1998-24
Landrat / Parlament
Dringliche Interpellation: Umsetzung des Personalgesetzes an den weiterführenden Schulen
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Autor: Eva Chappuis, SP Fraktion
Eingereicht: 5. Februar 1998
Nr.: 1998-024
Das mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 80% an der Urne gutgeheissene Personalgesetz tritt per 1. April 1998 in Kraft. Es sieht als Regelfall die öffentlich-rechtliche, unbefristete Anstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons vor. Als Ausnahme von der Regel können auch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Aufhebung der bisherigen "Zweiklassengesellschaft" - Beamtenschaft mit vierjähriger Arbeitsplatzgarantie einerseits und Angestellte kündbaren Vierjahresverträgen oder automatisch auslaufenden Jahres- oder Semesterverträgen andererseits - ist kein zufälliges "Abfallprodukt" des Gesetzgebungsverfahrens, sondern stellt einen vom Gesetzgeber bewusst gewollten "Mentalitätswandel" dar.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes erfordert vom kantonalen Personalamt, von den Personalverantwortlichen der Direktionen sowie von allen Anstellungbehörden einen einmaligen, respektablen Arbeitsaufwand. In den Bereichen der allgemeinen Verwaltung, der Spitäler und der Volksschulen wird diese Sonderleistung, offenbar klaglos erbracht. Den Beteiligten sei dafür gedankt.
Anders präsentiert sich die Situation derzeit bei den weiterführenden Schulen. Insbesondere die Umwandlung von Jahres- oder Semesterverträgen (rund 25% der Lehrpersonen sind heute und zum Teil seit Jahren so angestellt) in unbefristete, auch arbeitgeberseits kündbare Anstellungsverträge stösst offenbar auf Widerstand. An einer von der EKD organisierten Informationsveranstaltung, für Rektorats- und Aufsichtskommissionsmitglieder vom 14. Januar 1998 wurde wie folgt argumentiert:
- Die Umstellung sei organisatorisch bis zum Beginn des Schuljahres 1998/99 nicht zu schaffen.
- Die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse erfordere eine intensive Qualitätsevaluation durch Schulleitungen und Aufsichtskommissionen.
- Damit das Ausmass der Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse bestimmt werden könne, müsse der Entscheid des Souveräns in Bezug auf die Dauer des Gymnasiums bekannt sein.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum sind die Umstellungsarbeiten, die der Wechsel vom Beamten- zum Personalgesetz mit sich bringt, an den mit professionellen Leitungsstrukturen und administrativer Unterstützung gut dotierten weiterführenden Schulen nicht innert Frist zu leisten?
2. Wurde der Qualitätsevaluation des Unterrichts von befristet angestellten Lehrkräften bisher zu wenig Beachtung geschenkt?
3. Empfindet der Regierungsrat den Versuch, Personalentscheide im Hinblick auf eine mögliche Gym-Verkürzung bereits heute und im Zusammenhang mit dem Wechsel vom Beamten- zum Personalgesetz zu treffen, auch als stossend?
4. Ist der Regierungsrat bereit, dafür zu sorgen, dass sowohl dem Buchstaben als auch dem Sinn und Geist des Personalgesetzes an den weiterführenden Schulen unverzüglich nachgelebt wird?
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