1999-33
Landrat / Parlament
Interpellation von Maya Graf: Einteilung der Forstreviere nach der neuen Waldverordnung
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Maya Graf, FGL
Eingereicht: 11. Februar 1999
Nr.: 1999-033
Gestützt auf das Waldgesetz legt der Regierungsrat in der kantonalen Waldverordnung, die seit dem 01.01. 1 999 in Kraft ist, die Forstreviere und Forstkreise fest. Zum Revier Sissach im Forstkreis 2 gehören nun die Gemeinden Böckten, Itingen, Nusshof, Sissach, Thürnen und Zunzgen zusammen. Nicht mehr dabei ist die Gemeinde Wintersingen, obwohl die Waldgebiete des Wintersingerbannes seit mehr als 27 Jahren von Sissach aus bewirtschaftet und betreut werden. Es ist darum unverständlich, dass Wintersingen nun einem anderen Forstrevier zugeteilt wurde.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten
1. Warum will der Regierungsrat eine langjährige, bestens bewährte Zusammenarbeit der Gemeinden Sissach und Wintersingen abrupt beenden?
2. Aus welchen Gründen missachtet der Regierungsrat das mehrmals postulierte Begehren der beiden Gemeinden, die Waldpflege weiterhin gemeinsam fortzusetzen?
3. Gibt es weitere Gemeinden, die mit ihrer Zuteilung unzufrieden sind? Wenn ja, wie wird damit umgegangen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, § 56 der Waldverordnung im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit der Gemeinden Sissach und Wintersingen zu ändern?
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