1998-27

Landrat / Parlament


Motion: Verbot von Mandatsabgaben durch die vom Landrat gewählten Vertreterinnen und Vertretern an den Baselbieter Gerichten



Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen

Autor: Rudolf Keller, SD

Eingereicht: 5. Februar 1998


Nr.: 1998-027





Gemäss der Baselbieter Verfassung, Paragraph 7, darf niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden. Zudem sind alle Gerichte nur an das Recht gebunden und in ihren Entscheidungen unabhängig (Paragraph 82).

Mit der Landratswahl der Vertreterinnen und Vertretern an die Baselbieter Gerichte ist im Gegensatz zu den Volkswahlen vorallem auch der "Machtanspruch" der Parteien (Fraktionen) mitentscheidend. So ergeben sich immer wieder Situationen und Absprachen, dass qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der falschen Parteizugehörigkeit bei den Wahlen benachteiligt bzw. nicht gewählt werden. Dieses unzeitgemässe Selektions- und Wahlverfahren ist vorallem darauf zurückzuführen, dass mit der Parteienwahl an die Gerichte, auch massgebende Mandatsabgaben zu erwarten sind. Statt wie in einem überwiesenen SD-Vorstoss, die Parteien aufgrund ihrer Landratsstärke direkt finanziell zu fördern (dieser Vorstoss wird ja vom Regierungsrat regelmässig auch immer wieder zur Abschreibung empfohlen) sind diese gewählten Personen verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens der Nominationspartei abzuliefern. Während bei den Volkswahlen diese Praxis unbestritten ist, zumal ja mit öffentlichen Aktionen auch Werbung bezahlt werden muss, entfällt dies bei den Gerichtswahlen durch den Landrat. So unbestritten es ist, dass die Parteien eine angemessene finanzielle Unterstützung und Förderung für ihre politische Arbeit benötigen, mit der lnteressenswahl von Parteipersonen an die obersten Gerichte stellt sich aber zunehmend auch die Frage nach der besten Qualifikation, der Persönlichkeit und der Parteiunabhängigkeit der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten.


Mit einem generellen Verbot von Parteiabgaben würde daher vorallem der Aspekt der Qualifikation, Parteiunabhängigkeit und Persönlichkeit vermehrt eine massgebende und notwendige Aufwertung bei der Justiz und Rechtsprechung erfahren.




Ich bitte daher den Regierungsrat,


eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, dass die durch den Landrat gewählten Vertreterinnen und Vertretern an den Baselbieter Gerichte, keine Mandats-(Partei-) abgaben an politische Parteien zahlen dürfen.




Back to Top