1998-126
Landrat / Parlament
Interpellation: Erfüllen die RAV die hohen Erwartungen?
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Autor: Karl Rudin-Hauswirth, SP Fraktion
Eingereicht: 11. Juni 1998
Nr.: 1998-126
Um die Beratung und Vermittlung von arbeitssuchenden Personen zu verbessern, verpflichtet der Bund die Kantone Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) einzurichten. Diese sind nun im Kanton Baselland seit etwas mehr als einem Jahr in Betrieb. Die aufwendigen Aufbauarbeiten sind abgeschlossen. Dieser Systemwechsel hin zur Professinalität ist begrüssenswert. Das oberste Ziel, eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung, ist in der heutigen Zeit jedoch nicht einfach zu erreichen - ist nur für einen bestimmten Teil erreichbar. Erst recht müssen sämtliche Bemühungen, die Arbeitslosigkeit zu vermindern, unterstützt werden.
Trotzdem nehmen die kritischen Stimmen vor allem aus den Gemeinden zu. Kontakte zwischen RAV und Gemeinden werden als mangelhaft bezeichnet und es entsteht-der Eindruck, dass die RAV ihre Aufgabe nur ungenügend erfüllen können, weil ihnen die Übersicht fehlt.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Kurse, die an und für sich eine sinnvolle Sache sind. Es entsteht jedoch der Eindruck, dass Arbeitslose in Kurse geschickt werden, die nicht unbedingt zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sinnvoll sind. Mit Erstaunen werden teilweise auch die abgerechneten Kurskosten zur Kenntnis genommen, wobei vor allem die MeBeA ein Thema ist. Ein Verein über den diverse Beschäftigungsprogramme und Kurse angemeldet, betreut und abgerechnet werden.
Interessant ist die Arbeitslosenstatistik. Im April 1998 werden 4409 Personen als arbeitslos gemeldet - der tiefste Wert seit 1996 - 68 Personen weniger als im März 98. In Wirklichkeit sind es aber 5662 Personen die ohne Arbeit sind. 1253 Personen sind jedoch in einem Beschäftigungsprogramm und erscheinen darum nicht in der Statistik. Vom März bis April hat die Anzahl Personen in Beschäftigungsprogrammen um 45 zugenommen, so dass nicht 68 sondern effektiv "nur" 23 Personen weniger arbeitslos sind. Sind darunter noch ausgesteuerte Personen, so ist der Rückgang der Arbeitslosen sehr klein.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1 Sind die RAV personell ausreichend besetzt und für ihre Aufgabe fachlich qualifiziert?
2 Von wem und nach welchen Kriterien werden die Angestellten der RAV angestellt?
3 Wie gedenkt der Regierungsrat die Kontakte zwischen den RAV und den Gemeinden zu verbessern?
4 Über den Verein MeBeA werden viele Beschäftigungsprogramme abgewickelt. Dieser Verein ist ein selbständiger Verein und doch scheint er auf das Engste mit dem KIGA verknüpft.
In welchem Verhältnis stehen das KIGA und der Verein MeBeA zueinander?
Trifft es zu, dass der Leiter des KIGA mit dem Präsidenten der MeBeA identisch ist?
Wenn ja, findet der Regierungsrat diese Konstellation nicht problematisch?
5 Vereine und Institutionen die Arbeitslose in Kurse anmelden, rechnen diese Kurse mit einem höheren Betrag ab als die effektiven Kurskosten. So auch der Verein MeBeA. Was macht der Verein mit diesen Mehreinnahmen?
6 Aus welchem Grund werden Arbeitslose in Beschäftigungsprogrammen und Kursen nicht als Arbeitslose geführt? Ist das die übliche Praxis in der Schweiz?
7 Wie fällt eine Gesamtbeurteilung der RAV durch den Regierungsrat aus?
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