1999-26

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-026 vom 9. Februar 1999


Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung


2. Rechtliche Grundlagen


3. Begründung / Bedarf


4. Das Projekt


5. Termine


6. Kosten und Finanzierung


7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


8. Antrag


Landratsbeschluss (Entwurf)



1. Zusammenfassung

Die Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg sind weit über 50 Jahre alt und baulich in einem schlechten Zustand. Im ganzen Ausbaubereich hat es keine Trottoirs. Die Strassenentwässerung entspricht nicht den neuen gesetzlichen Vorschriften.


Durch die Realisierung des Ausbauprojektes werden den Fussgängern sichere Gehbereiche durch den Bau von Trottoirs resp. durch Erwerb von Gehrechten zur Verfügung gestellt. Die Strassenentwässerung wird nach den neuen Vorschriften gebaut. Für den Individualverkehr soll eine dem Ortskern von Seltisberg und der Verkehrsbelastung angepasste Fahrbahn erstellt werden. Der ganze Ausbau erfolgt nach den Richtlinien für die Gestaltung von Kantonsstrassen in Ortskernen. Im Bereich der Mehrzweckhalle und am Dorfausgang gegen Lupsingen werden auf Wunsch der Gemeinde zur Verkehrsberuhigung im Ortskern mit Mittelinseln Einfahrtsbremsen erstellt.


Gemäss Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten für den Ausbau der 1200 m Kantonsstrassen Fr. 7'300'000.--. Die Bauarbeiten sollen gemäss Mehrjahres-Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion im Jahre 2000 aufgenommen werden. Es ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 3 Jahren zu rechnen.



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