1999-32

Landrat / Parlament


Interpellation von Peter Degen: G-Subventionen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Peter Degen, SD

Eingereicht: 11. Februar 1999


Nr.: 1999-032




Die im Auftrag des Bundes durchgeführten Bilanzstudien über das im Jahre 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetzes kommen zum Schluss, dass die individuellen Prämienverbilligungen sozialpolitisch wirksam, die Prämien für die sogenannten Mittelstandsfamilien aber immer noch überproportional hoch seien. So war man in der KVG-Botschaft des Bundesrates von einer maximalen Belastung von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens ausgegangen, was in etwa 6 Prozent des verfügbaren Einkommens nach Abzug der Steuern entspricht. Vor allem bei den sogenannten Mittelstandsfamilien werde diese Schmerzensgrenze bei den obligatorischen Krankenversicherungsprämien aber noch immer überschritten (in 12 Kantonen), so auch im Kanton Baselland.

Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1.) Inwieweit sieht der Regierungsrat aufgrund der Bundesstudien einen kantonalen Handlungs- und Revisionsbedarf und wenn ja, ab wann und mit welchen Konsequenzen?


2.) Wieweit könnte zudem mit einer vollen Ausschöpfung der KVG-Bundes- und Kantonssubventionen (wie das einmal mehr Frau Bundespräsidentin Dreifuss eindringlich von den Kantonen fordert), das Kostendefizit der KVG-Grundversicherungen bei den Mittelstandsfamilien (Vergleichswert kostengünstigster KVG-Anbieter 1 Prämienhöhe) sozial gemildert bzw. entlastet werden?


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