498 | 225 | ||||
Wärmeproduktion aller Anlagen 1) | GWh/Jahr | 23 | 0.14 | ||||
Wirkungsgrad 1) | % | 72 | 85 | 98 | 70 | 84 | 90 |
Vollbetriebsstunden 1) | Std./Jahr | 428 | 1'043 | 2'542 | 206 | 674 | 1'609 |
Kosten pro installierte Leistung | Fr./kW | 702 | 1'467 | 2'974 | 1'612 | 2'777 | 4'431 |
Wärmegestehungskosten ohne kant. Förderungsbeiträge 2) | Rp./kWh | 0.06 | 0.14 | 0.33 | 0.12 | 0.38 | 0.70 |
Wärmegestehungskosten, kant. Förderungsbeiträge berücksichtigt 2) | Rp./kWh | 0.05 | 0.11 | 0.32 | 0.06 | 0.29 | 0.53 |
Legende: | Extremwerte wurden nicht berücksichtigt 1) Messwerte wurden sofern vorhanden berücksichtigt, sonst Planungswerte 2) Wirtschaftlichkeitskriterien: 5% Kalkulationszins, 15 bis 20 Jahre Amortisationsdauer, Energiepreisteuerung eingerechnet Zentrale Anlagen: Grössere Anlagen mit einem Wärmeverteilnetz
Dezentrale Anlagen: Kleinere Anlagen, welche in der Regel im Wohnbereich installiert wurden und primär
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Tabelle 3: Einige Kenndaten von Holzfeuerungs-Anlagen.
5 Überblick über die bisher vom Landrat bewilligten Kredite
1988: | 3,5 Mio. Franken | |
1990: | 5,5 Mio. Franken | |
1993: | 5,0 Mio. Franken | (aus dem Fonds für die Wirtschaftsförderung) |
1995: | 4,0 Mio. Franken | (Landratsbeschluss vom 15. Januar 1996) |
18,0 Mio. Franken
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Zusätzlich 1993: | 5,0 Mio. Franken | aus dem Fonds für die Wirtschaftsförderung, speziell zur Förderung von Stückholz- und Holzschnitzelfeuerungen durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion). Im vorliegenden Bericht wurden die Daten für diese Förderungsaktion nicht berücksichtigt. |
6 Die wichtigsten neuen Elemente der Förderungsstrategie seit 1995
6.1 Förderung von Holzheizungen
Nachdem der Volks- und Sanitätsdirektion 1995 keine finanziellen Mittel mehr aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Unterstützung von Stückholz- und Holzschnitzelfeuerungen zur Verfügung standen und verschiedene gute Holzenergieprojekte als Folge der sehr tiefen Heizölpreise zu scheitern drohten, entschloss sich die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) im März 1996, die Beitragsleistungen auf gute Vorhaben zur Nutzung von Holzenergie auszudehnen (vgl. Wegleitung der BUD vom 12. April 1996 für Kantonsbeiträge an Vorhaben zur Nutzung von Holzenergie). Die kurze Wegleitung gibt Auskunft über die beitragsberechtigten Vorhaben, die Voraussetzungen für Kantonsbeiträge, die Höhe des Beitrages und die Prüfformalitäten. Die Wegleitung ist immer noch gültig. Für Vorhaben, die auch vom Bundesamt für Energie unterstützt werden, gibt es auf kantonaler Ebene kein eigenes Prüfverfahren mehr. Die kantonalen Zusicherungs- und Auszahlungsverfügungen stützen sich - nach einer Plausibilitätskontrolle - auf die Entscheide des Bundes ab. Die Ausführungskontrollen vor Ort werden vom AUE vorgenommen.
Die Förderung der Holzenergienutzung und die teils mit kantonaler Unterstützung erzielte Verbesserung der Holzfeuerungstechnik (Qualitätssicherung) haben in den letzten Jahren zu einer markanten Zunahme der mittleren und grösseren Holzfeuerungen geführt. Trotz dieser enormen Zunahme könnte der Baselbieter Wald in Zukunft noch ungefähr doppelt soviel Brennholz liefern als heute. Eine weitere Zunahme der Brennholznutzung würde sogar zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit der Waldnutzung (Verminderung der Überalterung) führen.
