1998-23 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 11. Mai 1998 zur Vorlage 1998-023


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


Übertragung der Loogstrasse in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde Münchenstein


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Allgemeines

Die Vorlage Nr. 98/23 betreffend Übertragung der Loogstrasse in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde Münchenstein wurde an der Sitzung vom 15. April 1998 beraten und verabschiedet. Die nötigen Erläuterungen wurden gegeben durch die Bau- und Umweltschutzdirektorin Frau Elsbeth Schneider-Kenel sowie die Herren Stefan Frey, Hauptabteilungsleiter, und Thomas Nuc, Ingenieur des Tiefbauamtes.


2. Erläuterungen zur Vorlage


Einleitend legten die Vertreter der Bau- und Umweltschutzdirektion die Ausgangslage für die Vorlage dar und orientierten über die Vorgeschichte. Der Landrat hat im Jahr 1964 den Strassennetzplan der Region Leimental-Birstal und im Jahr 1989 den Kredit für den Ausbau der Ausbau der BLT-Linie 10 in Birseck und die Korrektion der Loogstrasse in Münchenstein beschlossen. Darin ist unter Punkt 7 erwähnt, dass die Loogstrasse nach dem erfolgtem Ausbau gemäss § 10 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 an die Gemeinde Münchenstein abgetreten wird. Anhand eines Planes wurde der Kommission die Situation vorgestellt.


3. Detailberatung und Beschlussfassung


Anlässlich der Gemeindeversammlung Münchenstein vom 26. März 1998 wurde der Gemeinderat von einem Mitbürger angefragt, ob eine solche Übertretung nicht einer Abstimmung unterstellt werden müsste. Aufgrund dieser Anfrage richtete der Gemeinderat Münchenstein an RR Elsbeth Schneider der Wunsch, mit der Übertragung bis zur Gemeindeversammlung vom September zuzuwarten. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, auf eine Verschiebung der Behandlung der Vorlage nicht einzutreten. In der Detailberatung wurde über den Zweck der Übertragung diskutiert. Anlass zur Diskussion gaben die Pauschalbeträge des Kantons von Fr. 80'000.- für die Instandstellung der Loogstrasse im Abschnitt Pumpwerkstrasse bis Emil Frey-Strasse sowie Fr. 90'000.- als Abgeltung für die Unterhaltskosten der Überführung Loogstrasse und der zugehörigen Stützmauern. Mit dem Beitrag von Fr. 80'000.- für die Instandstellung wird die Gemeinde dafür entschädigt, dass die Strasse nicht werkmangelfrei übergeben werden kann. Der Beitrag von Fr. 90'000.- für die Unterhaltskosten der Überführung Loogstrasse und der zugehörigen Stützmauern ist ein Teil der SBB-Kosten, die die SBB dem Kanton als Abgeltung für das verbesserte Fahrleitungslichtraumprofil und für die Sanierung bezahlt haben.


In der Schlussabstimmung wurde dem Entwurf zum Landratsbeschluss mit 11:0 (bei 1 Enthaltung) zugestimmt und somit die Abtretung der Loogstrasse an die Gemeinde Münchenstein beschlossen.


Binningen, 11. Mai 1998


Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Rudolf Felber



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