1999-156 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Oktober 1999 zur Vorlage 1999-156
Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat
Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz - eine Standortbestimmung nach weiteren 4 Jahren und Ausblick über das Jahr 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Seit 1988 hat der Landrat insgesamt 13 Mio. Franken für Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz gesprochen. Ausserdem reservierte der Regierungsrat aus dem Fonds für Wirtschaftsförderung weitere 5 Mio. Franken. Somit wurden bis heute insgesamt 18 Mio. Franken zu diesem Zweck bewilligt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat schon sehr früh in der Energiepolitik eine Pionierrolle übernommen. Noch heute gehört Baselland in dieser Hinsicht zu den fortschrittlichen Kantonen. Die Förderungsmassnahmen im Energiebereich sind ein wichtiger Teil der Energiepolitik. Sie zielen direkt auf eine Senkung des Energiebedarfs und auf den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien.
Mittlerweile wurden im Kanton rund 1'200 Gesuche bewilligt. Mit diesen Projekten ist es gelungen, jährlich Wärme für 6'000 und Strom für weitere 3'000 Haushaltungen bereitzustellen. Im Weiteren konnten kleinere und mittlere Unternehmungen ihre Marktposition durch die praktische Anwendung von innovativen, im Kanton noch wenig bekannten Techniken, Produkten und Verfahren festigen und verbessern.
Die seit 1988 für Energieförderung ausgegebenen 18 Mio. Franken haben ein Investitionsvolumen von 106 Mio. Franken ausgelöst. Allein in den letzten 4 Jahren betrug das Investitionsvolumen pro Förderfranken 10 Franken, die vor allem im Bereich Haustechnik und Bau eingesetzt wurden.
Der Bund wird, gestützt auf das neue Energiegesetz, Einzelprojekte in den Bereichen erneuerbarer Energien, rationeller Energienutzung und Abwärmenutzung nur noch in Ausnahmefällen fördern. An deren Stelle sollen die Kantone eigene Programme entwickeln, für die sie dann Globalbeiträge des Bundes erhalten.
Auf kantonaler Ebene soll eine «go and stop-Politik» unbedingt vermieden werden und die Leistung von Förderbeiträgen nach § 16 des Energiegesetzes weitergeführt werden, bis bekannt ist, was vom Bund zu erwarten ist. Mit der aktuellen Kreditvorlage soll sichergestellt werden, dass die Mittel für die Übergangszeit zur Verfügung stehen.
2. Förderungspolitik des Kantons
Der Kanton verfolgt bei den Förderungsmassnahmen klare Ziele:
- Kontinuität der Förderpolitik
- Wirksamer, gezielter Einsatz der Fördermittel (kein Giesskannenprinzip, wenig Bürokratie)
- Aktive Rolle in der Zusammenarbeit mit den Beteiligten
- Besser sein als die anderen (mit Zahlen und Fakten belegbar).
Die letzten 10 Jahre der Förderpolitik werden als Lernprozess bezeichnet. Einerseits werden immer wieder neue, förderungswürdige Elemente einbezogen, andererseits müsse auf Kontinuität und Absehbarkeit geachtet werden.
Vor vier Jahren wurde entschieden, die Photovoltaik nur noch in ganz speziellen Fällen zu unterstützen, weil sich gezeigt hatte, dass diese Anlagen vergleichsweise viele Mittel beanspruchen, welche anderenorts wirksamer eingesetzt werden könnten. Damals wurden bis 35 % der Investitionskosten finanziert. Der neue Ansatz, anlässlich des Jubiläums der EBL 1998 wieder eingeführt, operiert mit einem ertragsbezogenen Beitrag. Bis jetzt wurden nur wenige Gesuche eingereicht. Mit dieser in kleinem Rahmen wieder eingeführten Förderung der Photovoltaik wurde ein bescheidener Anfang auch im Hinblick auf das kommende Bundesprogramm gemacht, um über gewisse Strukturen zu verfügen und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Die wichtigsten Elemente der neuen Förderungsstrategie sind:
- Holzheizungen
- Gebäude mit niedrigem Heizenergieverbrauch (mindestens 50 % unter Grenzwert)
- Ersatz von Elektroheizungen durch Heizsysteme, welche erneuerbare Energien nutzen
- Impulsprogramm für Solarstrom
- Aufhebung der allgemeinen Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
- Energieberatung durch EBM und EBL.
Der effiziente Einsatz von Energie ist sowohl in oekologischer als auch in oekonomischer Hinsicht eine wichtige Schlüsselgrösse für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei ist die Reduktion von CO 2 von grösster Bedeutung. Durch freiwillige Massnahmen und Vorschriften sind eine effiziente Energienutzung und umweltfreundliche Energieformen zu fördern. Dabei sollte die Marktsteuerung mittels Subventionen bald durch eine wirksame ökologische Steuerreform abgelöst werden.
3. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz- und Energiekommission hat an den Sitzungen vom 6. und 20. September die Vorlage 1999/156 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider, Herrn Alberto Isenburg, Leiter AUE und der Herren Peter Stucki und Felix Jehle, Leiter und stellv. Leiter der Abteilung Energie, beraten.
Die Verwaltung hat sich Mühe gegeben, alle gestellten Fragen befriedigend zu beantworten. Es ist nicht möglich, mit dieser Vorlage alle Probleme der Energiepolitik zu lösen. Hängig sind zum Beispiel noch die beiden Energie-Initiativen, für die eine Vorlage an den Landrat in Vorbereitung ist.
Gemäss Aussage der Verwaltung stehe Baselland im Vergleich mit Basel-Stadt, das ca. 7 Mio. Förderbeiträge (Energierappen) pro Jahr spreche, gesamtschweizerisch immerhin an zweiter Stelle. Baselland habe insgesamt mehr konkrete Fördermassnahmen geleistet, und das System, nach welchem ein Verpflichtungskredit gesprochen wird und die Verwaltung Rechenschaft über deren Verwendung ablegen muss, sei wesentlich transparenter. Die Förderbeiträge hätten immer gereicht, um gute Energieprojekte mitzufinanzieren. Zudem gelte der zu bewilligende Verpflichtungskredit ohne zeitliche Limite. Sobald er aufgebraucht ist, kann eine neue Kreditvorlage erfolgen.
Die Energieberatung durch die Elektras, die durch Kanton und Gemeinden finanziert wird, bewährt sich und ist sehr gut akzeptiert. Würde man die öffentliche Beratung von den Elektrizitätswerken abkoppeln, würde sie sehr viel mehr kosten. Das von der EBL lancierte Pilotprojekt «Ersatz von 50 Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzfeuerungsanlagen» war sehr erfolgreich.
Die Kommission begrüsst, dass die kantonale Energiepolitik im Bereich der Fördermassnahmen auf Kontinuität setzt. Es wird dabei bemerkt, dass viele Unternehmungen in Baselland auch grosse Anstrengungen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung unternommen hätten und deren Erfolge gemessen in Kilowattstunden das Ergebnis der Kantonalen Förderprojekte überstiegen.
Die Kommission hofft, dass mit dem bewilligten Kredit die progressive, kantonale Energiepolitik weiterläuft und spricht sich deshalb einstimmig für Eintreten auf die Vorlage aus.
4. Beschlussfassung und Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission ist der Meinung, dass das Postulat von Alfred Zimmermann betreffend 100 Solardächer fürs Baselbiet als erfüllt abgeschrieben werden kann.
Somit beantragt die Umweltschutz- und Energiekommission dem Landrat mit 10 : 0 Stimmen, dem Landratsbeschluss in allen Punkten zuzustimmen.
Allschwil, 14. Oktober 1999
Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder