1998-83

Landrat / Parlament


Interpellation: Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in den Alters- und Pflegeheimen sowie in der Hilfe zu Hause (Spitex) - Aus- und Weiterbildungsangebote



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Autor: Esther Aeschlimann-Degen, SP

Eingereicht: 23. April 1998


Nr.: 1998-083





Seit dem 1. Januar 1998 ist im Kanton Basel-Landschaft das Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge in Kraft.

Gemäss diesem Gesetz kommen die Gemeinden nicht mehr nur hälftig, sondern vollständig für die Beiträge an die Alters- und PflegeheimbewohnerInnen auf. Aus der gemeinsamen Kostentragung mit den Gemeinden hat sich der Kanton ganz zurückgezogen.


Für die Grundversorgung der betagten und der pflegebedürftigen Kantonseinwohner und Kantonseinwohnerinnen sind nun nach dem Subsidiaritätsprinzip die Gemeinden zuständig. Zudem werden die Gemeinden gemäss Spitexgesetz dazu verpflichtet, ihre Altersversorgung unter Berücksichtigung der Heime sowie der Spitexorganisationen zu koordinieren und umfassend zu planen.


Mit der Gesetzesänderung versprach man sich, unter anderem, in den Gemeinden (noch) mehr Kostenbewusstsein erzeugen zu können.


Bei allen Diskussionen um die Kostenfrage sollte der Aspekt der Qualität von Pflege und Betreuung der älteren Kantonseinwohnerlnnen im Auge behalten werden.


Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (Art. 58 KVG und Art. 7 KVV) sind die Kantone bei der Mitgestaltung der Qualitätssicherung gefordert.


Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


- Betrachtet es der Regierungsrat als Aufgabe des Kantons, die Qualität der Pflege in den Alters- und Pflegeheimen zu kontrollieren und zu gewährleisten ? - Die Kontrolle und Sicherung der Pflegequalität setzt voraus, dass genügend Fachpersonal eingesetzt wird. Wie hat man sich die nötigen Strukturen vorzustellen, die hiefür geschaffen werden ?


- Welche Überlegungen werden seitens der Regierung bezüglich der Qualitätssicherung bei der Spitex gemacht ? Wer übernimmt in diesem Bereich Kontrolle und Gewährleistung bzw. hat diese bereits übernommen ?


Gute Pflege und Betreuung braucht Personal mit fachspezifischer Ausbildung sowie ein angemessenes Aus- und Weiterbildungsangebot.


In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:


- Wer ist in unserem Kanton abschliessend verantwortlich für ein gutes Angebot an Weiterbildung für das Alters- und Pflegeheimpersonal sowie den Bereich Spitex ?


- Wie stellt sich die Sachlage bezüglich Weiterbildung für das Pflegepersonal der Heime und in der Spitex aktuell dar ?


- Ist das Angebot nach Meinung des Regierungsrates ausreichend und fachbezogen - wird es entsprechend genutzt ?


- Sieht der Regierungsrat mittel- bis langfristig vor, ein Angebot zur fachspezifischen Ausbildung von Alters- und Pflegeheimleiter und - Leiterinnen zu schaffen, bzw. anzubieten .


- Im Kanton Zürich kann sich angelerntes Personal in einem zweijährigen Ausbildungsprogramm zur Betagtenbetreuerin / zum Betagtenbetreuer ausbilden lassen.


Wäre, gemäss Regierungsrat, eine solche Bildungsoffensive auch im Kanton Basel-Landschaft in absehbarer Zeit denkbar ?




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