1999-26 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Juni 1999 zur Vorlage 1999-026
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
Bewilligung des Verpflichtungskredites und der Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern der Gemeinde Seltisberg
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Allgemeines
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage 1999/026 betreffend der Bewilligung des Verpflichtungskredites und der Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern der Gemeinde Seltisberg an den Sitzungen vom 18. März, 6. Mai und 10. Juni 1999 eingehend beraten. Vom Regierungsrat und der Verwaltung haben Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel, die Herren Roger Leu, Direktionssekretär, Hans Rudolf Tschopp, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Stephan Frey, Hauptabteilungsleiter des Tiefbauamtes und Alfred Kläui, Ingenieur des Tiefbauamtes, teilgenommen und die Vorlage im Detail erläutert.
Am ersten Sitzungstag wurde das Projekt im Sitzungszimmer der Bau- und Umweltschutzdirektion vorgestellt. Am 6. Mai 1999 hat die BPK die gesamte Strecke des geplanten Ausbaus zusammen mit Vertretern der Gemeinde Seltisberg abgeschritten und sich über die Notwendigkeit des Korrektionsvorhabens orientieren lassen. Der Gemeinderat bringt zum Ausdruck, dass er mit dem vorgeschlagenen Projekt einverstanden ist, macht aber auch deutlich, dass die Strasse nicht zur Rennbahn ausgebaut werden soll. Am dritten Sitzungstag wurde das Projekt eingehend beraten und die ausführlichen Erläuterungen der Regierung und Verwaltung zur Vorlage 1999/026 zur Kenntnis genommen.
2. Ausbauvorhaben
Die Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg sind weit über 50 Jahre alt. Im ganzen Ausbaubereich hat es keine Trottoirs.
Durch die Realisierung des Ausbauprojektes werden den Fussgängern sichere Gehbereiche durch den Bau von Trottoirs resp. durch den Erwerb von Gehrechten zur Verfügung gestellt. Die Gehbereiche sind beidseitig mit einer Breite von 1.50 m vorgesehen. Auf der Hauptstrasse nach Lupsingen ist ab dem Kilchweg nur noch einseitig ein Trottoir geplant. Die Strassenentwässerung wird nach den neuesten Vorschriften gebaut. Für den Individualverkehr soll eine dem Ortskern von Seltisberg und der Verkehrsbelastung von ca. 1000 MFZ/Tag angepasste Fahrbahn von 6.00 m Breite erstellt werden. An drei Stellen wird die Fahrbahn auf kurze Strecken auf 5.50 m Breite verschmälert. Die S-Kurven beim Dorfplatz erhalten eine minimale Kurvenverbreiterung. Zur Verkehrsberuhigung am Ortskerneingang sollen im Bereich der Mehrzweckhalle und am Dorfende gegen Lupsingen auf Wunsch der Gemeinde Einfahrtsbremsen mit Mittelinseln erstellt werden. Das kurze Teilstück der Bubendörferstrasse wird minimal, den bestehenden Platzverhältnissen entsprechend, ausgebaut. Der ganze Ausbau erfolgt nach den Richtlinien für die Gestaltung von Kantonsstrassen in Ortskernen. Die verschiedenen Werkleitungseigentümer werden ihre Leitungen im Rahmen der Realisierungsetappen erneuern.
Die Gesamtkosten für den Ausbau der 1200 m Kantonsstrasse betragen Fr. 7'300'000.--. Es ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 3 Jahren zu rechnen.
3. Detailberatung
Auf die Vorlage wird eingetreten. Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion.
Es wird in Frage gestellt, ob die Sanierung der Kantonsstrassen in Seltisberg aus baulicher Sicht wirklich notwendig ist. Der Belag der Strassen sei bis auf ein kurzes Stück in gutem Zustand. Es wird nach dem Auslöser für das Sanierungsvorhaben gefragt.
Die Verwaltung erklärt, dass der bauliche Zustand der Strassen wirklich schlecht sei. Der ganze Oberbau der Strassen stammt noch aus den Zeiten der Naturstrassen, diese sind lediglich überteert worden. Der Aufwand für den Unterhalt dieser Strassen ist überdurchschnittlich. Im weiteren sind umfangreiche Werkleitungsarbeiten geplant. Die Gemeinde will das Trennsystem für die Entwässerung einführen und muss deshalb Regenwasserleitungen auch in den Kantonsstrassen verlegen. Weiter will sie das Fernwärmenetz weiter ausbauen. Die Wasserleitungen sind erneuerungsbedürftig und auch die Leitungen von EBL und Swisscom sollen ausgebaut werden. Es ist deshalb auch aus dieser Sicht sinnvoll, alle Leitungsverlegungen gemeinsam mit der Strassenerneuerung auszuführen.
