1999-149

Landrat / Parlament


Motion von Bruno Steiger: Überarbeitung des Allschwiler Riesenstaudammprojektes



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Bruno Steiger, SD

Eingereicht: 1. Juli 1999


Nr.: 1999-149




Obwohl das kommunale Abstimmungsdatum betreffend die Realisierung des Projektes "Hochwasserschutz Allschwil" auf den 13. Juni 1 999 angesetzt war, fand es die Regierung nicht für nötig, den Entscheid des Allschwiler Souveräns abzuwarten. Sie liess dieses Projekt am 20. Mai 1999 - im Vorfeld des kommunalen Abstimmungsdatums - noch schnell durch den Landrat absegnen. Dass die Regierung mit dieser selbstherrlich ungeschickten Vorgehensweise einen ablehnenden Volksentscheid zu diesem ohnehin schon sehr umstrittenen Projekt noch zusätzlich provozierte, liegt auf der Hand.

Der gesetzliche Auftrag des Kantons zum Hochwasserschutz liegt vor, was aber noch lange nicht heisst, dass das vom Allschwiler Souverän abgelehnte Projekt realisiert werden muss. Der vereinbarte Kostenverteilschlüssel gilt auch nicht mehr und muss neu überprüft werden. Es geht auch nicht an, dass die Gemeinde für die Anstösserkosten des Kantons aufkommen muss. Die im Laufe der Jahre entstandenen Ablagerungen im Grabenringdücker haben sich verfestigt und müssen entfernt werden. Ein auf ein Jahrhunderthochwasser ausgerichteter Riesenstaudamm drängt sich diesbezüglich nicht auf.


Der Regierungsrat wird beauftragt:


- Die am 20. Mai 1999 vom Landrat bewilligte und am 13. Juni vom Allschwiler Souverän verworfene Vorlage 97/143, betreffend "Hochwasserschutz Dorf Allschwil" ist zu Gunsten einer redimensionierten Variante zu überarbeiten.


- Die Baudirektion nimmt unverzüglich die nötigen Verhandlungen mit der betroffenen Gemeinde auf.


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