1999-7
Landrat / Parlament
Motion von Heinz Aebi: Gleichberechtigung für Laufentaler Schülerinnen und Schüler
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Heinz Aebi, SP-Fraktion (Aeschlimann, Bloch, Bucher, Chappuis, Halder, Herter, Hügli, Jäggi, Jermann, Klein A., Krähenbühl, Laube, Meschberger, Metzger, Nussbaumer, Portmann, Roche, Rück, Schilt, Stöcklin S. (20))
Eingereicht: 14. Januar 1999
Nr.: 1999-007
Im Gegensatz zum übrigen Kantonsgebiet können Laufentaler Schülerinnen und Schüler nur mit einer Aufnahmeprüfung von der Primarschule in die Sekundarschule der progymnasialen Abteilung übertreten. Die Sekundarschule der progymnasialen Abteilung wird für Laufentaler Schülerinnen und Schüler gemäss Schulgesetz ausschliesslich am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein geführt. Die Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein ist im Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn vom 13. Februar 1996 geregelt. Die Pflicht zur Aufnahmeprüfung in die erste Klasse (6. Schuljahr) ist in der Aufnahmeordnung des Regionalen Gymnasiums festgehalten, welche von der Aufsichtskommission erlassen wird.
Der Regierungsrat wird beauftragt,
- auf den nächstmöglichen Termin eine Änderung der Aufnahmeordnung durchzusetzen, sodass alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft auch ohne Aufnahmeprüfung die Sekundarschule progymnasialer Abteilung am Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein besuchen können;
- falls nötig, den Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn auf den 31. Juli 1999 aufzukündigen und so anzupassen, dass das Aufnahmeverfahren für den Übertritt in die erste Klasse auf gleiche Art geregelt wird, wie es im übrigen Kantonsteil gilt.
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