Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-026 vom 9. Februar 1999


Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





5. Termine

Die Bauarbeiten sollen gemäss Mehrjahres-Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion im Jahre 2000 aufgenommen werden. Die Strassenbauarbeiten müssen abschnittsweise und in mehreren Etappen unter Verkehr ausgeführt werden. Es ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 3 Jahren zu rechnen.




6. Kosten und Finanzierung


6.1 Investitionskosten


Gemäss Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten (Preisbasis Oktober 1998) zuzüglich allfälliger nachgewiesener Lohn- und Materialpreisänderungen:




6.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Die Jahrestranchen sind im Mehrjahres-Investionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion resp. im Budget 1999 enthalten. Es gibt keine beitragspflichtigen Dritten.




7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Das Bauprojekt mit Gestaltungskonzept ist verwaltungsintern sowie der Gemeinde Seltisberg, den öffentlichen Werken und dem Postautodienst Nordwestschweiz zur Stellungnahme unterbreitet worden. Gegen den Ausbau der Kantonsstrasse im Ortskern von Seltisberg sind keine grundsätzlichen Einwände erhoben worden. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Anliegen und Vorschläge wurden soweit als möglich in das Projekt einbezogen.




7.1 Gemeinde Seltisberg


Stellungnahme des Gemeinderates Seltisberg vom 16. November 1998:


a) Der Gemeinderat verlangt nach wie vor, dass die Liestalerstrasse und Hauptstrasse lediglich auf 5.50 m Breite ausgebaut wird und nicht auf 6.00 m.


b) Im Bereich des „Brennhüsli" (Parzelle 1142) wünscht der Gemeinderat, dass der Gehwegbereich entlang der Strasse mit einer Breite von ca. 90 cm erstellt wird. Dass heisst, der Gemeinderat weicht von seiner ursprünglich vorgesehenen Linienführung des Gehwegbereichs hinter dem „Brennhüsli" ab und wünscht, dass der Gehweg entlang der Hauptstrasse auf einer Breite von 90 cm in Form einer Pflästerung erstellt wird. Dadurch ergibt sich auch in diesem Bereich eine Strassenbreite von 5.50 m.


c) Sofern die Ausführung der Kantonsstrasse auf eine generelle Breite von 5.50 m abgelehnt wird (siehe Punkt 1), verlangt der Gemeinderat an der Hauptstrasse bei Haus Nr. 57 (Parzelle 132) Richtung Lupsingen eine künstliche Einengung der Strasse auf 5.50 m zwecks Verkehrsberuhigung.


d) An der Bubendörferstrasse soll das Trottoir bei Parzelle 63 im südlichen Teil (zwischen der Projektgrenze Punkt 2072.505 und Punkt 2059.107) weggelassen werden, da eine Fusswegerschliessung zum Baugebiet „Grund" vis a vis vorhanden ist und die Fussgänger ohnehin die Strasse überqueren müssen wegen der vorhandenen Baute.




Stellungnahme des Tiefbauamtes zu den Forderungen der Gemeinde Seltisberg:


a) In der Stellungnahme zum Vorprojekt vom 4. November 1997 war der Gemeinderat mit der Strassenbreite von 6.00 m im Abschnitt Dorfplatz bis Projektende Richtung Liestal ausdrücklich einverstanden. Für den Abschnitt Dorfplatz Richtung Lupsingen hatte er 5.50 m gewünscht.


Dem Begehren der Gemeinde Seltisberg, die Fahrbahnbreite auf 5.50 m zu verschmälern, konnte aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:


- Der Busbetreiber (Postauto) wünscht eine Fahrbahnbreite von sogar mehr als 6.00 m.


- Die Strassenbaunorm verlangt für das Kreuzen von zwei Lastwagen, resp. Bus und Lastwagen, eine Breite von 6.00 m. Ein Überfahren des Gehbereiches zum Kreuzen wird aus Sicherheitsgründen für die Fussgänger ganz bewusst nicht vorgesehen.


- Die Gestaltungsrichtlinien und die Praxis der Bau- und Umweltschutzdirektion legen bei Kantonsstrassen dieser Kategorie eine Fahrbahnbreite von 6.00 m (mit möglichen örtlichen Einengungen auf 5.50 m) fest.


b) Diesem Begehren wurde entsprochen.


c) Auch diesem Begehren ist stattgegeben worden.


d) Im rechtskräftigen Baulinienplan ist durch die bestehende Baute auf Parzelle 63 eine Arkadenbaulinie gezogen worden. Damit und mit dem Grundeigentum des Kantons nördlich und südlich dieses Gebäudes ist für die Zukunft ein durchgehendes Trottoir gesichert. Im Projektplan wird deshalb das südliche Trottoir belassen. Allenfalls kann mit der Ausführung zugewartet werden.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 9. Februar 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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