1999-18

Landrat / Parlament


Motion von Eugen Tanner: Stabilisierungsprogramm des Bundes: Entlastung der Gemeinden



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Eugen Tanner

Eingereicht: 28. Januar 1999


Nr.: 1999-018





Das vom Nationalrat bereits abgesegnete Stabilisierungsprogramm des Bundes sieht u.a. vor, dass sich die Kantone mit 500 Mio. Franken beteiligen, nämlich durch höhere Beiträge an den Öffentlichen Verkehr (Bahn: 150 Mio.) und an die AHV (186 Mio.) sowie aus geringeren finanziellen Zuschüssen des Bundes an die Strassen (100 Mio.), den Straf- und Massnahmenvollzug sowie an die Bildung (insgesamt 64 Mio.).

Dieser Sparbetrag konnte den Kantonen dadurch schmackhaft gemacht werden, dass sie in wesentlich höherem Masse an den Gewinnen der Nationalbank beteiligt werden (statt der bisher 400 Mio. werden es ab 1999 1000 Mio. sein). Gemäss Budget 1999 des Kantons Basellandschaft steigt die Gewinnbeteiligung gegenüber 1997 um rund 16 Mio.


Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es nun so, dass die Gemeinden automatisch am Sparbeitrag beteiligt sind, nämlich beim Öffentlichen Verkehr und bei den AHV-Beiträgen. Eine Kompensation, wie dies beim Kanton der Fall ist, gibt es nicht.


Dabei hat die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den gemeinsamen Aufgaben des Kantons in den vergangenen Jahren massiv zugenommen; im Zeitraum 1990 bis 1998 sind es rund 105% (bei den finanzstarken Gemeinden noch deutlich mehr).




Der Regierungsrat wird daher aufgefordert, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die Gemeinden von den zusätzlich aus dem Stabilisierungsprogramm erwachsenden höheren Beiträgen, welche an den Kanton zu erbringen sind, befreit werden.




Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Aebi, Bachmann, Baumann, Bloch, Franz, Gschwind, Jermann, Lusser, Meschberger, Metzger, Ryser, Steiner, Stöcklin O., Straumann, Weishaupt (15)


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