1999-153 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 24. September zur Vorlage 1999-153
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1997
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Generelle Bemerkungen zur Vorlage
1.1. Gesetzliche Grundlage
Gemäss § 7 des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 sind alle von den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der Baselland-Transport AG (BLT) und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien zu erfassen und nach Tram und Bus getrennt zu verrechnen. Anstelle von Zahlungen wird soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen.
1.2. Höhe des Staatsbeitrags
Der zu beschliessende Staatsbeitrag, der an die BVB auszurichten ist, errechnet sich zusammengefasst wie folgt:
Tabelle 1 - Staatsbeitrag
[1]
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1996
|
1997
|
1000 Fr.
|
1000 Fr.
|
|
BVB-Leistungen in BL
|
444
|
939
|
Verrechnung Kostensatzdifferenz
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+662
|
+769
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Staatsbeitrag
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1'106
|
1'708
|
[1] Zahlen gemäss Vorlage RR (Tabelle 3)
Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Erhöhung des zu leistenden Staatsbeitrages um Fr. 0,6 Mio zu verzeichnen, die in erster Linie auf geringere TNW-Erträge zurückzuführen ist. Trotz dieser Zunahme kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass sich der Staatsbeitrag im Vergleich zu früheren Jahren auf einem deutlich tieferen Niveau eingependelt hat. Dies zeigt das folgende Diagramm:
1.3. Gemeindeanteile
Gemäss § 8 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs haben die begünstigten Gemeinden einen Anteil von 45 % an den Staatsbeitrag von Fr. 1,71 Mio zu leisten. Die mit dem unveränderten Verteilschema ermittelten Gemeindeanteile belaufen sich somit auf gesamthaft Fr. 0,77 Mio (1996: 0,50 Mio). Im Totalbetrag des Jahres 1997 sind auch die Gutschriften an die Gemeinden Allschwil, Muttenz und Pratteln von insgesamt Fr. 0,25 Mio verrechnet. Sie waren dank der Überschusse der BVB-Linien 6 und 14 möglich.
2. Kommissionsberatung
2.1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 22. September 1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle, und Renato Baroffio, Amt für Raumplanung.
2.2. Ausgleich der Fahrleistungen
Gemäss § 6 des Staatsvertrages sollen möglichst gleich grosse reale Fahrleistungen der BVB und der BLT auf ausserkantonalem Gebiet angestrebt werden. In den beiden letzten Jahren ergaben sich die folgenden - nicht wesentlich veränderten - Verhältnisse:
Tabelle 2 - Ausserkantonale Fahrleistungen
1996
|
1997
|
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Std
|
%
|
Std
|
%
|
|
TRAM:
|
||||
BLT-Leistungen in BS
|
228
|
60%
|
231
|
60%
|
BVB-Leistungen in BL
|
149
|
40%
|
156
|
40%
|
Differenz
|
+79
|
|
+75
|
|
BUS:
|
||||
AAGL-Leistungen in BS
|
3
|
12%
|
4
|
16%
|
BVB-Leistungen in BL
|
19
|
88%
|
19
|
84%
|
Differenz
|
-17
|
|
-15
|
|
Std = Umlaufzeit in gewichteten Stunden (x 1000)
% = Anteil an den gesamten ausserkantonalen Leistungen
2.3. Komplexität der Abgeltungsrechnung
Die Ermittlung der an die BVB zu leistenden Beiträge ist eine äusserst komplexe Angelegenheit, was das Studium der Regierungsvorlage nur bestätigt. Aus diesem Grund hat die Finanzkommission bereits im Zusammenhang mit der Beratung der letzten Vorlage (Beiträge an die BVB für 1996) dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die heutige Methode und alle sie beeinflussenden Grundlagen in übersichtlicher Form darzulegen und der Kommission im ersten Quartal 1999 entsprechend Bericht zu erstatten. Aufgrund dieser Auslegeordnung erhoffte sich die Kommission, Vereinfachungen in der Abrechnungsmethode veranlassen zu können.
Die ausführliche schriftliche und mündliche Berichterstattung seitens der Verwaltung ist in der Zwischenzeit (noch in der letzten Amtsperiode) erfolgt. Als Hauptergebnisse resultierten daraus folgende Punkte:
- Bei der Ermittlung der Zahlen für die Abrechnung sind verschiedene nicht aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen (Staatsvertrag, Eisenbahngesetz usw.) zu beachten.
- Es wären auch andere Abrechnungsmethoden denkbar. Diese würden aber eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern und wären für unseren Kanton wohl eher nachteilig.
- Die Anregung seitens der Kommission, vermehrt Standardkostensätze zu verwenden, wurde von den zuständigen Sachbearbeitern aufgenommen und wird von diesen in die entsprechenden Gremien eingebracht.
Nach dieser eingehenden Information über die angewendete Abrechnungsmethode beschloss die Finanzkommission im Juni dieses Jahres, die Forderung nach einem einfacheren Abrechnungsverfahren fallen zu lassen.
Die Finanzkommission in ihrer neuen Zusammensetzung schliesst sich dieser Betrachtungsweise grundsätzlich an.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen, wobei in letzterem noch das Datum der Regierungsvorlage (27. Juli 1997) einzusetzen ist.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Beilagen:
-
Abgeltungsrechnung 1997 (A)
-
Beiträge an die BVB 1997 (B)
Gelterkinden, den 24. September 1999