1999-24 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 11. Februar 1999 zur Vorlage 1999-024
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Geschäftsreglement des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Ausgangslage
Mit der Vorlage 98/243 wird dem Landrat eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes unterbreitet. Diese steht im Zusammenhang mit der Unterstellung der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Die EBK forderte diesbezüglich, dass u.a. das Geschäftsreglement des Bankrats den Bestimmungen von Art. 3 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen anzupassen ist. Gemäss geltendem - und revidiertem - Kantonalbankgesetz (§ 8) ist das Geschäftsreglement vom Bankrat zu erlassen und anschliessend vom Landrat zu genehmigen. Diese Genehmigung erfolgt mit der nun vorliegenden separaten Vorlage 1999/024.
Das Sekretariat der EBK hat unterdessen mit Verfügung vom 1.2.1999 das revidierte Geschäftsreglement (Fassung gemäss Regierungsvorlage 1999/024) am 1.2.1999 ohne Änderungen genehmigt.
Der Landrat kann das Geschäftsreglement nun entweder in der vorliegenden Form genehmigen oder andernfalls zurückweisen.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 10.2.1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
Die Finanzkommission kommt nach Beratung des Geschäftsreglementes und in Übereinstimmung mit der EBK zum Schluss, dass es genehmigt werden kann.
Da - wie bereits erwähnt - die Zustimmung der EBK unterdessen erfolgt ist, entfällt Ziffer I.2. des Landratsbeschlusses gemäss Regierungsvorlage.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, das vorliegende Geschäftsreglement zu genehmigen und somit dem beigefügten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 12. Februar 1999