1999-5
Landrat / Parlament
Interpellation von Danilo Assolari: Rationierung von Medikamenten aus Kostengründen
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Danilo Assolari, CVP
Eingereicht: 14. Januar 1999
Nr.: 1999-005
Aus Kostengründen wurde durch die Sanitätsdirektion des Kantons Basel Stadt erwogen, das sehr teure, von den Krankenkassen nicht bezahlte, lebensrettende Medikament "novo Seven" an einem 70jährigen Patienten nicht zu verabreichen.
Diese Haltung der Sanitätsdepartementes Basel-Stadt ist meines Erachtens verwerflich und mit christlicher Ethik nicht zu vereinbaren. Es darf nicht angehen, dass zur angeblichen Kostenreduktion staatliche Eingriffe in den medizinischen Indikationenbereich vorgenommen werden und jetzt sogar das Mittel der Medikamentenrationierung, unter Abbau der Qualität der medizinischen Versorgung auf Kosten von menschlichem Leben, angewandt wird. Diese erstmalige Entgleisung im Gesundheitswesen in der Schweiz lässt aufhorchen und darf nicht weiter Schule machen.
Es ist erschreckend feststellen zu müssen, dass in unserem Nachbarkanton mit Universitäts-Spitzenmedizin, der Entscheid über den Einsatz medizinischer Hilfe von finanziellen Überlegungen geleitet wird und nicht vom Grundsatz, dass dem Patienten möglichst die beste Hilfe geboten werden soll. Der Entscheid, ob und wie das Leben eines Patienten mit Aussicht auf Heilung gerettet werden soll, muss im alleinigen Verantwortungsbereich der Ärzte liegen und darf keinesfalls finanzpolitisch begründet sein. Ebenso muss 'in der Schweiz im Gesundheitswesen die Solidarität spielen und es darf keine Zweiklassemedizin, in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten der Patienten, entstehen.
Da die Haltung des Regierungsrates und die Praxis an den basellandschaftlichen Spitälern der Öffentlichkeit nicht bekannt und von grossem Interesse sind, bitte ich den Regierungsrat mit der Beantwortung der folgenden Fragen Klarheit zu schaffen und Ängste in der Bevölkerung abzubauen:
1 . Welches ist die grundsätzliche Haltung des Regierungsrates bezüglich des Einsatzes von teuren Medikamenten, die zur Rettung von Leben medizinisch erforderlich sind?
2. Ist der Regierungsrat auch meiner Meinung, dass für die medizinische Indikation allein die Ärzte verantwortlich sind und dass es deren Aufgabe ist, unabhängig von finanziellen Überlegungen, wenn immer möglich und wo sinnvoll das Leben von Patienten zu retten?
3. Wer entscheidet im Kanton Basellandschaft über den Einsatz von Medikamenten, die nicht auf der von den Krankenkassen anerkannten Medikamentenliste stehen?
4. Üben die politischen Behörden Druck auf die Spitalleitung oder auf die Chefärztekonferenz aus, dass gewisse Medikamente aus Kostengründen rationiert werden?
5 . Erteilen die politischen Behörden Weisungen in bezug auf die Verwendung von Medikamenten oder auf die Verordnung anderer medizinischer 'Therapien oder ist eine autonome Entscheidungskompetenz der Spitalleitung oder der Chefärztekonferenz vorhanden?
6. Wurde an unseren Kantonsspitälern das Medikament "novo Seven" bereits eingesetzt? Steht dieses Medikament an unseren Kantonsspitälern den Ärzten grundsätzlich zur Verfügung?
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