Anpassung des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974 an die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-025 vom 9. Februar 1999
Anpassung des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974 an die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Dritter Teil: Ergebnis der Vernehmlassung
Am Vernehmlassungsverfahren haben sich insgesamt beteiligt:
Parteien: SVP, CVP, FDP, SP, Freie Grüne Liste, SD
Verbände: Treuhand Kammer (Sektion Basel Region), Handelskammer beider Basel, Gewerbeverband BL, Hauseigentümerverband BL, Verband der Gemeinderäidentinnen und Gemeindepräsidenten, Verband der Gemeindeschreiber und -verwalter, Verband der Gemeindesteuerbeamten, Gewerkschaftsbund BL, Schweizerischer Versicherungsverband, Liga der Baselbieter Steuerzahler, Schweizerischer Invaliden-Verband (Sektion BL), Mieterinnen- und Mieterverband, Senioren- und Rentnerverband Nordwestschweiz
Institutionen: Frauenrat BL (Fachgruppe Recht und Sicherheit), WBZ (Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte in Reinach), Beratungsstelle für Behinderte BL
40 Gemeinden
Die Direktionen des Kantons sowie die Landeskanzlei
Insgesamt wurden hauptsächlich folgende Punkte vorgebracht:
- Es wäre von der Sache her betrachtet sinnvoller gewesen, ein einzige Vorlage auszuarbeiten, anstatt daraus drei Pakete zu schnüren;
- die familiengerechte Besteuerung soll schon jetzt verwirklicht werden ( CVP-Motion );
- der geschätzte Mehrertrag von rund 12 Mio. Franken soll den Rentnern, Familien und Halbfamilien zugute kommen, indem neue Sozialabzüge geschaffen oder die bestehenden erhöht werden;
- für Personen mit geringem Einkommen sowie AHV- oder IV-Bezüger, welche durch die Vorlage steuerlich eindeutig benachteiligt werden ( verdeckte Steuererhöhung ), soll generell ein Ausgleich geschaffen werden;
- behinderte Personen sollen wie bisher den Sozialabzug von Fr. 5000.- auch für sich selbst geltend machen können, ohne detaillierten Nachweis durch Einzelbelege ( vgl. Krankheitskosten )
- die bestehenden Abzüge vom Einkommen - vor allem die Pauschalen für Versicherungsprämien - sollen deutlich erhöht, d.h. der Teuerung angepasst werden;
- der Splitting-Abzug ( Fr. 16'000 .-) für doppelverdienende Ehegatten soll erhöht werden ( Teuerungsanpassung );
- beim tatsächlichen Wegfall des Wohnbausparplans soll die Nachbesteuerung erst viel später einsetzen, damit die ursprüngliche Frist von 12 Jahren voll ausgeschöpft werden kann;
- die vermehrte Angleichung an die direkte Bundessteuer wird gewünscht ( Vereinfachung der Veranlagung ) - vor allem im Bereich der Berufsauslagen;
- bei Bezügern von Ergänzungsleistungen ist eine vereinfachte Selbstdeklaration zu prüfen;
- die Steuererleichterungen für neue Unternehmen ist aus Gründen der Standortattraktivität auf die Dauer von 10 Jahren auszudehnen;
- die Verlustverrechnung soll nach dem Willen des Steuerharmonisierungsgesetzes auf 7 Jahre ausgedehnt werden;
- die Kapitalgewinne sind freiwillig dem Beteiligungsabzug zu unterstellen ( Unternehmungssteuerreform );
- die Rückerstattungspflicht für zuviel oder irrtümlich bezahlte Steuern soll von bisher 5 auf 10 Jahre ausgedehnt werden;
- verschiedenen Wünsche, Korrekturen oder Anregungen redaktioneller Art.
