1999-27
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-027 vom 9. Februar 1999
Massnahmenpaket zum Schutz von Augusta Raurica mit Änderungen des Regionalen Detailplanes „Augusta Raurica" (Kant. Nutzungsplan) und Krediterteilung für Landerwerb
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen || Augusta Raurica
Inhaltsverzeichnis
1 VORGESCHICHTE UND ZIEL DER VORLAGE
2 DIE RÖMERSTADT AUGUSTA RAURICA: BESTERHALTENE RÖMISCHE GROSSSIEDLUNG NÖRDLICH DER ALPEN
2.1 Vor 1800 Jahren: eine Stadt mit 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern
2.2 Einzig in Europa: vier Fünftel der antiken Stadt haben sich ungestört im Boden erhalten
2.3 Seit drei Generationen: jede Baugrube ist archäologisch gewissenhaft erforscht und dokumentiert worden
2.4 Langfristige Kultur-Investition des Kantons Basel-Landschaft
3 DAS IM BODEN KONSERVIERTE ANTIKE STADTQUARTIER „OBERMÜLI/PFÄFFERLÄDLI" IST BEDROHT
3.1 Lange Planungsphase für eine moderne Überbauung
3.2 Archäologische Prospektion und Luftbildauswertung
3.3 Was stand einst im Areal „Obermüli/Pfäfferlädli"?
3.4 Drei Baugesuche für eine gemeinsam geplante Quartier-Grossüberbauung
3.5 Konsequenzen, Dauer und Kosten einer allfälligen grossangelegten Notgrabung
3.6 Fazit
4 DAS MASSNAHMENPAKET „OBERMÜLI/PFÄFFERLÄDLI"
4.1 Grundsatzentscheid: preiswert kaufen und langfristig schützen statt teuer ausgraben und unwiederbringlich zerstören
4.2 Beurteilung und Massnahmen zur Kulturgütererhaltung
4.3 Planungs- und bodenrechtliche Massnahmen
4.3.1 Vom Regierungsrat erlassene Planungszone
4.3.2 Kauf der beiden Parzellen durch den Kanton, Kosten
4.3.3 Enteignung, falls die Kaufverhandlungen scheitern
4.3.4 Zuweisung in die „Archäologische Schutzzone" im Regionalen Detailplan (Kant. Nutzungsplan gemäss RBG)
5 DER ZISTERNENFUND IM VIOLENRIED
5.1 „Entdeckung des Jahrzehnts"
5.2 Das Monument: Bewertung und Interpretation
5.3 Das Ziel: eine neue Besucherattraktion
5.4 Massnahmen und Finanzierung
5.4.1 Stand der Dinge
5.4.2 Notwendige Änderungen im Regionalen Detailplan (Kant. Nutzungsplan)
5.4.3 Keine zusätzlichen Kosten
5.5 Schluss
6 ARCHÄOLOGISCHE SCHUTZZONE
6.1. Zweck 22
6.2 Spezialbestimmungen für die Archäologische Schutzzone
-
Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Entwurf Kantonaler Nutzungsplan „Augusta Raurica" (Mutation zum Regionalen Detailplan „Augusta Raurica") -
kann auf der Landeskanzlei angefordert werden