1998-63 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 1. Mai 1998 zur Vorlage 1998-063


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


betreffend Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 1997 der Basellandschaftlichen Kantonalbank


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1.Einleitung

1.1. Gesetzliche Grundlage


Das Gesetz über die Basellandschaftliche Kantonalbank (Bankgesetz) regelt die Oberaufsicht in § 12 wie folgt: "Die Bank steht unter der Oberaufsicht des Regierungsrates und des Landrates. Dem Landrat steht auf Antrag des Regierungsrates die Genehmigung des vom Bankrat jährlich erstatteten Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung zu."


Aufgrund dieser Bestimmung unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat jährlich die Kantonalbank-Vorlage.




1.2. Oberaufsicht


Da das Bankgeschäft grosse Spezialkenntnisse erfordert, müssen sich sowohl Regierungsrat wie auch Landrat zur Ausübung ihrer gesetzlichen Oberaufsicht weitgehend auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch Fachorgane abstützen. In diesem Sinne sieht das Bankgesetz in § 18 eine vom Regierungsrat gewählte Kontrollstelle von drei Mitgliedern vor. Zudem wird die Jahresrechnung seit einigen Jahren durch eine externe bankengesetzliche Revisionsstelle geprüft. Aufgabe des Landrates kann es somit nur sein, die Prüfungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der Bank kritisch zu würdigen und zu hinterfragen.




1.3. Kommissionsberatung


Der Ablauf der Sitzung hielt sich an den bewährten Rahmen früherer Jahre. Somit waren an der Sitzung vom 22. April 1998 neben den Mitgliedern der Finanz-kommission folgende Personen anwesend:


- Regierungsrat: Dr. Hans Fünfschilling


- Bankausschuss: Werner Degen (Präsident Bankrat), Cyrill Thummel, Dr. Claude Janiak


- Geschäftsleitung: Paul Nyffeler (Präsident), Meinrad A. Geering, Hans Rudolf Matter, Dr. Lukas Spiess


- Generalsekretär: Rudolf Messerli


- Rechnungswesen/Controlling: Hans-Ulrich Bürgin


- Inspektorat: Roger Kübler


- Regierungsrätliche Kontrollstelle: Fritz Oser, Peter Manzoni, Erich Heggendorn


- Bankengesetzliche Revisionsstelle (ATAG Ernst & Young AG): Hermann Trostel, Heinz Kummer


- Kantonale Finanzkontrolle: Roland Winkler


Nachdem die zuständigen Personen eingehend über das abgelaufene Geschäftsjahr der Kantonalbank informiert hatten, beschloss die Kommission einstimmig, auf die Vorlage 98/063 einzutreten.


Die wichtigsten Themenbereiche, die in der Detailberatung angesprochen wurden, sind in den beiden folgenden Kapiteln 2 und 3 kurz behandelt. Weitere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen gehen aus dem offiziellen Geschäftsbericht 1997 hervor.




2. Jahresrechnung 1997


2.1. Wirtschaftliches Umfeld


Im Schweizer Wirtschaftsjahr 1997 waren erste Zeichen des schon längere Zeit erhofften Aufschwunges zu verzeichnen. Zuerst erfolgte die Erholung bei der Exportindustrie, im zweiten Semester zog auch der private Konsum an. Für das Jahr 1998 rechnet das BAK mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 2,2 %.




2.2. Erfolgsrechnung


Die Erfolgsrechnung der Kantonalbank stellt sich zusammengefasst im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:



Die wichtigste Einnahmequelle ist nach wie vor der Erfolg aus dem Zinsengeschäft , der dank verbesserter Zinsmarge und erhöhten Durchschnittsbeständen um insgesamt 17,3 % zunahm. Die wesentlichen Bestandteile des Zinsgeschäftes bilden einerseits der Zinsertrag aus den gewährten Hypotheken und anderseits der Zinsaufwand für die erhaltenen Spareinlagen.


Die seit einigen Jahren verfolgte Strategie, den Beitrag des Kommissionsgeschäftes am Gesamtergebnis zu erhöhen, konnte mit einer Verbesserung um 28,0 % wiederum erreicht werden - nicht zuletzt aufgrund des guten Börsenjahres.


Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft nahm um 57,9 % zu, wobei rund die Hälfte der Erhöhung auf Umgliederungen in der Erfolgsrechnung zurückzuführen ist (vgl. Ziffer 3.1.).


Gesamthaft liegt das Zwischenergebnis mit Fr. 236 Mio um 24,1 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Geschäftsaufwandes ergibt sich sogar ein um 40,9 % erhöhter Bruttogewinn von Fr. 138 Mio.


Beim Geschäftsaufwand ist festzustellen, dass sich die Personalkosten leicht erhöhten, was u.a. eine Folge der Zunahme des durchschnittlichen Personalbestandes um 1,7 % auf 601 Vollpensen ist. Demgegenüber nahm der Sachaufwand um 15,6 % zu. Grösstenteils ist dieser Zuwachs eine Folge der neu geschaffenen Rückstellung für Gebäudeunterhalt.