Im einzelnen ergaben sich in der Vernehmlassung folgende Meinungen:
1 Parteien
CVP familiengerechte Besteuerung durchsetzen, alle Pakete zusammenlegen, Mehrertrag von rund 12 Mio. Fr. pro Jahr verteilen auf die neu stärker belasteten Kategorien, Erhöhung des Kinderabzugs und der Versicherungsprämienpauschale, private Leibrente zu 40% besteuern, Sozialabzug für AHV/IV-Rentner als Ausgleich für die wegfallenden Freibeträge, Splittingabzug für Ehepaare erhöhen, Einführung eines Abzugs für Einelternfamilien und für die notwendige Fremdbetreuung von Kindern, Frist für die zweckgemässe Verwendung der Bausparrücklagen ausdehnen, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Beteiligungsabzug auch bei Kapitalgewinnen auf Beteiligungen gewähren.
FDP Verlustverrechung auf 7 Jahre ausdehnen, vereinfachte Selbstdeklaration für Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Bürokratie bei der Besteuerung von Organisationen mit rein ideellen Zweckbestimmungen, Zweifel an der EMRK-Konformität der Erbenhaftung für rechtskräftige Steuerbussen des Erblassers.
SP gerechtere Familienbesteuerung und kompensatorische Massnahmen wegen den Steuermehrerträgen für die sozial Schwächeren, detailiertere Stellungnahme beim Paket 3, Zweifel an der EMRK-Konformität der Erbenhaftung für rechtskräftige Steuerbussen des Erblassers.
SVP Pakete zusammenlegen, Steuererleichterungen für neue Unternehmen auf 10 Jahre ausdehnen, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Kapitalgewinne auf Beteiligungen auch dem Beteiligungsabzug unterstellen, Rückforderungsmöglichkeit für bezahlte Steuern auf 10 Jahre ausdehnen, diverse redaktionelle Wünsche.
Freie Grüne Liste Schlechterstellung der bereits schwächeren Einkommenskategorien, Beibehaltung des Sozialabzugs von Fr. 5000.- für behinderungsbedingte eigene Mehrauslagen.
SD Kompensation der Steuermehrerträge durch neue oder erhöhte (Sozial-) Abzüge für die schwächeren Einkommenskategorien, Kompensation des wegfallenden Abzugs für Privatschulen durch Direktsubventionen des Kantons.
2 Verbände
Treuhand-Kammer Trennung in verschiedene Pakete ist problematisch, Steuererleichterung für neue Unternehmen auf 10 Jahre ausdehnen, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Kapitalgewinne auf Beteiligungen dem Beteiligungsabzug unterstellen, Frist zur Rückforderung von bezahlten Steuern auf 10 Jahre ausdehnen, diverse redaktionelle Anregungen.
Handelskammer beider Basel Kompensation der jährlichen Mehrerträge, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Steuererleichterungen auf 10 Jahre ausdehnen, Erbenhaftung für Bussen ist EMRK-widrig, private Leibrenten nur zu 40% besteuern, Versicherungsprämienabzug erhöhen, Frist zur Verwendung von Bausparkapital ausdehnen, Beteiligungsabzug wie beim Bund auch auf Kapitalgewinne ausdehnen, diverse redaktionelle Anregungen.
Gewerbeverband Zusammenlegung der Pakete, Steuererleichterungen wegen dem Standortwettbewerb auf 10 Jahre ausdehnen, Freibetrag von Fr. 30'000.- für Eigenleistungen in irgendeiner Form beibehalten, private Leibrenten zu 40% besteuern, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Kapitalgewinne auf Beteiligungen dem Beteiligungsabzug unterstellen, Frist zur Rückforderung von bezahlten Steuern auf 10 Jahre ausdehnen.
Hauseigentümerverband Zusammenlegung der Pakete, Steuererleichterungen wegen dem Standortwettbewerb auf 10 Jahre ausdehnen, Freibetrag von Fr. 30'000.- für Eigenleistungen in irgendeiner Form beibehalten, private Leibrenten zu 40 % besteuern, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Kapitalgewinne auf Beteiligungen dem Beteiligungsabzug unterstellen, Frist zur Rückforderung von bezahlten Steuern auf 10 Jahre ausdehnen.
Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten; Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter des Kantons Basel-Landschaft
Generell auch vertikale Harmonisierung mit dem Bund anstreben - vor allem betragsmässig bei den Abzügen, Fragen zur Quellensteuer und der Beteiligung der Gemeinden daran.
Verband der Gemeindesteuerbeamten Zwecks Vereinfachung vermehrte Harmonisierung mit der direkten Bundessteuer anstreben, Abzug für Kinderalimente und Kinderabzug müssen sich gegenseitig ausschliessen, Begründungen für die Abweichung von der Selbstdeklaration sollen beibehalten werden.
Gewerkschaftsbund Anpassungen treffen gerade die sozial Schwächeren, weshalb Korrekturmassnahmen zu treffen sind.
Schweizerischer Versicherungsverband Mehrertrag soll zugunsten der Rentner, Familien und Halbfamilien verwendet werden, Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs, Besteuerung der privaten Leibrenten nur zu 40%, Freibetrag für Eigenleistungen an Liegenschaften sollte bestehen bleiben, Freibeträge bei AHV/IV-Renten in einen entsprechenden Sozialabzug umwandeln, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, vermehrte Harmonisierung mit der direkten Bundessteuer anstreben.
Liga der Baselbieter Steuerzahler Personen mit EL-Leistungen sollen eine vereinfachte Deklaration einreichen können, Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideeller Zwecksetzung wenn immer möglich beibehalten, Steuererleichterungen auf 9 Jahre ausdehnen, Verlustverrechnung auf 7 Jahre ausdehnen, Fragen zur Quellensteuer.
Schweizerischer Invaliden-Verband Mehrertrag auf die sozial Schwächeren verteilen, Bezüger von Ergänzungsleistungen steuerlich entlasten, Behinderten Personen wie bisher den pauschalen Sozialabzug ( ohne einzelne Belege ) von Fr. 5000.- gewähren, Steuerbelastung bei den untersten Einkommenskategorien ist generell zu hoch, Beiträge für die Krankenkassenprämien werden durch die Steuererhöhung in den unteren Einkommensklassen in Frage gestellt.
Mieterinnen- und Mieterverband Vermehrte Harmonisierung mit dem Bund anstreben, Mietkostenabzug aufgrund des Rechtsgleichheitsgebotes erhöhen.
Senioren- und Rentnerverband Nordwestschweiz Freiraum bei den Sozialabzügen soll ausgeschöpft werden, Mehrbelastung der Rentner muss ausgeglichen werden, AHV/IV-Freibeträge sollen in harmonisierungskonforme Sozialabzüge umgewandelt werden, sinngemässe Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien, ertragslose Bürokratie bei der neuen Besteuerung von ideellen Vereinen vermeiden.
3 Institutionen
WBZ Reinach Massnahmen wie vom Invalidenverband vorgeschlagen.
Beratungsstelle für Behinderte BL Streichung der AHV/IV-Freibeträge durch Sozialabzüge auffangen, Sozialabzug für Behinderte wie bisher auch ohne effektiven Belegnachweis gewähren, Bezüger von Ergänzungsleistungen kommen neu in einen zusätzlichen finanziellen Engpass.
4 Gemeinden
Die Gemeinden stellen sich überwiegend hinter die vom Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie die vom Verband der Gemeindeschreiber und -verwalter abgegebenen Stellungnahme.
Der Regierungsrat hat diese Punkte zur Kenntnis genommen, ist aber der Ansicht, dass sie separat in einer dritten Steuergesetz-Vorlage ( Paket 3; s. dazu Näheres auf S. 26/27) behandelt werden sollen. Präzisierungen erfolgten bei den Unternehmen (Verlustverrechnung und Beteiligungsgesellschaften), wo die durch die Unternehmenssteuerreform des Bundes faktisch zwingend gewordenen Anpassungen - wie in den anderen Kantonen auch - vollzogen werden.