Vorlage 1999-153: Beiträge BVB für das Jahr 1997

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-153 vom 27. Juli 1999


Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1997


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

1.1 Generelle Bemerkungen


Mit Beschluss vom 18. Juni 1999 unterbreitete die Paritätische BVB/BLT-Kommission der Bau- und Umweltschutzdirektion Bericht und Antrag über die vom Kanton Basel-Landschaft zu übernehmenden finanziellen Leistungen an die Basler Verkehrs-Betriebe aufgrund der Betriebsrechnung 1997 für die dem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 unterliegenden Linien der Basler Verkehrs-Betriebe, der BLT Baselland Transport AG sowie der Autobus AG Liestal bzw. deren ausserkantonalen Streckenabschnitte.


Bei den von den Basler Verkehrs-Betrieben betriebenen Linien auf basellandschaftlichem Gebiet handelt es sich um die Linie 2 (Zoo Dorenbach - Kronenplatz Binningen), die Linie 3 (Breite - Birsfelden Hard), die Linie 6 (Morgartenring - Allschwil), die Linie 14 (Schänzli - Muttenz - Pratteln) und die Buslinie 37 (Zoo Dorenbach - Bottmingen - Kantonsspital Bruderholz - Jakobsberg).


Die von den Regierungen und Parlamenten der beiden Basel genehmigte, vom 26. Januar 1982 datierte und auf 1. Januar 1983 in Kraft gesetzte Vereinbarung findet für die vorliegende Abrechnungsperiode zum fünfzehnten Mal Anwendung, so dass auf die Darstellung von Einzelheiten dieses Staatsvertrages verzichtet wird.


Gemäss § 7 des Staatsvertrages vom 26. Januar 1982 sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der BLT Baselland Transport AG und der Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Anstelle von Zahlungen wird soweit möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen gilt die Kostenstruktur des betriebsführenden Unternehmens.


An ihrer 56. Sitzung vom 23. März 1984 hat die Paritätische BVB/BLT-Kommission für die Abgeltungsrechnung nach neuem Staatsvertrag (auch Betriebsrechnung genannt) Richtlinien und Richtwerte gutgeheissen, welche von der Abteilung Öffentlicher Verkehr der damaligen Bau- und Landwirtschaftsdirektion (heute Bau- und Umweltschutzdirektion) und den Basler Verkehrs-Betrieben gemeinsam ausgearbeitet worden sind.


Zusätzlich wurden an der 139. Sitzung der Paritätischen BVB/BLT-Kommission vom 12. März 1997 die Grundlagen der Abgeltungsrechnungen 1996 ff. dahingehend präzisiert, dass noch drei Kostengruppen unterschieden werden:


- direkt zuscheidbare Kosten (Bahnunterhalt, Energie, Leitstelle),
- zeitabhängige Kosten (Löhne) und
- kilometerabhängige Kosten (Sach- und Kapitalkosten).


Die Abgeltungsrechnung 1997 wurde auf dieser Basis durch das Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, erstellt.


Im Gegensatz zum Vorjahr sind für die Abgeltungsrechnung 1997 im Busbereich die Linienrechnungen gemäss Betriebsabrechnungsbogen der Basler Verkehrs-Betriebe BVB als Grundlage herangezogen worden.


Es sei noch darauf hingewiesen, dass in dieser Abrechnung nur die Linienergebnisse gemäss Staatsvertrag enthalten sind; die Zahlungen von Bund und Kanton Basel-Landschaft an die Linie 14 auf basellandschaftlichem Gebiet gemäss Eisenbahngesetz sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Sie werden im Rahmen der Leistungsaufträge abgerechnet.



1.2 Auswirkungen des Wechsels beim Betreiber der Linie 11

1.2.1 Leistungsüberhang auf kantonsfremdem Gebiet


Bis und mit Abgeltungsrechnung 1994 bestand beim Tram und beim Bus immer ein Leistungsüberschuss der BVB auf kantonsfremdem Gebiet. Durch die Übernahme des Betriebs der Linie 11 durch die BLT Baselland Transport AG ab 1. Januar 1995 hat sich beim Tram das Blatt gewendet. Die BLT hat 1995, 1996 und 1997 auf baselstädtischem Gebiet mehr Leistungen - gemäss Staatsvertrag gemessen in gewichteten Kursstunden - erbracht als die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet.




Da gemäss Staatsvertrag für die Leistungsverrechnung die Kostenstruktur der betriebsführenden Unternehmung gilt, gelangten für die Berechnung des Aufwandes der BVB-Tramlinien auf basellandschaftlichem Gebiet die BLT-Kostensätze gemäss Betriebsabrechnungsbogen zur Anwendung. Die Paritätische BVB/BLT-Kommission hat diese Änderung an ihrer Sitzung vom 12. März 1997 beschlossen. (Der Aufwand der Buslinie 37 wird aufgrund des Leistungsüberhangs der BVB auf kantonsfremdem Gebiet bei den Buslinien wie bis anhin zu BVB-Sätzen berechnet.)


