1998-262

Landrat / Parlament


Motion von Remo Franz: Für die Aufhebung der Billettsteuer



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Autor: Remo Franz

Eingereicht: 17. Dezember 1998


Nr.: 1998-262





Die Billettsteuer ist im Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) geregelt. Dort steht in § 188 Ziff.1:

"Die Gemeinden können für Veranstaltungen, die dem Vergnügen oder der Unterhaltung dienen und für deren Besuch ein Entgelt geleistet wird, eine Billettsteuer erheben.


Der Steuer unterliegen insbesondere


a. Theater -und Filmvorstellungen, musikalische Darbietungen sowie Vorträge;


b. sportliche Veranstaltungen aller Art:


c. Tanz-, Fest und Unterhaltungsanlässe aller Art;


d. Ausstellungen, Zirkusvorstellungen und Marktveranstaltungen."




In § 189 Ziff. 2. sind zahlreiche Ausnahmen aufgelistet:


"Steuerfrei sind Veranstaltungen


a. die der beruflichen oder staatsbürgerlichen Bildung dienen;


b. die religiösen, wissenschaftlichen oder politischen Zwecken gewidmet sind;


c. deren Reinertrag unmittelbar für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet wird;


d. die der Staat, die Gemeinden oder ihre Anstalten durchfuhren.




Die Billettsteuer wird heute meines Wissens mindestens noch von der Gemeinde Münchenstein erhoben, mit den bekannten negativen Folgen für Grossveranstaltungen. Die Billettsteuer scheint nicht mehr zeitgemäss zu sein, ferner sind die zahlreichen Ausnahmen ohnehin problematisch. Veranstaltungen sind heute überdies dank erhöhter Mobilität leicht in andere Kantone oder in das nahe Ausland verlegbar.


Es ist im übrigen bezeichnend, dass die weitaus meisten Gemeinden auf die Erhebung einer Billettsteuer heute verzichten. Wenn eine solche Steuer aber als nicht mehr richtig und wichtig angesehen wird und wenn diese höchstens noch zu regionalen Schwierigkeiten im Falle von Grossveranstaltungen führt, dann soll sie im Lichte dieser neuen Erkenntnisse ersatzlos gestrichen werden. Dies verhindert auch, dass sie später plötzlich wieder unter neuem Vorwand eingeführt werden kann.




Aus diesem Grunde stelle ich den Antrag:


Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zur ersatzlosen Streichung der Billettsteuer zu unterbreiten.




Aesch, 17. Dezember 1998


Remo Franz


Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner:
Bachmann, Klein U., Lusser, Völlmin, Weishaupt, Zoller (6)




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