1999-28

Landrat / Parlament


Motion von Danilo Assolari: Aufnahme der J18 Basel-Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Jurastrasse J18) von überregionaler Bedeutung



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Danilo Assolari, CVP (Bachmann, Baumann, Franz, Jermann, Klein U., Lusser, Metzger, Tanner, Weishaupt, Zoller (10))

Eingereicht: 11. Februar 1999


Nr.: 1999-028





Mit der teilweisen Eröffnung und der Fertigstellung der Transjuranne in den nächsten Jahren wird durch die verbesserte Verbindung Biel - Delsberg eine wesentliche Verkehrszunahme im Laufental verzeichnet werden. In den 80ger Jahren, bei der Aufnahme der mit weniger Verkehr als das Laufental belasteten Transjuranne ins Nationalstrassennetz, wurden die Anliegen des Laufentals nicht berücksichtigt. Das heutige wesentlich höhere Verkehrsaufkommen im Laufental rechtfertigt jedoch eine Aufnahme ins erweiterte Nationalstrassennetz oder 'ins Hauptstrassennetz (Jurastrasse J18) von überregionaler Bedeutung.

Das heute schon hohe und zukünftig wesentlich höhere Verkehrsaufkommen, das sich nach der Eröffnung der Umfahrung Grellingen mühsam durch die Ortschaften Laufen und Zwingen zwängt und wird zwängen müssen, bringt für die Bevölkerung unzumutbare Immissionen. Vorausblickend und folgerichtig verlangen die Gemeinden Laufen und Zwingen die Planung der Ortsumfahrungen.


Damit die Planung dieser Ortsumfahrungen als Teil der Verbindung Aesch-Delsberg unter einem einheitlichen Blickwinkel erfolgen und der spätere Bau von besseren Bundessubventionen profitieren kann, ist es zwingend erforderlich, dass sich der Regierungsrat bei den Bundesbehörden für die Aufnahme der J 1 8 von Basel bis Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Jurastrasse J 18) von überregionaler Bedeutung einsetzt.


Der Regierungsrat wird beauftragt,


sich bei den Bundesbehörden für die Aufnahme der J 18 von Basel bis Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Jurastrasse J18) von überregionaler Bedeutung einzusetzen.


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