Durch die Bewertung der BLT-Tramleistungen auf Stadtgebiet gemäss Modus des Staatsvertrages wird ein vom effektiven Defizit der BLT Baselland Transport AG auf Stadtgebiet abweichendes Resultat ausgewiesen. Dieser Umstand wirkt sich - wie bereits 1996 - auch 1997 zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft aus.


Da der "Gewinn" der letzten Jahre jeweils zugunsten der von den (teureren) BVB betriebenen defizitären Linien verwendet wurde, soll mit dem "Verlust" analog verfahren werden, zumal die BVB-Linien 6 und 14 auf basellandschaftlichem Gebiet mit einem Ertragsüberschuss vor und nach Verrechnung des Saldos aus Staatsvertrag abschliessen; der "Verlust" belastet den Kanton Basel-Landschaft und die betroffenen Gemeinden somit nicht.


Im Gegensatz zu den Tramlinien ergibt sich bei den Buslinien ein "Gewinn" in der Höhe von Fr. 238'365.-- . Dieser ist darauf zurückzuführen, dass der Kanton Basel-Stadt - zusätzlich zur Zahlung von Fr. 19'955.-- gemäss Eisenbahngesetz - für die Linie 70 auf BS-Gebiet Fr. 238'365.-- leistet. Da dieser "Gewinn" auf die Bedingungen des Staatsvertrages zurückzuführen ist, soll er der dem Staatsvertrag unterliegenden Buslinie 37 - und damit anteilmässig den an dieser Linie liegenden Gemeinden - gutgeschrieben werden. Dadurch lässt sich ein gewisser Ausgleich für die durch die BVB erschlossenen Gemeinden erzielen.




1.2.2 Gutschrift für rückzahlbare Darlehen Fahrzeuge


Mit Beschluss Nr. 811 vom 14. Juni 1976 genehmigte der Landrat die Beschaffung von Rollmaterial u.a. für die Linien 11 und 14 - je 15 Fahrzeuge - von total
Fr. 19'997'580.--. Die von den Linien 11 und 14 bedienten Gemeinden beteiligten sich daran mit 20% oder Fr. 3'999'516.--, je hälftig aufgeteilt auf die Linien 11 und 14. Um zu vermeiden, dass die öffentliche Hand diese Investitionen über die in der Erfolgsrechnung enthaltenen Abschreibungen ein zweites Mal finanziert, wurden ab 1981 die entsprechenden Jahresabschreibungen im Ertrag wieder gutgeschrieben (Gutschrift für - gemäss Diktion des revidierten Eisenbahngesetzes - rückzahlbare Darlehen), d.h. die Abschreibungen im Aufwand und die Gutschrift im Ertrag neutralisierten sich.


Bis und mit Betriebsjahr 1994 erhielten die Linien 11 und 14 diese Jahresabschreibungen im Rahmen der Landratsvorlage "Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr ..." im Nebenertrag gutgeschrieben. Ab 1995 betreibt die BLT Baselland Transport AG die Linie 11, und da alle oben erwähnten Fahrzeuge auf dieser Linie verkehren, erscheinen die gesamten Jahresabschreibungen der 30 Fahrzeuge, also auch diejenigen, welche der Linie 14 zustehen, in der Linienrechnung der BLT-Linie 11. Das bedeutet, dass die Linienrechnung der Linie 11 um die der Linie 14 zustehenden Gutschriften Jahresabschreibungen zu gut ausgewiesen wird. Aus unternehmerischer Sicht ist dieses Vorgehen korrekt, aus Sicht der öffentlichen Hand bzw. der Sicht der Finanzierung mit Investitionsbeiträgen aber nicht.


Da die Linie 11 durch den Wechsel beim Betreiber eigentlich nicht mehr Bestandteil der vorliegenden (jährlichen) Abrechnung bildet - sie wird ab 1995 im Rahmen der Generellen Leistungsaufträge alle 4 Jahre gegenüber dem Landrat abgerechnet - stellte sich die Frage, wie die Linie 14 trotzdem zur Gutschrift der Jahresabschreibungen gelangt. Aus Gründen der zeitlichen Kongruenz ist es sinnvoll, die Linie 11
- zumindest was die Gutschrift für rückzahlbare Darlehen Fahrzeuge betrifft - in dieser Abrechnung zu belassen. Das heisst, der Linie 11 werden im Nebenertrag
Fr. 299'963.-- belastet und der Linie 14 gutgeschrieben. Dieses Vorgehen hat ausserdem den Vorteil, dass die Abrechnung der Linie 11 im Rahmen der Generellen Leistungsaufträge mit der Linienrechnung der BLT Baselland Transport AG übereinstimmt, oder anders ausgedrückt: in der Abrechnung der Generellen Leistungsaufträge steht die Linie 11 in der Höhe der Gutschriften der Jahresabschreibungen Fahrzeuge Linie 14 zu gut da, in der Abrechnung der Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe wird die entsprechende Korrektur vorgenommen.


Fortsetzung


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