1998-110

Landrat / Parlament


Motion: Für zwölf Jahre Gesamtschulzeit von der Primarschule bis zur Matur im neuen Bildungsgesetz



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Autor: Beatrice Geier, FDP Fraktion

Eingereicht: 28. Mai 1998


Nr.: 1998-110




Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sowie Fort- und Weiterbildung der Erwachsenen sind die Grundpfeiler des Wohlstandes unseres rohstoffarmen Landes. Unsere Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft benötigt ein modernes Bildungssystem um im zunehmenden internationalen Wettbewerb um Produktion und Dienstleistung bestehen zu können.

In seiner Sitzung vom 19. März 1998 hat der Landrat die Verkürzung der Gymnasialzeit auf drei Jahre mit deutlichem Mehr abgelehnt. Er hat damit seinen ursprünglichen Auftrag an den Regierungsrat auf Verkürzung der Gymnasialzeit selber korrigiert.


Der Landratsentscheid führt zur Beibehaltung von dreieinhalb Jahren Gymnasium.


Mit dreieinhalb Jahren Gymnasium im Anschluss an ein vierjähriges Progymnasium, sowie mit dieser "Halbjahreslösung" steht der Kanton Baselland in der schweizerischen Bildungslandschaft alleine da.


Es besteht die Gefahr, dass im neuen Bildungsgesetz die jetzt geltende Dauer der einzelnen Schulstufen auf Jahrzehnte hinaus fixiert wird.


Es ist zudem zu befürchten, dass die Frage der Schuldauer, als "Streitfrage" in grossen Teilen der Bevölkerung, die Annahme des neuen Bildungsgesetzes an der Urne gefährden wird.


Tatsache ist auch, dass die weitaus meisten Schweizerkantone bereits eine zwölfjährige Schulzeit bis zur Matur kennen und diese Dauer europaweit praktisch zur Norm geworden ist.


Im Kanton wird gegenwärtig intensiv an einer neuen Bildungsgesetzgebung gearbeitet.


Dadurch besteht die einzigartige Chance, unser Bildungssystem auf die gegenwärtigen und künftigen Bildungsbedürfnisse abzustimmen.


Das neue Bildungsgesetz muss jedoch im Hinblick auf die sich rasch verändernden Verhältnisse ein Rahmengesetz werden, das Veränderungen und Anpassungen im Lauf der Zeit zulässt.


Der Regierungsrat wird beauftragt :


Im neuen Bildungsgesetz die Schuldauer von der Primarschule bis zur Matur konzeptionell auf zwölf Jahre zu begrenzen, wobei die Dauer des Obergymnasiums vier Jahre betragen muss und der direkte Anschluss an die Hochschule ohne Zwangspause zu gewährleisten ist.
Die Dauer der übrigen Schulstufen im Dekret zu regeln.


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