1998-207
Landrat / Parlament
Verfahrenspostulat von Paul Rohrbach: Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
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Autor: Paul Rohrbach, EVP (Aebi, Aeschlimann, Bloch, Chappuis, Giger, Haas, Halder, Holinger, Jäggi, Klein A., Klein U., Krähenbühl, Liechti, Minder, Nussbaumer, Portmann, Rudin Ch, Stöcklin 0., Völlmin, Weller, Wüthrich, Ziegler, Zoller (23))
Eingereicht: 15. Oktober 1998
Nr.: 1998-207
Am 23. Januar 1996 wurde in Karlsruhe der Staatsvertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Luxemburg unterzeichnet. Gebietskörperschaften und örtliche öffentliche Stellen können unter der Voraussetzung, dass sie nach innerstaatlichem Recht für die jeweilige Materie die Zuständigkeit besitzen, sogenannte Kooperationsvereinbarungen schliessen. Dadurch soll den Partnern ermöglicht werden, ihre Entscheidungen besser aufeinander abzustimmen sowie Leistungen und Anlagen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die von gemeinsamem örtlichen Interesse ist, zusammen zu erbringen und zu betreiben. Derartige Kooperationsvereinbarungen können unter anderem auch Einrichtungen mit und ohne Rechtspersönlichkeit sowie die Schaffung von sogenannten "grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbänden" vorsehen. Möglich soll auch sein, dass eine Gebietskörperschaft oder eine örtliche öffentliche Stelle Aufgaben einer anderen in deren Namen und nach deren Weisung unter Wahrung innerstaatlichen Rechts übernimmt. Auf Grundlage dieses Vertrages müssen jetzt die Ziele und einzelnen Schritte für eine ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell zukunftsweisende Zentralregion am Oberrhein konkret formuliert werden. Solche Aktivitäten bedürfen jedoch der demokratischen Begleitung im Sinne eines "bürgernahen Europas".
Der Grosse Rat von Basel-Stadt hat im Mai 1996 eine "Regio-Kommission" eingesetzt, zu deren Aufgaben gehören:
1 . Bestandesaufnahme der bestehenden Aktivitäten in der Region Oberrhein.
2. Überprüfung der Gremien und Strukturen der bisherigen Zusammenarbeit am Oberrhein.
3 . Auflistung der Möglichkeiten, die der Staatsvertrag vom 23.1.96 für den Kanton Basel-Stadt eröffnet, und die Definition des Handlungsspielraums gegenüber dem Bund.
4. Vertiefte Zusammenarbeit der verschiedenen Parlamente am Oberrhein bis hin zur Schaffung eines Regio-Parlamentes mit präzisen Kompetenzen und demokratischer Legitimation.
Inzwischen ist der Oberrheinrat gegründet worden, in den die Nordwestschweiz elf Abgeordnete entsendet, davon drei aus Basel-Landschaft.
Um eine bessere Koordination der nordwestschweizer Parlamente, insbesondere mit dem Grossen Rat von BaselStadt in Sachen grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erreichen, erachtet es der Unterzeichnete als notwendig, auch eine Regio-Kommission des Landrates einzusetzen. Daher beantragt er dem Landrat, eine Spezialkommission mit folgenden Aufgaben zu bestimmen:
- Prüfung und Berichterstattung an den Landrat von und über Vorschläge, Vorlagen und Projekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit,
- Begleitung und Zusammenarbeit mit der basellandschaflichen Delegation im Oberrheinrat.
- Partnerschaft/Koordination mit der baselstädtischen Regio-Kommission.
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