1999-9

Landrat / Parlament


Postulat der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Wirtschaftskammer des Strafgerichts



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: FDP-Fraktion

Eingereicht: 14. Januar 1999


Nr.: 1999-009




Da Wirtschaftskriminalität und organisiertes Verbrauchen sich in der letzten Zeit zu einer Bedrohung entwickelten, beschlossen Regierung und Parlament die Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR) für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Bei komplexen Wirtschaftsdelikten benötigen die Strafverfolgungsorgane spezifisches Know-how wie qualifizierte Buchhaltungs- und Informatikkenntnisse.

In der Volksabstimmung vom 7. Juni 1998 stimmten die Stimmbürger/innen der Änderung der Kantonsverfassung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung zur Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes mit klarer Mehrheit zu.


Der Regierungsrat weist in seiner Vorlage betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte in Strafsachen darauf hin, dass es wenig Sinn macht, eine hohe Qualität bei der Strafuntersuchung anzustreben, ohne im Sinne eines stufenübergreifenden Gesamtkonzeptes gleichzeitig das entsprechende Fachwissen auf der Seite der erkennenden Gerichte durch das nebenamtliche Richterkollegium bereitzustellen. Der Regierungsrat ruft das für das Richterkollegium zuständige Wahlorgan, den Landrat, deshalb auf, die nebenamtlichen Richterinnen und Richter vor allem auch unter dem Aspekt ihrer (haupt)beruflichen Fähigkeiten und Tätigkeiten zu evaluieren. Ausgewiesene Wirtschaftsfachleute als nebenamtliche Richter für das "normale" Strafgericht zu gewinnen, ist nicht leicht. Einfacher dürfte es für eine spezifische Wirtschaftsstrafkammer sein.


Wesentliche Kostenfolgen braucht die Einrichtung einer Wirtschaftsstrafkammer nicht zu haben. Das Präsidium soll sich aus dem bestehenden Strafgerichtspräsidium rekrutieren. Nebenamtliche Richter werden nach Einsatz honoriert, und mehr Einsätze resultieren daraus nicht.


Wir ersuchen deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie am Strafgericht des Kantons Basel-Landschaft eine dritte Kammer für bestimmte Wirtschaftsdelikte eingerichtet werden soll.


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