6.2 Förderung von Gebäuden mit niedrigem Heizenergiebedarf (mindestens 50 % unter Grenzwert)
Seit September 1997 werden zukunftsfähige Neubauten, Umbauten und Umnutzungen, die mit 50 % oder weniger des gesetzlich zulässigen Heizenergiebedarfs auskommen, mit einem finanziellen Beitrag unterstützt (vgl. Medieninformation der BUD vom 22. September 1997).
Diese Förderung ist für die Zukunft von zentraler Bedeutung. Die Techniken zur rationellen Energienutzung werden bei diesen Gebäuden - bisher wurden überwiegend Gesuche für Neubauten eingereicht, da sie hier leichter einsetzbar sind als bei bestehenden Bauten - weiterentwickelt. Da die neuen Erkenntnisse erfahrungsgemäss zeitlich verzögert auch im alltäglichen Umbau- und Sanierungsbereich angewandt werden, tragen diese förderungwürdigen Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch indirekt auch zur energetischen Verbesserung des grossen Volumens der bestehenden Bauten bei.
Die bisher bewilligten 32 Gesuche zeigen, dass heute nachhaltig hochwertige Gebäudekonstruktionen möglich und sinnvoll sind, die allein durch die bessere Gebäudehüllenqualität (Wärmeschutz) den Heizenergiebedarf langfristig (während der Lebensdauer der Gebäudehülle) um 50 % sinken lassen.
Wird der Energierestbedarf auch noch mit einer vorbildlichen Haustechnik abgedeckt (mit erneuerbarer Energie und/oder mechanischer Belüftung mit Wärmerückgewinnung), so erfolgt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ein solches Gebäude ist dann energetisch besonders wertvoll.
6.3 Ersatz von Elektroheizungen durch Heizsysteme, welche erneuerbare Energien nutzen
Elektrische Raumheizungen sollen bekanntlich sukzessive möglichst durch Heizkonzepte auf der Basis erneuerbarer Energieträger ersetzt werden. Im Frühjahr 1997 bewilligte die BUD der EBL einen Kantonsbeitrag an ihr Pilotprojekt "Ersatz von 50 Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzfeuerungsanlagen". Mit dieser vor dem Abschluss stehenden Aktion ermöglichen die EBL und der Kanton den Elektroheizungsbesitzern den kostspieligen Umstieg auf ein energiesparendes Heizsystem. Die Nutzung von Umweltwärme und vereinzelt der Einsatz von Holz ermöglichen die gewünschte Reduktion von Strom zu Heizzwecken.
Die positiven Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt sprechen grundsätzlich für die Ausdehnung dieser Aktion auf den ganzen Kanton.
6.4 Innovatives Impulsprogramm für Solarstrom
Die Solarstromproduktion (Photovoltaik) hat in den letzten Jahren sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht grosse Fortschritte gemacht. Die Produktionskosten sind um durchschnittlich 25 % gefallen. Als Haupthindernis einer Produktionsausweitung gilt aber leider immer noch die fehlende Wirtschaftlichkeit. Bis 1995 betrugen die Produktionskosten im Kanton Basel-Landschaft durchschnittlich Fr. 1,64 / kWh; heute liegen sie zwischen Fr. 0,80 bis Fr. 1,20 / kWh.
Die BUD fördert seit 27. August 1998 den Solarstrom nutzungsorientiert (und nicht kosten- oder projektorientiert). Der Kanton vergütet den unabhängigen Produzenten eine Prämie von 50 Rappen pro Kilowattstunde produzierten Strom. Im Hinblick auf die bevorstehende Förderung der Solarenergie durch Mittel aus der eidg. Energieabgabe für nicht erneuerbare Energien sollen die Branche und der Markt schon heute klare Signale von der Energiepolitik erhalten, dass die technische und wirtschaftliche Entwicklung leistungsorientiert weitergehen muss und nicht einfach "alles Interessante" förderungswürdig ist. Insbesondere netzgekoppelte, gebäudeintegrierte Systeme können wahrscheinlich bei guter Anwendung und vorübergehender finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand gegen Ende des nächsten Jahrzehntes in den Bereich der Wirtschaftlichkeit geführt werden.