Eine wesentliche Veränderung erfuhr der ausserordentliche Bereich , der gesamthaft einen Mehraufwand von Fr. 32 Mio aufweist. Im erster Linie handelt es sich dabei um buchhalterische Transaktionen (Aufwertungen sowie Auflösung und Bildung von Rückstellungen) im Zusammenhang mit der Umstellung auf das "True and Fair View"-Konzept (vgl. Ziffer 3.1.) sowie um die Erhöhung der Rückstellung für Projekte um Fr. 44 Mio.


Gesamthaft kann die Kantonalbank somit einen Jahresgewinn von Fr. 52,9 Mio ausweisen, der um 21,6 % über dem Vorjahreswert liegt.




2.3. Bilanz


Einige wichtige Zahlen aus der Bilanz sind nachfolgend aufgeführt:



Trotz der schleppenden Entwicklung auf dem Immobilienmarkt nahm der Bestand an Hypotheken nochmals deutlich zu. Der Satz für variabel verzinsliche I. Wohnbauhypotheken belief sich in den ersten beiden Quartalen des Jahres 1997 auf 43/4 %, im dritten Quartal auf 41/2 % und im vierten Quartal auf 41/4 %. Dies entspricht einem Jahresdurchschnittssatz von 4,56 %, was gegenüber dem Vorjahr (5,06 %) eine Reduktion um einen halben Prozentpunkt ausmacht. Der Anteil der Festhypotheken erhöhte sich weiter und beträgt per 31.12.1997 nun 59 % des gesamten Hypothekenbestandes (Vorjahr: 53 %).


Die eigenen Mittel (nach Verwendung des Bilanzgewinnes) konnten um rund Fr. 82 Mio verstärkt werden. Das somit vorhandene Eigenkapital von Fr. 914 Mio per 31.12.1997 liegt weiterhin deutlich über dem Minimalbedarf von Fr. 579 Mio gemäss bankengesetzlichen Vorschriften. Die Überdeckung beträgt 58 % (Vorjahr: 56 %).




2.4. Gewinnverwendung


Der Bilanzgewinn 1997 wird wie folgt verwendet:



Für den Kanton Basel-Landschaft ergibt sich somit eine Zuweisung aus dem Kantonalbank-Gewinn von Fr. 16,0 Mio, was einer erfreulichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr um Fr. 2,4 Mio entspricht.




2.5. Kontrollstelle / Revisionsstelle


Die regierungsrätliche Kontrollstelle empfiehlt in ihrem den Kommissionsmitgliedern vorgelegten Bericht vom 3.4.1998 vorbehaltlos, die Jahresrechnung 1997 zu genehmigen.


Die Vetreter der externen bankengesetzlichen Revi-sionsstelle empfahlen an der Sitzung der Finanzkom-mission vom 22.4.1998 ebenfalls die vorbehaltlose Ge-nehmigung der Jahresrechnung 1997.




3. Allgemeines zur Kantonalbank


3.1. "True and Fair View"-Konzept


Die Jahresrechnung 1997 wurde erstmals nach dem "True and Fair View"-Konzept erstellt wie es die Rechnungslegungsvorschriften des Kotierungsreglements der Schweizer Börse vorschreiben. Die Umstellung auf dieses Konzept hatte verschiedene formelle Anpassungen der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Folge (vgl. auch Anhang zur Jahresrechnung, Ziffer 2). Da auf eine entsprechende Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet wurde, sind verschiedene Positionen der Jahresrechnung 1997 nur bedingt mit dem Jahr 1996 vergleichbar.


Die bankengesetzliche Revisionsstelle konnte in ihrem Bericht somit bestätigen, die Jahresrechnung vermittle ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie den Rechnungslegungsvorschriften des Kotierungsreglementes der Schweizer Börse.




3.2. Unterstellung unter die Aufsicht der EBK


Die Kantonalbank hat ein Gesuch um Unterstellung unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gestellt, das demnächst behandelt werden soll. Da sich die Kantonalbank schon längere Zeit an die Vorschriften der EBK hält, ergibt sich dadurch nur die Änderung, dass die EBK neu direkt bei der Kantonalbank intervenieren kann, was zur Zeit nur via Regierungsrat möglich ist.




3.3. Änderung Kantonalbank-Gesetz


Bereits längere Zeit steht fest, dass gewisse Punkte des Bankgesetzes einer Änderung bedürfen. Gemäss den erhaltenen Informationen soll der Regierungsrat nächsten Herbst einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung schicken, so dass gegen Ende des Jahres 1998 mit einer Vorlage an den Landrat gerechnet werden kann.




4. Antrag


Die Finanzkommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und dem Bankrat für den im vergangenen Jahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig , den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1997 der Kantonalbank zu genehmigen.


Namens der Finanzkommission
der Präsident:
Roland Laube


Gelterkinden, den 1. Mai 1998



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