1998-23

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-023 vom 3. Februar 1998


Übertragung der Loogstrasse in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde Münchenstein


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Landratsbeschluss (Entwurf)


Nach kantonalem Strassengesetz vom 24. März 1986 (StrG), §10, kann eine Kantonsstrasse wie die Loogstrasse in Münchenstein in Hoheit und Eigentum der Gemeinde überführt werden. Der Landrat fasst den entsprechenden Beschluss gestützt auf § 13, Absatz 1 des Strassengesetzes bei der Festlegung des entsprechenden regionalen Strassennetzplanes. Damit die Übertragung einer Strasse rechtswirksam wird, fasst der Landrat ausserdem einen Übertragungsbeschluss, der die betroffene Gemeinde verpflichtet, ihren Strassennetzplan den neuen Verhältnissen anzupassen.

Mit Beschluss Nr. 335 vom 30. April 1964 hat der Landrat den Strassennetzplan der Region Leimental-Birstal genehmigt. Darin ist vorgesehen, dass die Loogstrasse in Münchenstein an die Gemeinde abgetreten wird. Im regionalen Strassennetzplan sind sämtliche Kantonsstrassen und die wichtigsten Gemeindestrassen ihrer Bedeutung entsprechend eingetragen worden. Nach dem Ausbau der neuen kantonalen Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen oder Teilabschnitten derselben haben verschiedene Kantonsstrassen ihre Funktion als Träger des Ortsverbindungsverkehrs verloren und haben nur noch als Bestandteil der Quartierstrassennetze der Gemeinden den internen Ortsverkehr an das kantonale Strassennetz anzubinden. Durch Signaturen wurde im Plan angemerkt, welche Kantonsstrassen zum gegebenen Zeitpunkt in den Besitz der Gemeinden überführt werden können.


Der Ausbau der Loogstrasse erfolgte im Abschnitt Emil Frey-Strasse - katholische Kirche in den Jahren 1970 - 75, der Ausbau des Abschnittes Pumpwerkstrasse bis Einmündung Baselstrasse inklusive der SBB-Überführung in den Jahren 1995 - 96. Die bestehende baufällige SBB-Überführung wurde durch einen kompletten Neubau ersetzt. Als Abgeltung für das verbesserte Fahrleitungslichtraumprofil und für den entfallenen Sanierungkostenanteil haben sich die SBB mit einem einmaligen Pauschalbetrag von Fr. 450'000.-- am Neubau beteiligt. Mit der Übertragung der Loogstrasse geht auch die neue Überführung in Eigentum und Unterhalt an die Gemeinde über, d.h. die Gemeinde übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten gemäss Punkt 12 des Objektvertrages vom 14. März 1997, welcher zwischen Kanton als Bauherr und SBB abgeschlossen worden ist. Desweitern hat der Landrat am 28. September 1989 (LRB Nr. 1348) im Zusammenhang mit dem Kredit für den Ausbau der BLT-Linie 10, Abschnitt Neue Welt bis Endhaltestelle Dornach, und Korrektion der Loogstrasse in den Gemeinden Münchenstein und Arlesheim unter Punkt 7 beschlossen, dass die Loogstrasse nach erfolgtem Ausbau gemäss § 10 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 an die Gemeinde Münchenstein abgetreten wird.




Kanton und Gemeinde haben über die Abtretung der Loogstrasse verhandelt:


Als Abgeltung für die Unterhaltskosten der Überführung Loogstrasse und der zugehörigen Stützmauern leistet der Kanton der Gemeinde einen einmaligen Pauschalbetrag von Fr. 90'000.--, für die Instandstellung der Loogstrasse im Abschnitt Pumpwerkstrasse bis Emil Frey-Strasse einen einmaligen Pauschalbetrag von Fr. 80'000.--. Nach Abschluss dieser Verhandlungen, welche durch das Tiefbauamt geführt worden sind, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Übertragung der Loogstrasse in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde zu beschliessen .




Mit dem landrätlichen Übertragungsbeschluss wird die


Loogstrasse Münchenstein, Parzellen Nr. 539, 668, 1730 und 1728


inklusive Objekt Überführung Loogstrasse (auf Parzelle Nr. 39 der SBB)


in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde Münchenstein übergehen.




Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, die Abtretung der Loogstrasse in Münchenstein gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.






Liestal, 3. Februar


Im Namen des Regierungsrates


der Präsident: Schmid


der Landschreiber: Mundschin





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