1999-17

Landrat / Parlament


Motion von Max Ritter: Schaffung von zentralen Kadaversammelstellen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Max Ritter

Eingereicht: 28. Januar 1999


Nr.: 1999-017





Die Entsorgung der tierischen Abfälle in unserem Kanton ist wie folgt organisiert:

- Metzgereiabfälle sind vertraglich zwischen Metzgerschaft und Entsorgern geregelt, der Kanton hat Aufsicht.


- Kleintierkadaver werden über die Gemeindesammelstellen angenommen.


- Grosstierkadaver direkt ab Hof. Der Kanton führt einen Entsorgungsvertrag mit der GZM, Lyss.


Das ungelöste Problem liegt bei der Entsorgung der mittleren Kadaver im Bereich von 80 - 200 kg Gewicht (Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen). Diese werden nicht ab Hof entsorgt.


Im ganzen Kantonsgebiet existieren nur 80-Liter-Gebinde in den Gemeindesammelstellen. Dadurch sind die Tierhalter gezwungen, ihre toten Tiere zu zerlegen, was aus tierseuchenpolizeilichen Erwägungen äusserst bedenklich ist.


So könnten Krankheitserreger vom Tier auf den Menschen übertragen werden.


Ich bitte daher die Regierung, diesem Zustand ein Ende zu setzen und im Sinne der Tierseuchen-Gesetzgebung eine ideale Lösung zu suchen.


Ich beauftrage die Regierung, im Kanton Baselland dringenst in genügender Anzahl gekühlte zentrale Sammelstellen zu schaffen, und diese mit grossen Containern für Tiere von 80 bis 200 kg Gewicht auszurüsten.




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