1999-22

Landrat / Parlament


Schriftliche Anfrage von Willi Müller: Steuerliche Begünstigung von Wohneigentümern?



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Willi Müller

Eingereicht: 28. Januar 1999


Nr.: 1999-022





Im Abstimmungskampf über die steuerliche Förderung von Wohneigentum (Initiative „Wohneigentum für alle"), wird von verschiedenen Kreisen der Vorwurf erhoben, Wohneigentümer seien heute schon steuerlich bevorteilt. Ein kantonales Initiativkomitee (Initiative „Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter") spricht sogar von 30 bis 80 Prozent höheren Steuerbelastungen für Mieterinnen und Mieter im Kanton Baselland. Andererseits darf und kann das Wohneigentum nicht nur aus der Sicht der Steuerbelastungen beurteilt, sondern muss auch in einem Gesamtzusammenhang, der finanziellen Vor- und Nachteile, der öffentlichen Abgaben und Regresse beurteilt werden. So der Handänderungssteuern, der Vermögens- und Erbschaftssteuern, dem Vermögensverzehr bei einem Alters- und Pflegeheimaufenthalt, den Vermögenslimiten bei Ergänzungsleistungsansprüchen, den Fürsorgeleistungen wie KVG-Subventionen usw.. Im Sinne einer sachlichen aber auch fairen finanziellen Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern gegenüber den Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern, scheint mir daher eine Auslegeordnung der finanziellen Vor- und Nachteile im Gesamtzusammenhang wichtig.


Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1.) In welchem prozentualen Rahmen bewegen sich zur Zeit die Steuerunterschiede im Baselbiet zwischen Wohneigentümern und Mietern?


2.) In welchem Rahmen und Grösse bewegen sich die finanziellen Entlastungen bei den Sozialleistungen der Alters- und Pflegeheime, der Fürsorgeleistungen usw., infolge Vermögensverzehr bei Wohneigentümern / Mietern pro Jahr insgesamt?


3.) In welcher finanzieller Grössenordnung sind die Handänderungs-, Erbschafts- und Vermögenssteuern infolge Wohneigentum im Jahresdurchschnitt zu den Einkommenssteuern von Kanton und Gemeinde zu bilanzieren?


4.) Welche finanziellen Minderausgaben sind im Bereiche der Ergänzungsleistungen wie der KVG-Subventionen infolge Wohneigentum und / oder Vermögen (Vermögensverzehr) pro Jahr im Baselbiet zu verzeichnen?


5.) Wo sieht der Regierungsrat aufgrund der finanziellen Vor- und Nachteile einen entsprechenden Handlungsbedarf?




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