Ist das Trottoir an der Hauptstrasse Richtung Lupsingen wirklich notwendig? Kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens auf diesen Gehweg nicht verzichtet werden und die Fussgänger auf der Fahrbahn verkehren?
Die Kantonsstrassen müssen innerorts sowohl die Aufgaben für den fahrenden Verkehr, wie auch für die Fussgänger erfüllen. Gerade auf der Lupsingerstrasse gehen viele Leute aus den neuen Wohnquartieren südlich der Hauptstrasse zur Bushaltestelle beim Bären.
Die Fragen nach dem Landerwerb und den Gehrechten werden wie folgt beantwortet:
Die Flächen, welche für die Fahrbahn erforderlich sind, werden erworben. Für die Gehbereiche im Ortskern ist nur der Erwerb des Gehrechts vorgesehen. Dies hat für den Kanton den Vorteil, dass für die Gehrechte gegenüber einem Erwerb nur ca. 1/3 bezahlt werden muss. Der Eigentümer hat den Vorteil, dass seine Parzellengrösse nicht reduziert wird und er für einen allfälligen Nutzungsnachweis mehr Landfläche nachweisen kann. Die Haftpflicht auf der Gehrechtsfläche wie auch den Unterhalt übernimmt der Kanton.
Einzelne Kommissionsmitglieder finden die geschätzte Bauzeit von 3 Jahren zu lang. Sie sollte mit der Totalsperrung von einzelnen Abschnitten verkürzt werden. Andere schlagen eine längere Etappierung im Interesse des Arbeitsvorrates für die Bauindustrie vor.
Die Verwaltung wird den genauen Bauablauf im Rahmen des Ausführungsprojektes und der Submission abklären. Insbesondere müssen auch die Bedürfnisse des Busbetriebes abgeklärt werden.
Schlussendlich wird noch ausführlich über die beiden Mittelinseln an den beiden Dorfeingängen diskutiert. Gegen die Inseln werden folgende Punkte angeführt:
- sie sind gefährlich (insbesondere die Insel aus Richtung Lupsingen in der Kurve) und verursachen mehr Lärm
- sie sind unnötig, da die Verkehrsbelastung nur ca. 1000 MFZ/Tag beträgt, auf der Lupsingerstrasse noch weniger
- sie sind gegenüber den Rasern unwirksam und bremsen nur den anständigen Automobilisten ab
- sie stellen für den Bus des öffentlichen Verkehrs eine unnötige Schikane dar und sind eine Unfallgefahr für die Passagiere
- Sonderwünsche sollen die Gemeinden selber bezahlen
Für die Inseln werden folgende Argumente angeführt:
- sie verlangsamen den Verkehr und bringen mehr Sicherheit
- sie sind auf Wunsch der Gemeinde ins Projekt aufgenommen worden (Mitsprache)
Über den Antrag, auf die beiden Mittelinseln zu verzichten und die Korrektionsstrecken entsprechend zu kürzen wird abgestimmt. Es wird beschlossen, auf die beiden Mittelinseln zu verzichten.
Das Tiefbauamt hat die Minderkosten wie folgt geschätzt:
- Weglassen der Mittelinsel Richtung Lupsingen und kürzen des Korrektionsbereichs bis zur Baugebietsgrenze: Fr. 150'000.--.
- Weglassen der Mittelinsel Richtung Liestal und kürzen des Korrektionsbereichs bis zur Einmündung der Zagenackerstrasse: Fr. 250'000.--.
Somit vermindern sich die Baukosten um Fr. 400'000.-- und der Verpflichtungskredit beträgt neu Fr. 6'900'000.--.
Sollte die Gemeinde Seltisberg auf diesen Mittelinseln beharren, so ist die Kommission der Meinung, dass die Gemeinde für deren Mehrkosten aufzukommen hat.
4. Beschluss
Aufgrund der Beratungen wird in dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Landratsbeschlusses der Verpflichtungskredit neu mit Fr. 6'9000'000.-- festgelegt. Sonst wird dem Entwurf ohne weitere Änderungen mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Binningen, 14. Juni 1999
Landrätliche Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Ruedi Felber