1999-15
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-015 vom 22. Januar 1999
Befristete Einsetzung eines ao. Präsidiums für die Überweisungsbehörde für 6 Monate und ev. eines ao. Richters oder einer ao. Richterin für die Überweisungsbehörde
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Sehr geehrter Herr Landratspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Seit dem 7. November 1998 ist der Präsident der Überweisungsbehörde, Dr. H.-R. Kuhn, krankheitshalber zu 100 % arbeitsunfähig. Nachdem wir im Dezember 1998 noch die Auskunft erhalten hatten, dass Herr Dr. Kuhn im Januar wieder sein Amt ausüben wird, lautet der neueste Bericht auf eine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres.
Während der Abwesenheit des Präsidenten wird die Überweisungsbehörde durch die Vizepräsidentin Regina Schaub geleitet. Diese interimistische Leitung durch die Vizepräsidentin ist nur auf eine kurze Abwesenheit des Präsidenten ausgerichtet und hat sich dafür auch bewährt. Da sich jetzt aber eine längere Abwesenheit abzeichnet und auch nicht bekannt ist, wann sich der Gesundheitszustand des Präsidenten wieder verbessert, ist es notwendig, dass für die nächsten 6 Monate ein ausserordentliches Präsidium eingesetzt wird, um den ordentlichen Geschäftsgang der Überweisungsbehörde und eine klare Führung des Amtes in dieser Zeit zu gewährleisten. Nur so kann verhindert werden, dass sich noch mehr Rückstände ansammeln und die Fälle des Übertretungsstrafrechts mit den kurzen Verjährungsfristen von 2 Jahren verjähren.
Für den Fall, dass der Landrat ein zur Zeit amtierendes Mitglied der Überweisungsbehörde als ao. Präsidium einsetzt, ist es notwendig, auch einen ao. Richter oder eine ao. Richterin zu wählen, damit jeweils zwei Aktenzirkulationen parallel durchgeführt und die Rückstände so möglichst schnell aufgearbeitet werden können. Als weitere Massnahme wird das Obergericht in der Kanzlei einen zusätzlichen Mitarbeiter oder eine zusätzliche Mitarbeiterin mit einem befristeten Arbeitsvertrag anstellen müssen, damit die Fälle auch verarbeitet werden können.
Wir beantragen Ihnen somit, baldmöglichst für 6 Monate ein ao. Präsidium für die Überweisungsbehörde einzusetzen und für den Fall, dass ein amtierendes Mitglied der Überweisungsbehörde als ao. Präsidium eingesetzt wird, für die gleiche Zeit einen ao. Richter oder ao. Richterin für die Überweisungsbehörde zu wählen.
Wir bitten Sie, entsprechend unserem Antrag zu entscheiden.
IM NAMEN DES OBERGERICHTS
Der Präsident: Dr. T. Walter
Die Gerichtsschreiberin: Dr. I. Laeuchli