Leider waren bisher das Interesse und die Nachfrage nach einer Förderung von Solarstrom geringer als erwartet.
Die BUD hat die Absicht, dieses limitierte kantonale Impulsprogramm für Solarstrom nahtlos in die eidgenössische Förderung aus der eidgenössischen Energieabgabe überzuführen.
6.5 Aufhebung der allgemeinen Baubewilligungspflicht für Sonnenenergie-Anlagen
Seit 1. Januar 1999 ist eine Baubewilligung nur noch notwendig für Anlagen, die in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan und an geschützten Gebäuden liegen. Da somit die meisten Anlagen keiner Baubewilligung mehr bedürfen, können die Bauherrschaften in der Projektphase Zeit und Geld sparen.
Damit können die gesetzlichen Rahmenbedingungen Schritt halten mit den veränderten Marktverhältnissen: thermische Solarkompaktanlagen werden heute innerhalb eines Tages betriebsbereit installiert.
6.6 Kanton und Gemeinden beauftragen EBM und EBL mit der öffentlichen Energieberatung
Im Dezember 1998 haben die BUD und über 80 Vertreter von Baselbieter Gemeinden die Weichen für eine Fortsetzung der 1996 provisorisch eingeführten öffentlichen Baselbieter Energieberatung durch externe Energiedienstleister gestellt.
Die Baselbieter Energieberatung bietet eine flächendeckende öffentliche Beratung für Industrie, Gewerbe, Haushaltungen und Gemeinwesen an. Sie umfasst alle Energieträger (wie Heizöl, Strom, Gas), alle Sparten der sparsamen und rationellen Energienutzung, die Nutzung von Ab- und Umweltwärme sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger (wie Sonnenenergie, Holz). Erst- und Vorgehensberatung ist für alle Kunden unentgeltlich; weitergehende Beratungen, Planungen, Projektierungen und treuhänderische Projektbegleitungen werden auch an Dritte (Energiefachleute) vermittelt.
Im Auftrag der meisten Gemeinden und des Kantons übernahmen die beiden regionalen Energiedienstleister Elektra Birseck (EBM) und Elektra Baselland (EBL) seit Herbst 1996 die Baselbieter Energieberatung. Sie dehnten ihr Dienstleistungsangebot auf alle Energieträger, auf Haustechnik und Bauplanung aus und stockten ihre Beratungsteams auf. Aufgrund der regen Nachfrage und der positiven Erfahrungen in der gut zweijährigen Probephase wurde nun beschlossen, die Baselbieter Energieberatung weiterzuführen.
Mit dieser Lösung wird das AUE vor allem von telefonischen Auskünften an Privatpersonen und Firmen und von Vorgehensberatungen für Private entlastet.
Offiziell angeschlossen an die öffentliche Baselbieter Energieberatung von EBM und EBL sind heute 65 Gemeinden, welche 81% der Bevölkerung repräsentieren.
Die Baselbieter Energieberatung der EBM und EBL hat auch die Aufgabe, die Wirkung der kantonalen Förderungsstrategie zu unterstützen. Verschiedene Programme, z.B. die Aktion 100 Solkit-Solaranlagen der EBM oder die Aktion Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen der EBL konnten erfolgreich zusammen mit dem Kanton durchgeführt werden.
Ein Aufsichtsgremium, bestehend aus 2 Gemeindevertretern (mit Vorsitz), einem Kantonsvertreter (AUE) und einem Vertreter des Vereins Energiefachleute beider Basel (EFBB) plant und überwacht die Aktivitäten der öffentlichen Baselbieter Energieberatung.
An die zusätzlichen Dienstleistungen von EBM und EBL bezahlen die Gemeinden jährlich einen Beitrag in der Höhe von 25 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner. Der Kanton bezahlt ebenfalls einen Beitrag von 25 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner.
Es ist vorgesehen, den Kantonsbeitrag - rund 65'000 Franken pro Jahr - ab dem Jahr 2000 auch aus dem Verpflichtungskredit gemäss Energiegesetz zu finanzieren.